Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Sportplätze für Vereinszwecke wieder nutzbar
BAD WALDSEE (sz) - Der Sport- und Trainingsbetrieb auf den öffentlichen Sportplätzen – mit Ausnahme der Bolz- und Basketballplätze – in Bad Waldsee und den Ortschaften darf ab Samstag, 16. Mai, unter freiem Himmel wieder stattfinden, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung.
Die Freigabe der Freiluft-Sportstätten ist mit Auflagen verbunden. Eine Nutzung der Anlagen zur Durchführung des Sport- und Trainingsbetriebs ist nur dann möglich, wenn dieser kontaktfrei erfolgt und geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz sowie ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind.
Bei Trainings- oder Übungseinheiten ist die Anzahl der erlaubten Personen wie folgt geregelt:
Der Trainer kann mit bis zu vier Sportlern (maximal fünf Personen) trainieren oder es können maximal fünf Sportler gemeinsam trainieren. Bei größeren Trainingsflächen, wie Fußballfelder oder Golfplätze, ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig.
Auf Sportstätten, die kleiner als 1000 m2 sind, wie Tennisplätze, dürfen auch maximal fünf Personen trainieren, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Die Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
Weitere Infos gibt es auf der städtischen Homepage unter www. bad-waldsee.de in der Sonderrubrik „Corona“.