Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Wer nicht hören will, muss zahlen
Verkehrssündern geht es ab sofort richtig an den Geldbeutel. Seit dem gestrigen Donnerstag gelten bundesweit Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung. Speziell Themen, die in den vergangenen Wochen und Monaten die Gemüter erhitzten, werden künftig deutlich strenger sanktioniert, darunter das Thema Rettungsgasse oder das Telefonieren am Steuer.
Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Neuregelungen sehen die Verschärfung der Bußgelder bis zum zehnfachen des bisherigen Werts vor. Autofahrer, die bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder einer anderen Straße für Polizei und Rettungskräfte keine vorschriftsmäßige Gasse bilden, werden mit einer Strafe von 200 Euro statt wie bisher 20 Euro belegt.
In schweren Fällen droht sogar eine Geldbuße von 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot. Darüber hinaus drohen grundsätzlich 240 Euro Strafe, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, wenn man einem Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn verschafft.
Teure Handygespräche
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ebenfalls mit härteren Strafen rechnen. Mindestens 100 Euro sind dafür vorgesehen, bisher waren es 60 Euro. Gefährdet man im Straßenverkehr andere, ist man mit 150 Euro und einem Monat Fahrverbot dabei – bei einer Sachbeschädigung mit Handy am Ohr sind es gar 200 Euro. Nur wer den Motor vollständig ausgeschaltet hat, darf telefonieren. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einer Start-Stop-Automatik – das automatische Abschalten des Motors an einer Ampel gilt nicht als Rechtfertigung, ein elektronisches Gerät nutzen zu dürfen. Auch das Benutzen von Tablets oder anderen elektronischen Geräten ist verboten. Auch Radfahrer werden kräftiger zur Kasse gebeten: Werden sie mit dem Handy am Lenker ertappt, kostet das 55 Euro.
In die Praxis umgesetzt wird auch eine neue Bekleidungsordnung für Fahrzeuglenker. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Gesichter während des Fahrens nicht mehr verdeckt oder verhüllt werden dürfen. Dadurch soll der Fahrer bei automatisierten Verkehrskontrollen leichter identifizierbar sein. Burka, Masken oder Sturmhauben sind tabu und werden mit 60 Euro geahndet. Ausgenommen sind Motorradfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer mit einer Schutzhelmpflicht.
Bereits in Kraft getreten ist ein neues Maßnahmenpaket gegen Rasen auf deutschen Straßen. Das ist nun eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr. Der Bundestag hatte das Gesetz im Juni beschlossen. Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden – oder mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird. Erfasst werden auch Fahrer, die „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“rasen. Bestraft wird gemäß dem neuen Gesetz schon der Versuch, Rennen zu organisieren. Künftig können deshalb auch Fahrzeuge beschlagnahmt werden.