Schwabmünchner Allgemeine

Neuschnee: Wann wird’s für Spaziergän­ger gefährlich?

Wie viel Last Bäume im Wald vertragen und was auf einem Parkplatz geräumt werden muss

- (mzc)

Landkreis Augsburg Den Winter 2006 hat Hubert Droste noch genau vor Augen: „Damals sind wir haarscharf an einer Katastroph­e vorbeigesc­hrammt“, erinnert sich der Leiter des Forstbetri­ebs Zusmarshau­sen der Bayerische­n Staatsfors­ten. Im Augsburger Land hatte es ununterbro­chen geschneit. Stellenwei­se war über einen halben Meter Neuschnee gefallen. Beinahe wären viele Bäume unter der Last zusammenge­brochen – eine Situation, die aktuell am Alpenrand droht. Könnte es in den kommenden Tagen auch im Landkreis kritisch werden?

„Bei 30 Zentimeter Nassschnee wird es ernst“, meint Droste. Vor allem für die Fichten, denn sie tragen noch ihr gesamtes Nadelkleid und hätten erschweren­d nach einem Mastjahr noch viele Zapfen. Setzt sich der tonnenschw­ere Schnee auf die Zweige, dann könnte es krachen. Schon am vergangene­n Wochenende sei es eng geworden. Droste: „Zehn Zentimeter mehr und wir hätten ein echtes Problem bekommen.“Auch sein Kollege Ralf Gang vom Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten Augsburg meint: „Wir sollten die Fichten im Auge behalten.“Wer sich in den kommenden Tagen zu einem Spaziergan­g im Wald entschließ­t, sollte auf jeden Fall vorsichtig sein – auch wegen der angekündig­ten Sturmböen.

Mit so viel Schnee wie am Wochenende rechnet Meteorolog­e Klaus Hager aus Neusäß allerdings nicht mehr. „Am Mittwoch und am Donnerstag kommen vielleicht ein bis zwei Zentimeter dazu“, sagt Hager. Die Temperatur­en würden am Wochenende über den Gefrierpun­kt steigen. Anders am Alpenrand: In höheren Lagen komme es zu weiteren starken Schneefäll­en.

Die Rekordmark­e im Augsburger Land brachte der Winter 2006 – nämlich über einen halben Meter Schnee. Allein 60 Zentimeter fielen innerhalb von drei Tagen in Neusäß. „Solche extreme Wetterlage­n gibt es immer wieder“, sagt Hager, der früher die Geophysika­lische Beratungss­telle des Jagdbomber­geschwader­s 32 auf dem Lechfeld leitete. Egal, ob 60 Zentimeter oder nur sechs: Eine Räum- und Streupflic­ht auf öffentlich­en Wegen besteht immer. Wie es auf Parkplätze­n aussieht, beschäftig­te jüngst das Amtsgerich­t Augsburg. Eine Zeitungszu­stellerin hatte geklagt, nachdem sie im Januar 2017 auf einem Parkplatz gestürzt war.

Die Frau verletzte sich bei dem Sturz am Steißbein, Becken und Knie. Vier Wochen konnte sie nach dem Unfall nicht mehr arbeiten. Dem Eigentümer des Parkplatze­s warf sie vor, dass er die glatten Stellen auf der Fläche nicht geräumt und gestreut habe. Insgesamt verlangte sie ein Schmerzens­geld in Höhe von 1000 Euro. Das Gericht kam zu einem anderen Schluss.

In der Urteilsbeg­ründung heißt es: Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, gehe nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern auch das Risiko, dass er vor Gericht kein Schmerzens­geld für erlittene Verletzung­en bekommt.

Grundsätzl­ich müsse jeder Eigentümer den öffentlich zugänglich­en Bereich seines Grundstück­s von Eis und Schnee befreien und dafür sorgen, dass es begehbar ist. Aber: Auf Gehwegen gelten strengere Anforderun­gen. Auf Parkplätze­n, so die Begründung des Gerichts, müsse nicht die komplette Fläche geräumt werden. Es sei ausreichen­d, für einen sicheren Zugang zu den abgestellt­en Fahrzeugen zu sorgen.

Tatsächlic­h hätte es auch auf dem Gelände in Bobingen sichere Wege gegeben. Diese hätte auch die Zustelleri­n benutzen müssen. Und: Sie hätte nach Auffassung des Gerichts absteigen und ihr beladenes Fahrrad an den glatten Stellen vorbeischi­eben müssen.

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Archivfoto: S. Brandmayr Bei zu viel Schnee können Bäume zusammenbr­echen.

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