Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Häufigster Anklagegrund ist Diebstahl
Die Jugendhilfe im Strafverfahren legt erstmals eine umfangreiche Statistik vor
KREIS SIGMARINGEN - Erstmals konnte für den Landkreis Sigmaringen eine umfangreiche Statistik für die Jugendhilfe im Strafverfahren (früher: Jugendgerichtshilfe) erhoben werden. Im Jahr 2017 gab es zwischen Januar und Ende November 449 Fälle – mehr als in den vergangenen Jahren (2016: 313). Die Jugendhilfe im Strafverfahren betreut derzeit 1977 laufende Fälle – das heißt, es gibt 1977 unter 27-jährige Straffällige im Landkreis Sigmaringen. 17 Prozent davon sind nichtdeutscher Herkunft, 82 Prozent der Täter sind somit deutsche Staatsbürger. Während es unter den deutschen Tätern einen Frauenanteil von 32 Prozent gibt, sind nur 20 Prozent der ausländischen Täter weiblichen Geschlechts.
Laut Katja Pfeil (Besondere Soziale Dienste) hat die Schwankung der Zahlen der vergangenen Jahre nicht zwingend mit der Zunahme an Delikten zu tun. „Die Schwankungen können sich auch durch Personalengpässe bei der Staatsanwaltschaft oder lange Ermittlungszeiten ergeben“, so Pfeil. 31 der 449 Täter waren zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahren – sechs davon weiblich. Häufigster Anklagegrund lautete 2017 Diebstahl (71 Fälle), gefährliche Körperverletzung (32 Fälle), Körperverletzung
(27), Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (21 Fälle), Beleidigung (20), gefolgt von Sachbeschädigung, Erschleichen von Leistungen, Versuch einer Straftat, Bedrohung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zur Anklage kamen jeweils einmal beispielsweise sexuelle Belästigung, Raub, räuberische Erpressung, Hehlerei, verfassungsfeindliche Delikte und Hausfriedensbruch. Mehrmals zur Anklage kam der Tatvorwurf der Vergewaltigung (zwei Anklagen), sexueller Missbrauch (zwei), Gefährdung des Straßenverkehrs (drei) oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (drei). Die Statistik ist Laut Pfeil nicht identisch mit der Kriminalstatistik der Polizei, da Fälle nur dann aufgeführt werden, wenn es nach einem Delikt auch zu einer Anklage kommt – Ermittlungen, die eingestellt werden, werden nicht erfasst.
Im Jahr 2017 seien insgesamt 223 Täter im Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe im Strafverfahren verurteilt worden, darunter ein sogenannter Intensivtäter (mindestens 20 Straftaten oder fünf Gewaltdelikte), 78 Mehrfachtäter und 144 Ersttäter.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat die Funktion, straffällig gewordene junge Menschen sozialpädagogisch zu begleiten sowie für die Staatsanwaltschaft und das Gericht die erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung zu bringen und somit die Gerichte in die Lage zu versetzen, ein angemessenes Urteil fällen zu können. Ziel ist es, durch entsprechende Jugendhilfeangebote und erzieherisch wirkende richterliche Maßnahmen der Kriminalisierung und Stigmatisierung junger Menschen entgegenzuwirken und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern. Sie betreut und begleitet Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie Heranwachsende zwischen 18 bis 21 Jahren während des gesamten Strafverfahrens.
Kreisrat und Sigmaringens Bürgermeister Thomas Schärer (CDU) wollte wissen, ob die meisten Fälle, in denen die Mitarbeiter im Landratsamt mit Jugendhilfemaßnahmen im Strafverfahren unterstützt haben, in der Stadt Sigmaringen verübt worden seien. Katja Pfeil bestätigte dies, verwies aber auch auf den Zusammenhang, dass in Sigmaringen die großen Jugendhilfeträger wie Haus Nazareth und Mariaberg ansässig seien, entsprechend viele Jugendliche würden in Sigmaringen wohnen. Eine Auswertung nach Tatorten hingegen habe nicht stattgefunden.
82 Prozent der straffälligen Jugendlichen sind deutscher Herkunft.