Schwäbische Zeitung (Biberach)
Erste Ideen für den Ummendorfer „Altort“
Schon vor dem eigentlichen Bebauungsplanverfahren informiert die Gemeinde die Bürger und Eigentümer
- Die Gemeinde möchte für den gewachsenen Ortskern von Ummendorf den Bebauungsplan „Altort“erlassen und hat jetzt bei einem Informationsabend erste Überlegungen vorgestellt, an welche Vorgaben für Bauherren die Verantwortlichen im Groben denken. Bürgermeister Klaus Bernd Reichert betonte, dass es sich erst mal nur um Vorschläge handle. Bewusst wolle man ganz am Anfang die Anregungen der Bürger und Eigentümer aufnehmen. Im weiteren Verfahren, wenn es inhaltlich konkreter wird, werde in zwei Anhörungsrunden jedermann noch reichlich Gelegenheit haben, zu den Plänen Stellung zu nehmen.
Zu Beginn skizzierte Reichert nochmals die Absicht hinter dem Vorhaben: „den dörflichen Charakter zu bewahren“(SZ vom 13. April). Allein die Vorgabe des Baugesetzbuchs, dass sich ein Vorhaben in die Umgebung einfügen muss, stelle dies aufgrund der Auslegung durch Gerichte heute nicht mehr sicher. Deshalb will die Gemeinde per Bebauungsplan einige wenige, indes großzügig gefasste Regeln aufstellen: Ohne Eigentümer und Bauherren zu gängeln, sollen Reicherts Worten zufolge bestehende Betriebe gesichert, Rechtssicherheit für Bauherren geschaffen und das Ortsbild bewahrt werden.
Bestandsaufnahme ist der Anfang
Getreu diesem Ziel hat der Städteplaner Rainer Waßmann von der Planwerkstatt am Bodensee zunächst einmal anhand von Fotos dokumentiert, was derzeit vorzufinden ist. „Wir werfen nicht alles über den Haufen, sondern orientieren uns am Bestand.“Die Ergebnisse seiner Bestandsaufnahme hat er anhand von drei Kriterien analysiert: Was die Gebäudegröße angeht, „sehen Sie deutlich, dass ein- und zweigeschossige Häuser überwiegen“, sagte Waßmann beim Blick auf die entsprechende Karte. So könnte sich der Planer vorstellen, im gesamten Plangebiet von gut 31 Hektar die Höhe auf zwei Vollgeschosse zu beschränken. „Ein Ausbau des Dachgeschosses wäre trotzdem möglich“, nur eben kein drittes Vollgeschoss. Auf detailliertere Vorgaben zur Wandhöhe, wie sie in Neubaugebieten üblich sind, würde er verzichten. Dass die Kirche und das Schloss von dieser Höhenbeschränkung ausgenommen sind, ist klar.
Wie ja überhaupt alle vorhandenen Gebäude Bestandsschutz genießen. „Wir Planer denken an den schlimmsten Fall“, sagte Waßmann: „Was passiert, wenn jemand ein Gebäude abbricht und neu baut? Was darf er dann?“Beim zweiten Kriterium, der Dachform, „sind Satteldächer und Walmdächer vorherrschend“, hat Waßmann bei seinem Rundgang festgestellt. „Das ist wichtig im Hinblick auf künftige Vorgaben.“Auch eine relativ steile Dachneigung wäre als Vorgabe denkbar. Auf öffentliche Gebäude wie Schule und Halle trifft dies nicht zu.
Thema Lärm ist wichtig
Als Drittes wurden die Gebäudenutzungen im Erdgeschoss analysiert. Wie Reichert auf die Frage eines Bürgers erläuterte, dient dies dem Schutz bestehender Betriebe. „Wir bilden damit die Lärmwerte ab, das ist das Entscheidende“, sagte er. „Das Thema Lärm hat unglaublich an Bedeutung gewonnen“, das habe man beim Neubau der Gemeindehalle „leidvoll erfahren“: Es brauchte umfangreiche Gutachten und einige Mühe, um allzu enge Nutzungseinschränkungen abzuwenden – obwohl an derselben Stelle ja schon die vorigen 50 Jahre eine Halle gestanden hatte. Übertragen auf den Altort soll der Bebauungsplan hier sicherstellen, dass Handwerk und Landwirtschaft ihr Gewerbe auch künftig ausüben können. Im Sinne des Flächensparens ist eine Innenverdichtung mit Wohnen in der Ortsmitte erwünscht, aber: „Wer dort wohnen will, muss etwas mehr Lärm ertragen“, sagte Reichert. Oder wie Waßmann es ausdrückte: Vorhandene Nutzungen sollen „keinem Druck ausgesetzt sein, verdrängt zu werden“, weil ein Wohnhaus zu nahe heranrückt.
Die Analyse ergab dabei, dass westlich der Biberacher Straße heute das Wohnen überwiegt. So könnten diese Quartiere im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet definiert werden. Östlich davon existieren viele Betriebe, also könnte der Gemeinderat überlegen, hier Mischoder Dorfgebiete festzusetzen. „Je nach Gebietscharakter müssen oder dürfen Sie andere Lärmwerte einhalten“, sagte Reichert.