Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Bei Kindeswohlgefährdung ist hohe fachliche Kompetenz notwendig
Sabine Blessing, Leiterin des Fachdienstes Soziale Dienste, Familienhilfe beim Landkreis, hat die Funktion des Kinderschutzes vorgestellt
ULM - Die Leiterin des Fachdienstes Soziale Dienste, Familienhilfe beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Sabine Blessing, hat während der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstagnachmittag die Arbeit und die Funktion des Kinderschutzes im Kreis vorgestellt. Dabei stellte die Expertin neben einem Notfallplan die aktuellen Probleme und die Funktion des Bereitschaftsdienstes in den Mittelpunkt.
„Die Pflege und die Erziehung der Kinder sind ihr natürliches Recht“, sagte Blessing eingangs, um dann auch gleich die Arbeit in Bezug auf den Kinderschutz im Alb-DonauKreis vorzustellen. Deutlich machte Blessing diese anhand der Vorgehensweise, wenn ein Fall häuslicher Gewalt bekannt wird. Sobald die ersten Hinweise zum Beispiel von Lehrern, Nachbarn oder Erziehern in ihrer Behörde eingehen, „gibt es sofort eine interne Beratung mit mindestens zwei Fachkräften. Die legen das weitere Vorgehen fest“, berichtete Blessing.
In der Regel ist der erste Schritt ein Hausbesuch bei der betreffenden Familie. „Dabei wird eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Gegebenfalls kann dann das Kind direkt aus der Familie geholt werden“, sagte Blessing. Sollte dies nach einer ersten Einschätzung nicht nötig sein, forschen die Mitarbeiter von Blessing weiter nach, um weitere Informationen zur Lage in der Familie zu erhalten. Abschließend wird die Gefährdungslage in verschiedene Stufen eingeteilt: akute Gefährdung, latente Gefährdung, keine Gefährdung (aber Hilfebedarf ) und keine Gefährdung (kein Hilfebedarf).
Bei einer akuten Gefährdung des Kindeswohls kann nach Paragraf 8a des Sozialgesetzbuches VIII das Kind sofort in die Obhut des Jugendamtes übergeben werden. Anschließend beraten die Fachkräfte des Dienstes das weitere Vorgehen im Team und mit ihren Vorgesetzten. Schließlich folgen weitere Klärungen mit den Erziehungsberechtigten und das weitere Vorgehen wird besprochen, gegebenfalls werden Hilfen angeboten, die in Anspruch genommen werden können. Bei einer latenten Gefährdung wird nach den eingehenden Beratungen im Fachdienst mit den Eltern gemeinsam nach Lösungen gesucht. Diese können in speziellen Vereinbarungen liegen, aber auch in der in Anspruchnahme von entsprechenden Hilfen. „In jedem Fall ist eine hohe fachliche Kompetenz vonnöten“, unterstrich Blessing in ihrem Vortrag. In weiteren Schritten entscheiden die Fachkräfte, was genau zu tun ist, welche Institutionen und welche Helfer eingebunden werden müssen.
Blessing betonte, dass der gesamte Vorgehensprozess zu jeder Zeit transparent sein müsse. „Die Familien werden an den Einschätzungen beteiligt“, so Blessing. Das Motto in diesem Fall heiße „Hilfe statt Strafe – aber auch Kontrolle“.
Zum Abschluss ihres Vortrags stellte Sabine Blessing die aktuellen Fallzahlen aus dem vergangenen Jahr und die bereits für 2018 vorliegenden Fälle vor. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 149 Meldungen, von denen 28 akut und 38 latent waren. Keine Gefährdung, aber dafür Hilfebedarf, bestand in 83 der gemeldeten Fälle. 27-mal musste ein Kind in die Obhut des Jugendamtes übergeben werden. Bis zum Stichtag 31. Mai 2018 gab es laut Sabine Blessing im AlbDonau-Kreis 90 Fälle, bei denen der Fachdienst aktiv werden musste. Davon waren 18 Fälle akut und 20 latent. Keine Gefährdung, aber Hilfebedarf, gab es in 52 Fällen. 18-mal musste bis Ende Mai ein Kind an das Jugendamt übergeben werden.