Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Bei Trennung droht ein hoher Verlust
Zur verlustreichen Kündigung einer Lebensversicherung gibt es einige Alternativen
- Wer bei einem Versicherer eine Kapitallebenspolice abschließt, geht in der Regel eine langlaufende Liaison ein. Will man sich wieder trennen, verhält es sich wie bei einer Ehescheidung – als Sparer muss man mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Tatsächlich halten bei etwa der Hälfte der Lebensversicherungen die Kunden nicht bis zum vertraglich vorgesehenen Termin durch. Grundsätzlich kann eine Lebensversicherung zwar jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden. Doch der sogenannte Rückkaufswert, den der Kunde dann ausbezahlt bekommt, bleibt häufig deutlich unter dem, was an Prämien eingezahlt wurde. Dies liegt daran, dass für den Rückkaufswert nur das bis zu diesem Zeitpunkt gebildete Kapital aus dem Versicherungsvertrag beachtet wird. Andere Kosten zur Absicherung des Todesfallrisikos, zur Finanzierung der Abschlussprovision und des Vertriebs sowie zur Deckung der laufenden Verwaltungskosten werden abgezogen. Eine Rückerstattung der Kosten findet also nicht statt, außerdem fallen Überschüsse und Schlussbonus weg. Erst recht, wenn man sehr früh kündigt, schlagen die Anfangskosten wie die Abschlussprovision stark zu Buche. Die Kündigung ist daher laut den Verbraucherberatern von Finanztip die teuerste Möglichkeit, um aus einer Kapitallebensversicherung wieder auszusteigen.
Eine Kündigung macht also aus Sicht des Versicherten kaum einen Sinn. Denn dies bedeutet meist einen hohen Verlust und stellt häufig die teuerste Möglichkeit dar, um aus einem Vertrag auszusteigen. Aber es gibt Alternativen zur Kündigung. Eine davon ist der Verkauf der Police, was sich lohnen kann, wenn man kurzfristig Barmittel benötigt und nicht an der Police festhalten möchte. Eine solche Veräußerung läuft über spezialisierte Ankäufer ab, wofür es ein paar Voraussetzungen geben muss: Rückkaufswert, Restlaufzeit oder Garantiezins der Police entscheiden darüber, ob die Versicherung für den Käufer von Interesse ist. Dieser übernimmt schließlich mit dem Kauf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten und hält diesen in der Regel bis zum Ende der Laufzeit. Dafür zahlt er dem Versicherten meistens drei bis fünf Prozent über dem Rückkaufswert der Versicherung. Sofern ein Verkauf infrage kommt, empfiehlt sich der Vergleich mehrerer Anbieter. CFI Fairpay, Cashlife, Partner in Life, Policen Direkt oder Winninger sind auf diesem Zweitmarkt tätig.
Alternativ kann die Lebensversicherung auch beliehen werden, um ein Darlehen aufzunehmen, das mit dem Rückkaufswert des Vertrags besichert wird. Wer hierbei nur kurzfristig Cash benötigt, sollte an der Police selbst aber festhalten. Denn unterm Strich kann ein solches Darlehen relativ teuer sein. Darüber hinaus ist auch eine Verkürzung der Vertragslaufzeit möglich. Dies kann sich anbieten, wenn sich persönliche Zukunftspläne ändern und man bereits etwas früher auf die Liquidität angewiesen ist. In diesem Fall muss die Versicherung grünes Licht für die Änderung geben. Ähnliches gilt für die Möglichkeit, die Lebensversicherung vorübergehend oder bis Laufzeitende beitragsfrei zu stellen. Dies bietet sich etwa bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen an oder wenn der Versicherungsbeitrag beispielsweise für eine andere Finanzierung benötigt wird, die Versicherung aber weitergeführt werden soll.
Ansonsten gibt es die Möglichkeit den Widerrufsjoker zu ziehen, dessen möglicher Einsatz von mehreren BGH-Urteilen bestätigt worden ist. Demnach können Kunden ihren alten Verträgen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 nach dem Policen-Modell abgeschlossen wurden, noch widersprechen, weil sie einst gar nicht oder fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Besonders interessant für die Kunden: „Bei einem Widerspruch muss der Versicherer regelmäßig wesentlich mehr zurückzahlen als im Fall einer Kündigung“, sagt Finanztip-Expertin Britta Beate Schön. Ein erfolgreicher Widerspruch führt dann zur Rückabwicklung. Das heißt, Versicherte bekommen ihre Beiträge zurück, inklusive Zinsen. Der Versicherer darf unter Umständen bestimmte Posten davon abziehen. Selbst wenn man seinen Vertrag gekündigt und einen Rückkaufswert erhalten hat, kann man noch immer widersprechen und auf die Rückabwicklung insistieren.