Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Die Grenzen der Unwetterhilfe
Nicht alle Bürger können die zusätzlichen Gelder der Landesregierung beantragen
MASELHEIM (aw) - Die Landesregierung hat eine zusätzliche Unwetterhilfe für die seit 28. Mai von Starkregen und Überschwemmung betroffenen Bürger angekündigt. Die Hilfen werden über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gewährt, die Bürger müssen sie bis 19. August über ihre Gemeinde beantragen. Doch nicht für jeden kommt das Angebot infrage, wie das Beispiel von Maselheim, eine der am stärksten betroffenen Kommunen im Kreis Biberach, zeigt.
„Wir wollen unbürokratisch beim Wiederaufbau von Wohnungen, Betrieben und gemeindlicher Infrastruktur helfen“, sagte Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Und da die Soforthilfen des Landes nicht ausreichend seien, lege das Land die „neue Sonderlinie Unwetterhilfe“im ELR auf. Das ELR ist ein Instrument des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen vor allem im ländlichen Raum. Sowohl kommunale als auch private Projekte werden gefördert – etwa Bau oder Modernisierung von Wohnraum oder Einrichtungen für den Gemeinbedarf oder zur Grundversorgung.
Die Hilfen aus dem ELR allgemein sind an Bedingungen geknüpft und dies gilt auch für die Sonderlinie Unwetterhilfe. Nach Angaben von Marion Bailer, Kämmerin der Gemeinde Maselheim, beträgt der Fördersatz 30 Prozent des Schadens, der entsprechend gekürzt wird, wenn Versicherungsleistungen die Marke von 70 Prozent der Schadenshöhe übersteigen. Zudem werden Zuwendungen unter 5000 Euro nicht bewilligt, wobei die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht zuschussfähig ist. Außerdem ist die Förderung auf maximal 20 000 Euro pro Wohnung begrenzt und Ersatzbeschaffungen im Rahmen der Soforthilfe des Landes können nicht Bestandteil der förderfähigen Kosten sein.
Dem Antrag muss zudem eine Kostenschätzung nach einer bestimmten DIN-Norm beiliegen, was Maselheims Bürgermeister Elmar Braun für einen Knackpunkt hält. Zu befürchten sei, dass die Bürger die Unterlagen nicht so schnell haben. Denn die Antragslaufzeit endet am 19. August, wobei die Gemeindeverwaltung die Anträge bis spätestens 10. August haben will, um bei fehlenden Papieren noch zu reagieren.
Doch es gibt noch mehr Haken. Bürger aus dem Teilort Maselheim bleiben außen vor, weil der Teilort aktuell Fördergelder aus dem Landessanierungssprogramm erhält – die Ausnahme sind geschädigte Unternehmen, die bei der neuen Hilfe berücksichtigt werden könnten. Anders Laupertshausen, Sulmingen und Äpfingen. „Die anderen Teilorte sind nicht im Landessanierungsprogramm“, sagt Marion Bailer. Angesichts der Voraussetzungen sowie der Erfahrungen, dass Gebäudeschäden oft noch versichert seien, das durch die Unwetterhilfe nicht abgedeckte Inventar aber nicht, vermag sich Bailer nicht vorzustellen, wie viele Anträge von Bürgern eingehen. „Da bin ich selbst gespannt drauf.“
Von den Unwettern betroffen war auch die Gemeinde selbst, deren Infrastruktur gelitten hat. Bürgermeister Braun schätzt den Schaden, „der nicht durch Versicherungen gedeckt ist, auf rund 300 000 bis 500 000 Euro“. Braun sagt, dass „wir versuchen werden, zu machen, was geht“. Doch allzu optimistisch klingt er nicht, denn die Hauptschäden an Brücken, Wegen, Straßen und Kanälen „fallen raus“. Der Bürgermeister wünscht sich von der Regierung eine stärkere Unterstützung. „Die Gemeinden kamen bisher zu kurz.“Braun sieht noch Gesprächsbedarf mit Stuttgart.