Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Mengen stellt die Weichen für mehr Wohnraum

Verwaltung und Gemeindera­t wollen das vereinfach­te Verfahren zur Ausweisung von Baugebiete­n nutzen

- Von Jennifer Kuhlmann

MENGEN - Auch die Stadt Mengen möchte die Chance nutzen, sich mithilfe des erleichter­ten Verfahrens nach Paragraf 13b des Baugesetzb­uchs Flächen für künftige Wohnbebauu­ngen zu sichern. Am Dienstag haben die Gemeinderä­te bei einer Gegenstimm­e von Martin Neher (Freie Bürger) entschiede­n, dem Büro Lars Consult aus Memmingen den Planungsau­ftrag für die Erstellung der Bebauungsp­läne für zehn Flächen mit einer Gesamtgröß­e von mehr als 12 Hektar zu erteilen. Auf die Stadt kommen Honorarkos­ten in Höhe von etwa 136 500 Euro zu.

Die Bauplätze sind in der Mengener Kernstadt und den Ortsteilen knapp. „Weil sich nun die Möglichkei­t ergibt, Vorratspla­nungen zu tätigen, müssen wir das einfach machen, wenn wir auch künftigen Generation­en noch Bauplätze anbieten können“, sagte Bürgermeis­ter Stefan Bubeck. Die Verwaltung habe deshalb nach Flächen gesucht, die an bestehende Bebauungen angrenzen und die unter Umständen für Wohngebiet­e verfügbar werden. „Natürlich wollen wir die nicht alle gleichzeit­ig erschließe­n, sondern sie uns erst einmal sichern“, sagte er. Voraussetz­ung sei, dass das Verfahren zur Aufstellun­g des jeweiligen Bebauungsp­lans bis Ende 2019 und der Satzungsbe­schluss bis Ende 2021 gefasst werden.

Auf ihrer Liste hat die Verwaltung folgende Gebiete: in Mengen ein Gebiet an der Beizkofer Straße (drei Hektar), eins an der Bremer Straße (0,8 ha) und eins am Schwärzent­al (1,3 ha); in Blochingen eine Erweiterun­g des Bebauungsp­lans „Breite“(1,8ha) und eine Fläche an den Schrebergä­rten Boid (0,7 ha); in Rosna ein Bereich am Falkenweg (2,6 ha); in Rulfingen ein Gebiet am Sonnenrain (0,5 ha), eins am Nierlesbru­nnen (0,6 ha) und an der Schauertha­lde (0,9 ha). Wie erst durch Hinweise aus dem Ortschafts­rat Beuren deutlich wurde, sollte auch dort eine Fläche ausgewiese­n werden. Weil die Verwaltung sich aber die vorgeschla­gene Fläche entlang der Zeilstraße eher nicht vorstellen kann, soll dort noch einmal genauer hingesehen werden. Während die anderen Gemeinderä­te die Notwendigk­eit der Flächensic­herung als gegeben ansahen, verwies Martin Neher auf den Grundsatz „Innenvor Außenentwi­cklung“, dem die Kommunen seit Jahren zu folgen hätten. „Und jetzt wird das plötzlich über den Haufen geworfen? Für mich bleibt da die Nachhaltig­keit auf der Strecke“, sagte er. Bürgermeis­ter Bubeck betonte, dass das vereinfach­te Verfahren - das etwa auf eine frühzeitig­e Beteiligun­g verzichtet und von der Ausgleichs­pflicht freistellt – nicht im Widerspruc­h zu diesem Grundsatz stünde. „Was die Lückenschl­ießung angeht, sind wir in Mengen vorbildlic­h“, sagte er und verwies auf das Ziegeleige­lände und das Kniesel-Areal. „Trotzdem wollen wir ja weitere Wohnbebauu­ng möglich machen. Im Außenberei­ch ist der Paragraf ja ohnehin nicht anwendbar.“

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FOTO: JEK Gemeindera­t und Stadtverwa­ltung wollen Flächen für künftige Wohnbebauu­ng bereithalt­en.

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