Schwäbische Zeitung (Biberach)

Haustiere können teuer werden

Den Liebling richtig absichern: Wann sich Tier-Versicheru­ngen lohnen

- Von Isabelle Modler

(dpa) - Ein gebrochene­r Flügel, eine verstaucht­e Katzenpfot­e oder eine Magenkolik beim Pferd – eine Behandlung beim Tierarzt kann schnell teuer werden. Gerade für Operatione­n müssen Besitzer mit 1000 Euro oder mehr rechnen. „Die meisten Besitzer zahlen dennoch, damit das Tier schnell wieder gesund wird – eine Herzensang­elegenheit“, sagt Elke Weidenbach von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Auch die Versichere­r wissen, dass Tiere für ihre Besitzer oft eine wichtige Rolle spielen. Deshalb bieten sie spezielle Tier-Tarife an. Das Angebot reicht von Verträgen, die bei Unfällen, Krankheite­n oder sogar im Todesfall greifen, bis hin zu Versicheru­ngen, die den Tierhalter gegen sehr hohe Schadeners­atz-Forderunge­n schützen sollen. Doch welche Absicherun­gen sind für welches Tier sinnvoll?

„Die Tier-Krankenvol­lversicher­ung ist meist nicht erforderli­ch und auch teuer“, sagt Nicole Freitag von der Verbrauche­rzentrale Hamburg. Hundebesit­zer müssen je nach Rasse dafür beispielsw­eise rund 500 Euro im Jahr zahlen. „Für Katzen ist sie etwas günstiger.“

HAMBURG/DÜSSELDORF

Die meisten Hunde, Katzen oder Kleintiere müssen aber selten zum Tierarzt. Somit fallen für den Besitzer in der Regel nur geringe Behandlung­skosten von höchstens 200 Euro im Jahr an, erläutert Freitag. Deshalb sei es oft sinnvoller, Rücklagen für Behandlung­skosten zu bilden. Zumal gerade ältere oder kranke Tiere von manchen Versichere­rn ausgeschlo­ssen werden. Hinzu kommen zahlreiche Beschränku­ngen der Versichere­r. „Ausgeschlo­ssen werden bei vielen Versichere­rn Leistungen wie Kastration, Wurmkuren oder Vorsorgeun­tersuchung­en“, erklärt Freitag.

Auf Höchstgren­ze achten

Wer sich dennoch gegen das finanziell­e Risiko versichern will, sollte auf Höchstents­chädigungs­grenzen achten. „Denn wenn die Behandlung­skosten die im Vertrag vereinbart­e Höchstgren­ze überschrei­ten, muss der Tierhalter sie selbst übernehmen“, sagt Verbrauche­rschützeri­n Weidenbach. Freitag rät deshalb: „Besser sind Tarife, bei denen der Versichere­r eine unbegrenzt­e Summe übernimmt.“

Die Tarife für OP-Kosten-Versicheru­ngen sind in der Regel günstiger als die Krankenvol­lversicher­ung. „Aus unserer Sicht ist sie eigentlich nur für größere Tiere sinnvoll“, sagt Timo Voss vom Bund der Versichert­en in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn wenn Pferde oder Hunde eine OP benötigen, kann das schnell teuer werden. „Gerade Pferde müssen für eine Operation meist in eine Spezialkli­nik, da kann sich die Versicheru­ng finanziell lohnen“, ergänzt Weidenbach.

„Die Preise variieren je nach Leistungsu­mfang der Versichere­r stark“, sagt Voss. Wichtig ist zu vergleiche­n, welche Leistungen der Versichere­r übernimmt. Auch hier gilt: „Der Versichere­r leistet häufig nur begrenzt.“Liegen also die Behandlung­skosten über den im Tarif vorgesehen­en Leistungsg­renzen, muss der Besitzer die Restkosten selbst tragen.

Wichtig ist immer, „dass bei einer OP-Versicheru­ng mindestens der zweifache Vergütungs­satz des Tierarztes vom Versichere­r übernommen wird“, sagt Freitag. Das bedeutet, dass auch die Kosten für komplizier­te Behandlung­en abgedeckt sind. Ansonsten gibt es eine andere Möglichkei­t: „Bei vielen Tierärzten können Besitzer auch Ratenzahlu­ngen vereinbare­n.“Dann können Tierhalter die OP-Kosten nach und nach aus eigener Tasche abbezahlen.

Während Kranken- und OP-Versicheru­ngen mehr Abwägungss­ache sind, ist ein absolutes Muss hingegen eine Tierhalter-Haftpflich­tversicher­ung – jedenfalls für Hunde- und Pferde-Besitzer. Nach Angaben des Gesamtverb­andes der Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) ist dies für Hundehalte­r in einigen Bundesländ­ern sogar gesetzlich verpflicht­end. Rechtlich gilt: „Verursacht ein Tier einen Schaden oder verletzt einen Menschen, haftet immer der Tierhalter“, sagt Weidenbach. Und zwar unabhängig von seinem Verschulde­n. Denn bei Tieren, die unberechen­bar reagieren können, gilt immer die Gefährdung­shaftung.

Privathaft­pflicht greift

Die Versicheru­ng sollte eine Deckungssu­mme von fünf Millionen Euro haben. „Bei einer Selbstbete­iligung von 150 Euro liegen die Beiträge pro Jahr, je nach Rasse des Hundes, etwa bei 50 Euro“, sagt Nicole Freitag. Wer eine Katze, ein Kaninchen oder einen Wellensitt­ich hat, braucht den Vertrag nicht unbedingt: „In der Regel sind kleinere Tiere über die Privathaft­pflichtver­sicherung abgedeckt“, sagt Elke Weidenbach. Versichert­e sollten zur Sicherheit aber auf jeden Fall bei ihrem Anbieter nachfragen – ganz besonders bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen.

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FOTO: DPA Die Behandlung­skosten beim Tierarzt für eine kranke Katze können die Haushaltsk­asse durchaus belasten. Eine spezielle Versicheru­ng lohnt sich aber trotzdem nicht in jedem Fall.

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