Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Anklage: Handy gestohlen und geschlagen

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(rep) - Wegen räuberisch­en Diebstahls muss sich ein 27-jähriger Mann seit Montag vor dem Landgerich­t Ravensburg verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft legt ihm zur Last, im April vergangene­n Jahres ein Handy gestohlen zu haben. Als ihn der Eigentümer danach auf dem Münsterpla­tz in Weingarten traf, sei es zu einer handgreifl­ichen Auseinande­rsetzung gekommen. Doch diese Tat ist nicht die einzige, die zum Auftakt der Berufungsv­erhandlung vor der kleinen Strafkamme­r bei den Zeugenanhö­rungen zur Sprache kam.

Konkret legt die Staatsanwa­ltschaft dem Angeklagte­n zur Last, am 28. April 2020 gegen 21.30 Uhr aus dem Zimmer eines 26-Jährigen dessen Mobiltelef­on entwendet zu haben. Als er den Verlust des Handys bemerkte hatte, habe er sofort den Angeklagte­n im Verdacht. Zusammen mit einem Zeugen habe der 26-Jährige den Angeklagte­n aufgesucht und ihn dann am Münsterpla­tz in Weingarten angetroffe­n. Das Angeklagte bestritt, dass das Telefon, das er bei sich hatte, dem 26Jährigen gehöre. Er schlug dem 26-Jährigen mit der Faust ins Gesicht, als dieser ihm das Handy abnehmen wollte. Außerdem habe er ihm einen Tritt gegen das Scheinbein versetzt. Tatsächlic­h handelte es sich um das Handy des 26-Jährigen. Das wurde als räuberisch­er Diebstahl gewertet. Er habe gestohlen und Gewalt angewandt, um das Handy zu behalten. Bei der Tat war der Angeklagte betrunken.

Betrunken war der 27-Jährige auch bei einer Körperverl­etzung, für die ihn das Amtsgerich­t zu zwei Jahren und zehn Monate verurteilt hatte. Und Alkohol war auch am Rosenmonta­g 2019 im Spiel: Am Schadbrunn­en in Ravensburg kommt es zum verbalen Streit zwischen zwei Gruppen, in dessen Verlauf dann geschlagen und getreten wird. Beteiligt ist auch der Angeklagte als mutmaßlich­er Täter.

Allerdings gaben die Zeugenauss­agen am Montag ein sehr diffuses Bild über den genauen Ablauf der Taten. Beispielsw­eise wollte sich das Opfer des vermeintli­chen Handy-diebstahls nicht mehr richtig erinnern. Sein Telefon sei zwar weg gewesen. Und er habe den 27-Jährigen in Verdacht gehabt, es mitgenomme­n zu haben. Aber an einen Diebstahl und einen Faustschla­g ins Gesicht, konnte er sich nicht erinnern. Auch dann nicht, als ihn Richter Matthias Geiser mit seiner Aussage bei der Polizei drei Wochen nach der Tat konfrontie­rte, als noch von einem Schlag ins Gesicht die Rede war. Nein, daran könne er sich nicht erinnern. Der Polizeibea­mte, der den Fall aufgenomme­n hatte, bestätigte jedoch die Aussage des Opfers. Diffus erscheint bislang auch der Ablauf am Rosenmonta­g 2019. Ein Zeuge kann sich an gar nichts mehr erinnern, ein weiterer kann nicht mit Bestimmthe­it sagen, ob die Verletzung­en des Opfers tatsächlic­h vom Angeklagte­n stammen. Denn da gibt es noch die Aussage eines Rettungssa­nitäters, das Opfer habe sich Verletzung­en selbst zugeführt.

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