Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Neuer Vorstoß für ein Ratsbegehren zur Kreisfreiheit
Parteiübergreifendes Bündnis stellt Antrag
NEU-ULM (hip) - Der erste Versuch ist Ende 2017 klar gescheitert, nun gibt es einen neuen Vorstoß für ein Ratsbegehren. Diesmal haben sich die FWG, die FDP und die beiden Nuxit-Dissidenten innerhalb der SPD-Fraktion, Erich Krnavek und Rudolf Erne, zusammengeschlossen. Sie fordern in einem Antrag an den Oberbürgermeister eine Aussprache und den Beschluss über ein Ratsbegehren zur Kreisfreiheit Neu-Ulms.
Ende November hatten dies bereits Krnavek und die Freidemokraten auf die Tagesordnung gebracht, doch der Versuch wurde mit deutlicher Mehrheit abgeschmettert.
Diesmal sehen die Antragsteller offenbar bessere Chancen, denn ihrer Ansicht nach hat sich die Situation seit damals geändert Sie machen das an verschiedenen Punkten fest.
Bürger sind heute besser informiert
Nunmehr seien die Bürgerinnen und Bürger „mittels der ausführlichen Bearbeitung ihrer Fragen auf der Homepage der Stadt, durch die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema bei den Bürgerinfoveranstaltungen Ende Februar sowie durch verschiedene Druckwerke ausführlich informiert“worden.
Zudem habe es verschiedene Veranstaltungen des Bündnisses „Nuxit – so geht’s net“gegeben. Die Bürgerinnen und Bürger seien bereit, sich zu engagieren, sie sammelten Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Und: Die Menschen zeigten starkes Interesse an dem Thema. Aus Sicht der Antragsteller müsse der Stadtrat „die Souveränität haben, sich zu dieser ungemein bedeutsamen Verwaltungsstrukturänderung ein Votum seiner BürgerInnen einzuholen“.
Die Stadträte geben sich überzeugt, dass die Menschen die Bedeutung der Thematik erfassten und zu einer guten Entscheidung kommen könnten. Vor vier Jahren seien der Kreistag und der Stadtrat gewählt worden „in der festen Überzeugung, dass diese Struktur – Landkreis und Stadt – für sechs Jahre Bestand hat.
Wenn es nun zu dieser einschneidenden Veränderung des Verwaltungssystems zwischen Stadt und Landkreis kommen soll, dann sollen die WählerInnen darüber entscheiden dürfen.“
Eine Fragestellung zum Ratsbegehren wird ebenfalls vorgeschlagen. Sie lautet: „Soll die Stadt NeuUlm einen Antrag auf Kreisfreiheit bei der Bayerischen Staatsregierung stellen?“Diese Frage solle nun die Stadtverwaltung prüfen sowie das entsprechende Verfahren vorbereiten. Eine Entscheidung über das Ratsbegehren müsse jedoch fallen, bevor der Stadtrat über den Antrag bei der Staatsregierung auf Kreisfreiheit abstimmt.