Schwäbische Zeitung (Biberach)
Schlecker ist nicht vorbestraft
Zur Rubrik „Nachgefragt: Die Vorwürfe kommen nicht überraschend" (15.4.): Den Ausführungen des Fachgruppenleiters von Verdi, Ulrich Dalibor, ist in einem Punkt zu widersprechen: Er sagt, dass Schlecker vorbestraft sei, weil er 1998 wegen Betrug verurteilt wurde. Dies ist rein juristisch so nicht richtig, denn diese Straftat ist nach Bundeszentralregistergesetz (§ 46) bereits längere Zeit verjährt. In diesem Fall darf eine Straftat einem Verurteilten nicht mehr vorgehalten werden, und er gilt als unbestraft. Unbeschadet der jetzt gegen Schlecker erhobenen Vorwürfe halte ich diesen Hinweis doch für notwendig. Diese Rechtsvorschriften dienen der Rechtssicherheit, denn irgendwann ist eine Strafsache „erledigt“, nur bei Mord gibt es keine Tilgungsfrist.
Riedlingen
Dr. Georg Bitter, Verletzendes Symbol des Ordinären
Zum Artikel „Die Wippe ist gekippt“(14.4.): Nicht die Begabten bestimmen die Strömungen der Kunst, sondern jene Politiker und Medien, welche die Preisrichter und Notengeber einsetzen. Das führte zum heutigen Niveau bildender und bauender Künste.
Aber nun hatten mal zwei eine heiter-geniale Idee: Das EinheitsDenkmal als schwungvolle Berliner Gondel. Und das wurde sogar von den Richtern erfasst. Und das freut mich intensiven Architekten sehr.
Man erkennt weiter am Modell: Die vorderen und hinteren Bootshälften sind proportional berechnet für die Millionen Deutschen drüben und herüben. So weit also gut und richtig.
Aber dann der Haken: Das Boot soll gar nicht ruhen, sondern schaukeln, je nachdem wie viele Spaßvögel sich mal auf die westliche oder östliche Seite flüchten. Und genau dieses Wippen gefiel offenbar den Preisrichtern. Wäre das aber lustig? Nein, Deutschland! Das wäre, an deutsche Aus- und Eingrenzungen gedacht, nicht die befreiende Lust, sondern üble Gaudi, verletzendes Symbol des Ordinären. Das hat nun auch unsere Regierung erkannt – und abgelehnt. Ihr und Gott sei Dank.
Isny
Franz Kellner,
Zum Artikel „ZDF sichert Böhmermann Unterstützung zu“(18.4.): Laut Umfrage sprechen sich 66 Prozent aller Befragten gegen die Entscheidung der Bundeskanzlerin im Fall Böhmermann aus. Dies war abzusehen. Sehr erhellend und hilfreich wäre es, zu wissen, wie viele der Befragten das Satiregedicht überhaupt gelesen haben. Der überwiegende Teil der Bevölkerung konnte es nicht mehr lesen, weil es vom ZDF aus dem Programm genommen wurde und weil die Medien es nach erster heftiger Entrüstung nicht weiterverbreiten wollten. Und da beginnt die Feigheit und Inkonsequenz der deutschen Medien. Wenn bei ihnen die Sorge um die Presseund Kunstfreiheit über allem stehen soll, sie diese verteidigen wollen, dann haben sie die verdammte Pflicht und Schuldigkeit und auch den Mut aufzubringen, die deutsche Öffentlichkeit mit dem Schmähgedicht, dem Stein des Anstoßes, zu konfrontieren. Das tun sie aber nicht. Warum eigentlich? Unsere aufgeklärte Gesellschaft kann das ertragen, wir sind da einiges gewohnt.
Von intellektueller Redlichkeit habe ich andere Vorstellungen. Es ist vom ZDF mehr als scheinheilig und schäbig, Herrn Böhmermann jegliche Anwaltsunterstützung zukommen zu lassen, ihm aber die öffentliche Anerkennung seiner „Kunst“zu versagen. Wo bleibt die Konsequenz? Zu verstehen ist das nur schwer.
Bad Waldsee
Paul Kohlschreiber, Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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