Schwäbische Zeitung (Biberach)
Urteil gegen 37-Jährigen im Missbrauchsfall Staufen rechtskräftig
FREIBURG (dpa) - Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das Urteil des Landgerichts Freiburg gegen einen
Mann aus der Schweiz rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten gegen den Richterspruch, wie der BGH am Dienstag mitteilte. Das Gericht in Freiburg hatte den damals 37 Jahre alten Mann aus dem Schweizer Kanton St. Gallen im Juli vergangenen Jahres zu neun Jahren Gefängnis sowie zur Zahlung von 14 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Zudem ordnete es Sicherungsverwahrung an. Gegen die Sicherungsverwahrung wehrte sich der Mann ohne Erfolg. Er bleibe somit nach Absitzen der Freiheitsstrafe hinter Gittern.
Der gelernte Maurer aus der Schweiz hatte in dem Prozess in Freiburg zugegeben, den heute zehn Jahre alten Jungen dreimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Er war in dem Missbrauchsfall einer von acht Angeklagten. Diese wurden 2019 zu jeweils mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, einige von ihnen mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Der aus Staufen stammende Junge war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden. Am 9. Mai werde der BGH über zwei weitere Revisionen verhandeln, hieß es. Die Staatsanwaltschaft habe Revision eingelegt, um vor allem Sicherungsverwahrung zu erreichen.