Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Mengen stellt die Weichen für mehr Wohnraum
Verwaltung und Gemeinderat wollen das vereinfachte Verfahren zur Ausweisung von Baugebieten nutzen
MENGEN - Auch die Stadt Mengen möchte die Chance nutzen, sich mithilfe des erleichterten Verfahrens nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs Flächen für künftige Wohnbebauungen zu sichern. Am Dienstag haben die Gemeinderäte bei einer Gegenstimme von Martin Neher (Freie Bürger) entschieden, dem Büro Lars Consult aus Memmingen den Planungsauftrag für die Erstellung der Bebauungspläne für zehn Flächen mit einer Gesamtgröße von mehr als 12 Hektar zu erteilen. Auf die Stadt kommen Honorarkosten in Höhe von etwa 136 500 Euro zu.
Die Bauplätze sind in der Mengener Kernstadt und den Ortsteilen knapp. „Weil sich nun die Möglichkeit ergibt, Vorratsplanungen zu tätigen, müssen wir das einfach machen, wenn wir auch künftigen Generationen noch Bauplätze anbieten können“, sagte Bürgermeister Stefan Bubeck. Die Verwaltung habe deshalb nach Flächen gesucht, die an bestehende Bebauungen angrenzen und die unter Umständen für Wohngebiete verfügbar werden. „Natürlich wollen wir die nicht alle gleichzeitig erschließen, sondern sie uns erst einmal sichern“, sagte er. Voraussetzung sei, dass das Verfahren zur Aufstellung des jeweiligen Bebauungsplans bis Ende 2019 und der Satzungsbeschluss bis Ende 2021 gefasst werden.
Auf ihrer Liste hat die Verwaltung folgende Gebiete: in Mengen ein Gebiet an der Beizkofer Straße (drei Hektar), eins an der Bremer Straße (0,8 ha) und eins am Schwärzental (1,3 ha); in Blochingen eine Erweiterung des Bebauungsplans „Breite“(1,8ha) und eine Fläche an den Schrebergärten Boid (0,7 ha); in Rosna ein Bereich am Falkenweg (2,6 ha); in Rulfingen ein Gebiet am Sonnenrain (0,5 ha), eins am Nierlesbrunnen (0,6 ha) und an der Schauerthalde (0,9 ha). Wie erst durch Hinweise aus dem Ortschaftsrat Beuren deutlich wurde, sollte auch dort eine Fläche ausgewiesen werden. Weil die Verwaltung sich aber die vorgeschlagene Fläche entlang der Zeilstraße eher nicht vorstellen kann, soll dort noch einmal genauer hingesehen werden. Während die anderen Gemeinderäte die Notwendigkeit der Flächensicherung als gegeben ansahen, verwies Martin Neher auf den Grundsatz „Innenvor Außenentwicklung“, dem die Kommunen seit Jahren zu folgen hätten. „Und jetzt wird das plötzlich über den Haufen geworfen? Für mich bleibt da die Nachhaltigkeit auf der Strecke“, sagte er. Bürgermeister Bubeck betonte, dass das vereinfachte Verfahren - das etwa auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet und von der Ausgleichspflicht freistellt – nicht im Widerspruch zu diesem Grundsatz stünde. „Was die Lückenschließung angeht, sind wir in Mengen vorbildlich“, sagte er und verwies auf das Ziegeleigelände und das Kniesel-Areal. „Trotzdem wollen wir ja weitere Wohnbebauung möglich machen. Im Außenbereich ist der Paragraf ja ohnehin nicht anwendbar.“