Kempten streitet wegen Döner Bude
Weil sich Anwohner über den Lärm vor einem Imbiss beschwert haben, darf dessen Betreiber ab 22 Uhr nichts mehr zum Mitnehmen verkaufen. Vor Gericht wehrt sich der Mann
Alle haben was zu schlucken. Es bleibt – vorerst – bei einem nächtlichen Straßenverkaufsverbot für Döner direkt neben dem Kemptener Rathaus, um Anlieger nicht durch laute Imbissbesucher um den Schlaf zu bringen. Bislang hatte der türkische Ladenbesitzer das Verbot ignoriert. Eine Gerichtsverhandlung dazu dürfte aber auch der Stadtverwaltung Kempten auf den Magen schlagen: Dort war man davon ausgegangen, dass das Verwaltungsgericht Augsburg eine Klage gegen das Verbot aufgrund formaler Fehler gar nicht annimmt. Doch es wurde verhandelt und länger drehte sich alles um die Frage, ob DönerBestellungen „zum Mitnehmen“in einem geschlossenen Ladenimbiss als Straßenverkauf zu werten sind. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt.
Anlieger beschweren sich seit langem über hungrige Imbisskunden, die bis morgens um fünf Uhr den Laden anfahren und teilweise die Motoren der Autos laufen lassen, während sie auf die Bestellung warten. Daher untersagte die Stadt mit- einer Auflage ab 22 Uhr den Straßenverkauf, als der Imbissbesitzer innerhalb des gleichen Hauses vergrößern wollte und dafür eine Baugenehmigung benötigt wurde. Von Anfang an hob Oberbürgermeister Thomas Kiechle darauf ab, dass dieses Verbot kaum permanent kontrollierbar sei. Sein Rechtsamt räumte kürzlich ein, dass zunächst überhaupt nicht geprüft, sondern „auf die Eigenverantwortung“der Gastwirte gesetzt werde. Bei einem Test unserer Zeitung zeigte sich: Kunden wurden nachts nicht aufge- fordert, ihren Döner im Laden zu essen, und sie konnten sich zum Essen auch unbeanstandet an Tische vor dem Laden setzen.
Als der Anwalt des Imbissbesitzers in der gestrigen Verhandlung fragte, wie denn sein Mandant überhaupt verhindern könne, dass Kunden mit dem bezahlten Döner den Laden verlassen, schlug die Vorsitzende Richterin vor: Man könne doch Schilder mit entsprechenden Hinweisen am Tresen aufhängen.
Die Stadtverwaltung legte dem Gericht ein Immisionsschutz-Guttels achten vor, auf dem das Verbot fußt. Da der Anwalt des Imbissbesitzers dazu schriftlich Stellung beziehen will, wurde die Verhandlung vertagt.
Der Döner-Imbiss liegt an der Kemptener Kronenstraße, also mitten in der Stadt, und der Verkehr dort sorgt nicht nur nachts für Diskussionen. Seit Jahren werden von Bürgern und Kommunalpolitikern Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr und das teilweise tolerierte wilde Parken gefordert. Da sich Stadträte auch bei jüngst stattfindenden Sitzungen nicht zu Beschlüssen durchringen konnten, erließ der Oberbürgermeister gestern ein Dekret: Ab 1. September wird die Kronenstraße von 22 Uhr bis 6 Uhr zwischen Gerberstraße und Grünbaumgasse für Fahrzeuge vollkommen gesperrt. Die Verkehrsüberwachung wird nicht mehr wie bisher üblich ein zehnminütiges Parken in der verkehrsberuhigten Zone tolerieren, sondern „verstärkt“einschreiten, heißt es. Und Tourismusbusse dürfen entlang des Rathauses auch nicht mehr abgestellt werden.