Schwäbische Zeitung (Biberach)
Verfassungsgericht zerpflückt BKA-Gesetz
Karlsruhe erklärt Gesetzesteile für grundgesetzwidrig und fordert Nachbesserungen bis 2018
(dpa) - Die umfangreichen Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das BKA-Gesetz muss deshalb bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.
Die zahlreichen beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin teilweise nur mit Einschränkungen oder Auflagen angewandt werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte zum Teil Unverständnis für die Einwände. Kläger, Datenschützer und Oppositionspolitiker begrüßten das Urteil. Linke und Grüne werteten es als Klatsche für die Politik der Großen Koalition.
Um Anschläge zu verhindern, darf das BKA seit 2009 unter anderem Wohnungen verwanzen und mit Kameras ausspähen. Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den „Bundestrojaner“, eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten abschöpft.
All das ist laut Gericht zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar. Die Ausgestaltung der Befugnisse durch den Gesetzgeber sei aber ungenügend. Der Senat habe „in etlichen Einzelvorschriften „unverhältnismäßige Eingriffe festgestellt“. Besonders hohe Anforderungen formuliert das Urteil für die Überwachung von Wohnungen und die Online-Durchsuchung. Das Urteil würdigt allerdings ebenso die Bedeutung des Anti-Terror-Kampfs für Demokratie und Grundrechte. Drei der acht Richter schlossen sich in wichtigen Punkten der Mehrheitsmeinung nicht an.
De Maizière beklagte, es gebe Bedenken des Gerichts, die den Kampf gegen den Terror nicht erleichterten. Der Informationsaustausch unter Behörden im In- und Ausland müsse erhalten werden. Hintergrund waren zwei Verfassungsbeschwerden – unter anderen von Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP). Baum sagte, nun seien die Maßstäbe wieder zurechtgerückt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sprach von einem „Meilenstein für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit“.