Wilde Raserei endet mit einem Eheversprechen
Im Fortsetzungsprozess gegen einen 50-jährigen Verkehrsrowdy wird bekannt, dass er und die Geschädigte heiraten wollen. Sie muss nicht als Zeugin aussagen.
Welche Rolle die Strafjustiz ganz grundsätzlich bei der Stiftung von Ehen in Strafverfahren spielt, wird sich nie ganz klären lassen. Es kommt aber immer wieder vor, dass sich Angeschuldigte und Zeugen die Ehe versprechen, um sich vor einer Aussage zu drücken. Niemand muss gegen seinen Partner aussagen, das Gleiche gilt für Eltern, Kinder und Geschwister.
Am Donnerstag staunte Strafrichter Hermann Hepp-Schwab nicht schlecht, als ihm eine Zeugin erklärte, sie habe sich an Weihnachten mit dem Angeklagten verlobt. Die 56-Jährige ist Geschädigte in dem Prozess gegen Daniel R., der sich am 22. Januar 2023 im Auto seiner Zukünftigen ein Wettrennen mit der Polizei geliefert und mit dem Mercedes einen Unfall gebaut hatte. Die damalige Bekannte und jetzige Verlobte wurde als Beifahrerin ganz erheblich verletzt, war monatelang arbeitsunfähig.
Bereits der zweite Prozessanlauf
Ein erster Prozess platzte vor eineinhalb Monaten im Amtsgericht Dresden, weil der Verteidiger neben R. auch die Geschädigte in deren Schadensersatz-Verfahren vertrat. Wegen dieses Interessenkonflikts legte er das Mandat nieder. Am Donnerstag nun der zweite Anlauf mit einem neuen Verteidiger,
mit einem neuen Familienstand und einer überraschend schweigenden Zeugin.
Im ersten Prozess hatte die Frau gesagt, sie sei an jenem Abend feiern gewesen, habe zufällig R. getroffen, der sie dann in ihrem Auto habe nach Hause fahren wollen, weil sie angetrunken gewesen sei. Die Aussage war wichtig, denn R. behauptete damals wie heute, er könne sich an nichts mehr erinnern. Am Alkohol, so der Richter, werde diese angebliche Amnesie nicht liegen. R. hatte nur rund 0,5 Promille Alkohol im Blut gehabt. Wahrscheinlicher sei, dass R. seit 2021 zwei Punkte wegen Rasens kassiert hatte und nun Angst vor der Polizei gehabt habe, weil er zu Beginn der Verfolgungsfahrt vor dem Auge des Gesetzes eine rote Ampel überfahren hatte.
Sachschaden betrug über 30.000 Euro
Ein Polizist berichtete von der Verfolgungsfahrt. Der Mercedes CLA 250 sei so schnell gewesen, dass er ihn aus den Augen verloren habe. Dann sei er an der Unfallstelle gewesen, habe mit Kollegen den Angeklagten und die Beifahrerin aus dem demolierten Auto gezogen. R. habe die Verletzte beruhigt, beide seien offensichtlich nicht angeschnallt gewesen.
Der Benz war an der Ecke Tharandter/ Altfrankener Straße mit dem Bordstein kollidiert, hatte einen Lichtmast umgelegt und war gegen eine Hauswand gekracht. Neben der verletzten Frau entstand ein Sachschaden von mehr als 30.000 Euro. Der nicht vorbestrafte Angeklagte wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Kfz-Wettrennens und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. R. habe bei seiner Raserei weitere Menschen gefährdet, so Hepp-Schwab.