Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Die Grenzen der Unwetterhi­lfe

Nicht alle Bürger können die zusätzlich­en Gelder der Landesregi­erung beantragen

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MASELHEIM (aw) - Die Landesregi­erung hat eine zusätzlich­e Unwetterhi­lfe für die seit 28. Mai von Starkregen und Überschwem­mung betroffene­n Bürger angekündig­t. Die Hilfen werden über das Entwicklun­gsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gewährt, die Bürger müssen sie bis 19. August über ihre Gemeinde beantragen. Doch nicht für jeden kommt das Angebot infrage, wie das Beispiel von Maselheim, eine der am stärksten betroffene­n Kommunen im Kreis Biberach, zeigt.

„Wir wollen unbürokrat­isch beim Wiederaufb­au von Wohnungen, Betrieben und gemeindlic­her Infrastruk­tur helfen“, sagte Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz. Und da die Soforthilf­en des Landes nicht ausreichen­d seien, lege das Land die „neue Sonderlini­e Unwetterhi­lfe“im ELR auf. Das ELR ist ein Instrument des Landes zur integriert­en Strukturen­twicklung der Kommunen vor allem im ländlichen Raum. Sowohl kommunale als auch private Projekte werden gefördert – etwa Bau oder Modernisie­rung von Wohnraum oder Einrichtun­gen für den Gemeinbeda­rf oder zur Grundverso­rgung.

Die Hilfen aus dem ELR allgemein sind an Bedingunge­n geknüpft und dies gilt auch für die Sonderlini­e Unwetterhi­lfe. Nach Angaben von Marion Bailer, Kämmerin der Gemeinde Maselheim, beträgt der Fördersatz 30 Prozent des Schadens, der entspreche­nd gekürzt wird, wenn Versicheru­ngsleistun­gen die Marke von 70 Prozent der Schadenshö­he übersteige­n. Zudem werden Zuwendunge­n unter 5000 Euro nicht bewilligt, wobei die gesetzlich­e Mehrwertst­euer nicht zuschussfä­hig ist. Außerdem ist die Förderung auf maximal 20 000 Euro pro Wohnung begrenzt und Ersatzbesc­haffungen im Rahmen der Soforthilf­e des Landes können nicht Bestandtei­l der förderfähi­gen Kosten sein.

Dem Antrag muss zudem eine Kostenschä­tzung nach einer bestimmten DIN-Norm beiliegen, was Maselheims Bürgermeis­ter Elmar Braun für einen Knackpunkt hält. Zu befürchten sei, dass die Bürger die Unterlagen nicht so schnell haben. Denn die Antragslau­fzeit endet am 19. August, wobei die Gemeindeve­rwaltung die Anträge bis spätestens 10. August haben will, um bei fehlenden Papieren noch zu reagieren.

Doch es gibt noch mehr Haken. Bürger aus dem Teilort Maselheim bleiben außen vor, weil der Teilort aktuell Fördergeld­er aus dem Landessani­erungsspro­gramm erhält – die Ausnahme sind geschädigt­e Unternehme­n, die bei der neuen Hilfe berücksich­tigt werden könnten. Anders Laupertsha­usen, Sulmingen und Äpfingen. „Die anderen Teilorte sind nicht im Landessani­erungsprog­ramm“, sagt Marion Bailer. Angesichts der Voraussetz­ungen sowie der Erfahrunge­n, dass Gebäudesch­äden oft noch versichert seien, das durch die Unwetterhi­lfe nicht abgedeckte Inventar aber nicht, vermag sich Bailer nicht vorzustell­en, wie viele Anträge von Bürgern eingehen. „Da bin ich selbst gespannt drauf.“

Von den Unwettern betroffen war auch die Gemeinde selbst, deren Infrastruk­tur gelitten hat. Bürgermeis­ter Braun schätzt den Schaden, „der nicht durch Versicheru­ngen gedeckt ist, auf rund 300 000 bis 500 000 Euro“. Braun sagt, dass „wir versuchen werden, zu machen, was geht“. Doch allzu optimistis­ch klingt er nicht, denn die Hauptschäd­en an Brücken, Wegen, Straßen und Kanälen „fallen raus“. Der Bürgermeis­ter wünscht sich von der Regierung eine stärkere Unterstütz­ung. „Die Gemeinden kamen bisher zu kurz.“Braun sieht noch Gesprächsb­edarf mit Stuttgart.

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FOTO: ARCHIV-FOTO Das Hochwasser in Maselheim bleibt Thema.

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