Warum dieser Artikel fast nicht erschienen wäre
Die Meldung kam per Mail, an Christi Himmelfahrt, dem Donnerstag, einen Tag vor dem Aerosmith-Konzert also, mittags um 12.27 Uhr: Der Berichterstatter stehe wie üblich auf der Gästeliste, es gebe nur eine Richtlinie zu beachten: „Die Nachberichte inklusive Konzertfotos müssen bis spätestens 13 Uhr am Tag nach dem Konzert eingereicht werden.“
Der schlichte Satz bedeutete einen neuen Höhepunkt eines sich seit Jahren zuspitzenden Problems: Bei immer mehr Stars der Musikbranche werden die lange Zeit üblichen Rahmenbedingungen der medialen Berichterstattung eingeschränkt. Zumeist betrifft das bislang vor allem die Fotografen, die dann nur noch bei Unterschrift von Knebelverträgen zugelassen werden (die Rechte an den Bildern gehen dann wie bei Taylor Swift etwa an das Management des Künstlers über) oder auch gar nicht mehr (bei Rihanna etwa konnte man stattdessen Fotos direkt vom Management anfordern). Nun also sollte das Management die Fotos genehmigen müssen – und die Texte dazu! Damit kein Wort auftaucht über die Management-Streitigkeiten bei Aerosmith in den vergangenen Jahren? Bei Ed Sheerans Konzerten hatte es kürzlich gar keine Akkreditierungen gegeben – diese Tatsache aber wurde wiederum erst so kurzfristig kommuniziert, dass alle Karten bis dahin längst ausverkauft waren und also praktisch auch sonst keine Berichterstattung mehr möglich.
Im Fall von Aerosmith hat sich das Problem doch noch geklärt. Weil genügend avisierte Berichterstatter wie der dieser Zeitung geantwortet haben: „…auf keinen Fall werde ich mir einen Konzertbericht von einem Management freigeben lassen …?“Unter solchen Umständen also: keine Berichterstattung. Um kurz nach 17 Uhr jedenfalls folgte die Rücknahme der Richtlinie. Bis zum nächsten Mal. (ws)