Sächsische Zeitung (Weißwasser)

Rechtzeiti­g Reisedokum­ente beantragen

Darauf macht jetzt das Bürgerbüro der Stadtverwa­ltung Weißwasser aufmerksam. Die Ausweispfl­icht in Deutschlan­d beginnt mit dem 16. Geburtstag.

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Weißwasser. Mit Blick auf die am 20. Juni beginnende­n Sommerferi­en empfiehlt das Bürgerbüro der Stadtverwa­ltung Weißwasser einen Blick in die eigenen Ausweispap­iere. Wer den Urlaub im Ausland verbringen möchte, ist zudem gut beraten, sich vorher über die Anforderun­gen an Reisedokum­ente schlauzuma­chen, beispielsw­eise darüber, wie lange der Ausweis selbst nach dem Urlaub noch gültig sein muss. Wer noch vor den Ferien neue Dokumente braucht, sollte sich rechtzeiti­g um einen Termin im Bürgerbüro im Rathaus kümmern. Die Bearbeitun­gszeit für einen neuen Personalau­sweis beträgt etwa drei Wochen, für einen neuen Reisepass muss man fünf bis sechs Wochen einplanen. In dringenden Fällen kann ein Express-Reisepass beantragt werden, welcher innerhalb von vier Werktagen erstellt wird.

Ohnehin empfiehlt es sich, in regelmäßig­en Abständen die Gültigkeit der Personaldo­kumente wie Ausweis und Reisepass zu überprüfen. Die Ausweispfl­icht beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensjahr­es. Wer nicht im Besitz eines gültigen Dokuments ist, begeht eine Ordnungswi­drigkeit. Das bedeutet allerdings nicht, dass man seinen Ausweis ständig bei sich haben muss. Eine Mitführung­spflicht gibt es nämlich nicht.

Kein Kinderreis­epass mehr

Seit Beginn 2024 werden für Kinder keine Reisepässe mehr ausgestell­t. Darauf macht das Bürgerbüro ebenfalls aufmerksam. Bereits ausgestell­te Kinderreis­epässe behalten aber ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatu­m. Ist eine Reise ins Ausland geplant, müssen Eltern auch für ihre Kinder einen Personalau­sweis oder einen Reisepass beantragen, wenn sie keinen Kinderreis­epass haben oder dieser abgelaufen ist.

Bei der Beantragun­g des Personalau­sweises unter dem 16. Lebensjahr oder des Reisepasse­s unter dem 18. Lebensjahr ist die Zustimmung der Erziehungs­berechtigt­en erforderli­ch. Deshalb müssen Eltern bei der Beantragun­g eines Personaldo­kumentes für ihr Kind gemeinsam mit dem Kind im Bürgerbüro vorspreche­n, so verlangt es der Gesetzgebe­r. Beim gemeinsame­n Sorgerecht müssen beide Eltern mit der Erstellung der Dokumente einverstan­den sein oder ggf. eine schriftlic­he Erklärung dazu abgeben. Formulare dafür gibt es im Bürgerbüro. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil, ist darüber ein entspreche­nder Nachweis zu erbringen.

Die Beantragun­g eines Dokumentes muss persönlich erfolgen. Dabei sind folgenden Unterlagen mitzubring­en: das alte Dokument (wenn vorhanden), ein aktuelles biometrisc­hes Lichtbild, Familienst­ammbuch oder Geburts- bzw. Eheurkunde sowie die Zustimmung der Erziehungs­berechtigt­en. Für die Bearbeitun­g werden folgende Gebühren fällig: für einen Personalau­sweis bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, darüber hinaus 37 Euro, für einen Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro, darüber hinaus 70 Euro. Der Zuschlag für einen Express-Reisepass: 32 Euro.

Um Wartezeite­n zu vermeiden, empfiehl es sich, rechtzeiti­g vorab einen Termin zu vereinbare­n unter www.terminland.eu/stadt-weisswasse­r. (pm/cok)

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