Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Anklage: Handy gestohlen und geschlagen
(rep) - Wegen räuberischen Diebstahls muss sich ein 27-jähriger Mann seit Montag vor dem Landgericht Ravensburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, im April vergangenen Jahres ein Handy gestohlen zu haben. Als ihn der Eigentümer danach auf dem Münsterplatz in Weingarten traf, sei es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen. Doch diese Tat ist nicht die einzige, die zum Auftakt der Berufungsverhandlung vor der kleinen Strafkammer bei den Zeugenanhörungen zur Sprache kam.
Konkret legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, am 28. April 2020 gegen 21.30 Uhr aus dem Zimmer eines 26-Jährigen dessen Mobiltelefon entwendet zu haben. Als er den Verlust des Handys bemerkte hatte, habe er sofort den Angeklagten im Verdacht. Zusammen mit einem Zeugen habe der 26-Jährige den Angeklagten aufgesucht und ihn dann am Münsterplatz in Weingarten angetroffen. Das Angeklagte bestritt, dass das Telefon, das er bei sich hatte, dem 26Jährigen gehöre. Er schlug dem 26-Jährigen mit der Faust ins Gesicht, als dieser ihm das Handy abnehmen wollte. Außerdem habe er ihm einen Tritt gegen das Scheinbein versetzt. Tatsächlich handelte es sich um das Handy des 26-Jährigen. Das wurde als räuberischer Diebstahl gewertet. Er habe gestohlen und Gewalt angewandt, um das Handy zu behalten. Bei der Tat war der Angeklagte betrunken.
Betrunken war der 27-Jährige auch bei einer Körperverletzung, für die ihn das Amtsgericht zu zwei Jahren und zehn Monate verurteilt hatte. Und Alkohol war auch am Rosenmontag 2019 im Spiel: Am Schadbrunnen in Ravensburg kommt es zum verbalen Streit zwischen zwei Gruppen, in dessen Verlauf dann geschlagen und getreten wird. Beteiligt ist auch der Angeklagte als mutmaßlicher Täter.
Allerdings gaben die Zeugenaussagen am Montag ein sehr diffuses Bild über den genauen Ablauf der Taten. Beispielsweise wollte sich das Opfer des vermeintlichen Handy-diebstahls nicht mehr richtig erinnern. Sein Telefon sei zwar weg gewesen. Und er habe den 27-Jährigen in Verdacht gehabt, es mitgenommen zu haben. Aber an einen Diebstahl und einen Faustschlag ins Gesicht, konnte er sich nicht erinnern. Auch dann nicht, als ihn Richter Matthias Geiser mit seiner Aussage bei der Polizei drei Wochen nach der Tat konfrontierte, als noch von einem Schlag ins Gesicht die Rede war. Nein, daran könne er sich nicht erinnern. Der Polizeibeamte, der den Fall aufgenommen hatte, bestätigte jedoch die Aussage des Opfers. Diffus erscheint bislang auch der Ablauf am Rosenmontag 2019. Ein Zeuge kann sich an gar nichts mehr erinnern, ein weiterer kann nicht mit Bestimmtheit sagen, ob die Verletzungen des Opfers tatsächlich vom Angeklagten stammen. Denn da gibt es noch die Aussage eines Rettungssanitäters, das Opfer habe sich Verletzungen selbst zugeführt.