Schwäbische Zeitung (Biberach)
Schlusspfiff im Minispielfeld-Streit?
Biberacher Gemeinderat soll beschließen, eine Lärmschutzwand zu bauen.
BIBERACH - Ein mehrjähriger Rechtsstreit zwischen Anwohnern der Banatstraße und der Stadt Biberach wegen eines DFB-Minispielfelds könnte am heutigen Montag beigelegt werden. Dazu muss der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung (17 Uhr im Ratssaal) dem Bau einer fünf Meter hohen und 23 Meter langen Lärmschutzwand zwischen Spielfeld und Wohngebiet zustimmen.
Die SZ hatte über den Fall in der Vergangenheit mehrfach berichtet: Die Stadt hatte in der Nähe der Gaisental-Schule 2008 ein vom DFB finanziertes Mini-Fußballfeld samt Banden gebaut. Im Jahr 2014 wurden die letzten Wohngebäude im Bereich Banatstraße errichtet und bezogen. Die Wohnbebauung rückte damit nahe an das Minispielfeld heran.
In der Folge fühlten sich einige Anwohner durch den Lärm gestört, der durch die Nutzung des Spielfelds entstand. Die Stadt versuchte, dem mit dem Bau von Fangzäunen, einem Erdwall und fest definierten Betriebszeiten zu begegnen. Den gewünschten Effekt brachte dies jedoch nicht, sodass einer der Anwohner beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage einreichte. Ende November befasste sich das Gericht bei einer Verhandlung
in Biberach mit dem Thema. Weil die Stadt befürchten musste, im Fall einer Niederlage den Spielbetrieb sofort einstellen und das Spielfeld abbauen zu müssen, willigte sie in einen Vergleich ein, den das Verwaltungsgericht vorschlug.
Zeit bis zum 15. September
Dieser sieht vor, dass die Stadt bis zum 15. September eine begrünte, fünf Meter hohe und 23 Meter lange Lärmschutzwand auf der West- und Teilen
der Nordseite des Minispielfelds errichten muss. Die Kosten dafür liegen bei rund 65 000 Euro.
Im Gegenzug darf die Stadt die Betriebszeiten wieder bis 21 Uhr ausdehnen. Die Klägerseite versicherte, keine weiteren Klagen wegen Lärmbeeinträchtigung anzustrengen, sofern die Lärmschutzwand so gebaut wird, wie es ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten vorsieht. Ihm sei es nie um das Geschrei der spielenden Kinder und Jugendlichen gegangen, sondern um den Lärm, der entstehe, wenn der Ball gegen die Bande knalle, hatte ein Anwohner bei der Verhandlung im November gesagt.
Zum Tragen kommt der Vergleich, wenn ihm der Gemeinderat am Montagabend zustimmt. So lautet auch die Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung, die den Bau der riesigen Wand gerne vermieden hätte, aber keine andere Lösung sieht, wenn sie das Spielfeld erhalten will. Dann herrsche zumindest Rechtssicherheit. Sollte der Rat nicht zustimmen, könnte der Fall in eine weitere Instanz gehen. Die Erfolgsaussichten sieht das Verwaltungsgericht als offen an.