Schwäbische Zeitung (Biberach)

Urteil gegen 37-Jährigen im Missbrauch­sfall Staufen rechtskräf­tig

-

FREIBURG (dpa) - Im Fall des jahrelange­n Missbrauch­s eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das Urteil des Landgerich­ts Freiburg gegen einen

Mann aus der Schweiz rechtskräf­tig. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagte­n gegen den Richterspr­uch, wie der BGH am Dienstag mitteilte. Das Gericht in Freiburg hatte den damals 37 Jahre alten Mann aus dem Schweizer Kanton St. Gallen im Juli vergangene­n Jahres zu neun Jahren Gefängnis sowie zur Zahlung von 14 000 Euro Schmerzens­geld verurteilt. Zudem ordnete es Sicherungs­verwahrung an. Gegen die Sicherungs­verwahrung wehrte sich der Mann ohne Erfolg. Er bleibe somit nach Absitzen der Freiheitss­trafe hinter Gittern.

Der gelernte Maurer aus der Schweiz hatte in dem Prozess in Freiburg zugegeben, den heute zehn Jahre alten Jungen dreimal vergewalti­gt und dafür Geld gezahlt zu haben. Er war in dem Missbrauch­sfall einer von acht Angeklagte­n. Diese wurden 2019 zu jeweils mehrjährig­en Gefängniss­trafen verurteilt, einige von ihnen mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung.

Der aus Staufen stammende Junge war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefä­hrten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewalti­gen überlassen worden. Am 9. Mai werde der BGH über zwei weitere Revisionen verhandeln, hieß es. Die Staatsanwa­ltschaft habe Revision eingelegt, um vor allem Sicherungs­verwahrung zu erreichen.

 ?? FOTO: DPA ?? Der 37-Jährige bleibt in Sicherungs­verwahrung.
FOTO: DPA Der 37-Jährige bleibt in Sicherungs­verwahrung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany