Sächsische Zeitung (Weißwasser)
Rechtzeitig Reisedokumente beantragen
Darauf macht jetzt das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Weißwasser aufmerksam. Die Ausweispflicht in Deutschland beginnt mit dem 16. Geburtstag.
Weißwasser. Mit Blick auf die am 20. Juni beginnenden Sommerferien empfiehlt das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Weißwasser einen Blick in die eigenen Ausweispapiere. Wer den Urlaub im Ausland verbringen möchte, ist zudem gut beraten, sich vorher über die Anforderungen an Reisedokumente schlauzumachen, beispielsweise darüber, wie lange der Ausweis selbst nach dem Urlaub noch gültig sein muss. Wer noch vor den Ferien neue Dokumente braucht, sollte sich rechtzeitig um einen Termin im Bürgerbüro im Rathaus kümmern. Die Bearbeitungszeit für einen neuen Personalausweis beträgt etwa drei Wochen, für einen neuen Reisepass muss man fünf bis sechs Wochen einplanen. In dringenden Fällen kann ein Express-Reisepass beantragt werden, welcher innerhalb von vier Werktagen erstellt wird.
Ohnehin empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen die Gültigkeit der Personaldokumente wie Ausweis und Reisepass zu überprüfen. Die Ausweispflicht beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Wer nicht im Besitz eines gültigen Dokuments ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet allerdings nicht, dass man seinen Ausweis ständig bei sich haben muss. Eine Mitführungspflicht gibt es nämlich nicht.
Kein Kinderreisepass mehr
Seit Beginn 2024 werden für Kinder keine Reisepässe mehr ausgestellt. Darauf macht das Bürgerbüro ebenfalls aufmerksam. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ist eine Reise ins Ausland geplant, müssen Eltern auch für ihre Kinder einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen, wenn sie keinen Kinderreisepass haben oder dieser abgelaufen ist.
Bei der Beantragung des Personalausweises unter dem 16. Lebensjahr oder des Reisepasses unter dem 18. Lebensjahr ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Deshalb müssen Eltern bei der Beantragung eines Personaldokumentes für ihr Kind gemeinsam mit dem Kind im Bürgerbüro vorsprechen, so verlangt es der Gesetzgeber. Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Eltern mit der Erstellung der Dokumente einverstanden sein oder ggf. eine schriftliche Erklärung dazu abgeben. Formulare dafür gibt es im Bürgerbüro. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil, ist darüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Die Beantragung eines Dokumentes muss persönlich erfolgen. Dabei sind folgenden Unterlagen mitzubringen: das alte Dokument (wenn vorhanden), ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Eheurkunde sowie die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Für die Bearbeitung werden folgende Gebühren fällig: für einen Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, darüber hinaus 37 Euro, für einen Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro, darüber hinaus 70 Euro. Der Zuschlag für einen Express-Reisepass: 32 Euro.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehl es sich, rechtzeitig vorab einen Termin zu vereinbaren unter www.terminland.eu/stadt-weisswasser. (pm/cok)