Schwäbische Zeitung (Biberach)
Freispruch im Vergewaltigungsprozess
BIBERACH/RAVENSBURG (mad/ry) - Im Prozess um eine angebliche Vergewaltigung in Biberach hat das Landgericht Ravensburg die beiden Angeklagten freigesprochen. Das sagte eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage. Sie gab aus der Begründung wieder, dass „es in den Aussagen der beiden Hauptbelastungszeugen Widersprüche und Ungereimtheiten gab, die im Rahmen der weiteren Beweisaufnahme nicht ausgeräumt werden konnten“.
Den beiden Männern aus Biberach und Laupheim war vorgeworfen worden, im Sommer 2017 in Biberach einen Mann und dessen Freundin geschlagen und mit Waffen bedroht zu haben, um einer unberechtigten Geldforderung Nachdruck zu verleihen. In der Anklage ging es außerdem um die Vergewaltigung der jungen Frau sowie versuchte Erpressung durch die Drohung, ein Video von den sexuellen Handlungen zu veröffentlichen, wenn das Geld nicht gezahlt wird.
Wie berichtet, meldeten die Verteidiger schon früh Zweifel an dieser Version an und forderten die Haftentlassung ihrer Mandanten. In dem ursprünglich auf fünf Verhandlungstage angesetzten Verfahren beraumte die Kammer zunächst zahlreiche weitere Termine bis Ende Januar an. Jetzt fiel das Urteil doch etwas früher als erwartet. Dabei forderte auch die Staatsanwaltschaft zum Schluss einen Freispruch, wie ein Sprecher der Anklagebehörde der SZ sagte. Ein ausführlicherer Bericht folgt.