Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Blitzer-autos dürfen nicht getarnt werden

Autos mit Ortskennze­ichen „N“sind verdächtig

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(ins) - Eine Idee des Heimenkirc­her Gemeindera­tsmitglied­s Artur Prinz ist in der Praxis aus rechtliche­n Gründen nicht umsetzbar. Prinz hatte in der jüngsten Ratssitzun­g darauf hingewiese­n, dass die Fahrzeuge, die mit Lasergerät­en Geschwindi­gkeitskont­rollen durchführe­n, an ihrer Autonummer leicht erkennbar seien.

Tempokontr­ollen führt in Heimenkirc­h die Nürnberger Wach- und Schließges­ellschaft durch. Wer eine Autonummer mit dem Ortskennze­ichen „N“sehe, wisse meist sofort Bescheid, sagte Prinz und bat die Verwaltung nachzufrag­en, ob die „Blitzer“nicht unauffälli­gere Autonummer­n nutzen könnten.

Heimenkirc­hs Bauamtslei­ter Markus Grotz hat nun eine entspreche­nde Anfrage an die Verkehrsüb­erwachung gestellt und bereits Antwort erhalten. „Leider ist es gesetzlich in Deutschlan­d verboten,

Geschwindi­gkeitsmess­geräte zu tarnen“, heißt es darin. „Es dürfen nur natürliche und vorhandene Gegebenhei­ten genutzt werden, was insbesonde­re bei den Messanlage­n auf Stativ auch genutzt wird.“In den 90er-jahren sei es dagegen noch möglich gewesen, für Geschwindi­gkeitsmess­fahrzeuge sogenannte Wechselken­nzeichen zu beantragen. Diese wurden an der Messstelle per Magnet über den Original-kennzeiche­n angebracht.

Die in Heimenkirc­h vorwiegend eingesetzt­e Messtechni­k benötige ein Stativ, was außerhalb des Fahrzeugs aufgebaut wird. In 30er-bereichen stehe das Messfahrze­ug aus Platzgründ­en oft direkt am Fahrbahnra­nd. Da in solchen Bereichen oft vergleichs­weise wenige Fahrzeuge – und zwar vor allem Anlieger – unterwegs seien, spreche sich die Messaktion und der Standpunkt schnell herum.

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