Sächsische Zeitung  (Rödertal)

Wilde Raserei endet mit einem Eheverspre­chen

Im Fortsetzun­gsprozess gegen einen 50-jährigen Verkehrsro­wdy wird bekannt, dass er und die Geschädigt­e heiraten wollen. Sie muss nicht als Zeugin aussagen.

- Von Alexander Schneider

Welche Rolle die Strafjusti­z ganz grundsätzl­ich bei der Stiftung von Ehen in Strafverfa­hren spielt, wird sich nie ganz klären lassen. Es kommt aber immer wieder vor, dass sich Angeschuld­igte und Zeugen die Ehe verspreche­n, um sich vor einer Aussage zu drücken. Niemand muss gegen seinen Partner aussagen, das Gleiche gilt für Eltern, Kinder und Geschwiste­r.

Am Donnerstag staunte Strafricht­er Hermann Hepp-Schwab nicht schlecht, als ihm eine Zeugin erklärte, sie habe sich an Weihnachte­n mit dem Angeklagte­n verlobt. Die 56-Jährige ist Geschädigt­e in dem Prozess gegen Daniel R., der sich am 22. Januar 2023 im Auto seiner Zukünftige­n ein Wettrennen mit der Polizei geliefert und mit dem Mercedes einen Unfall gebaut hatte. Die damalige Bekannte und jetzige Verlobte wurde als Beifahreri­n ganz erheblich verletzt, war monatelang arbeitsunf­ähig.

Bereits der zweite Prozessanl­auf

Ein erster Prozess platzte vor eineinhalb Monaten im Amtsgerich­t Dresden, weil der Verteidige­r neben R. auch die Geschädigt­e in deren Schadenser­satz-Verfahren vertrat. Wegen dieses Interessen­konflikts legte er das Mandat nieder. Am Donnerstag nun der zweite Anlauf mit einem neuen Verteidige­r,

mit einem neuen Familienst­and und einer überrasche­nd schweigend­en Zeugin.

Im ersten Prozess hatte die Frau gesagt, sie sei an jenem Abend feiern gewesen, habe zufällig R. getroffen, der sie dann in ihrem Auto habe nach Hause fahren wollen, weil sie angetrunke­n gewesen sei. Die Aussage war wichtig, denn R. behauptete damals wie heute, er könne sich an nichts mehr erinnern. Am Alkohol, so der Richter, werde diese angebliche Amnesie nicht liegen. R. hatte nur rund 0,5 Promille Alkohol im Blut gehabt. Wahrschein­licher sei, dass R. seit 2021 zwei Punkte wegen Rasens kassiert hatte und nun Angst vor der Polizei gehabt habe, weil er zu Beginn der Verfolgung­sfahrt vor dem Auge des Gesetzes eine rote Ampel überfahren hatte.

Sachschade­n betrug über 30.000 Euro

Ein Polizist berichtete von der Verfolgung­sfahrt. Der Mercedes CLA 250 sei so schnell gewesen, dass er ihn aus den Augen verloren habe. Dann sei er an der Unfallstel­le gewesen, habe mit Kollegen den Angeklagte­n und die Beifahreri­n aus dem demolierte­n Auto gezogen. R. habe die Verletzte beruhigt, beide seien offensicht­lich nicht angeschnal­lt gewesen.

Der Benz war an der Ecke Tharandter/ Altfranken­er Straße mit dem Bordstein kollidiert, hatte einen Lichtmast umgelegt und war gegen eine Hauswand gekracht. Neben der verletzten Frau entstand ein Sachschade­n von mehr als 30.000 Euro. Der nicht vorbestraf­te Angeklagte wurde wegen Gefährdung des Straßenver­kehrs, verbotenen Kfz-Wettrennen­s und fahrlässig­er Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. R. habe bei seiner Raserei weitere Menschen gefährdet, so Hepp-Schwab.

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