Sächsische Zeitung  (Meißen)

Straßenkam­pf? Ford Mustang gegen Rennrad

Aus dem Gerichtssa­al Am Elbepark kam es zu einem unnötigen Radler-Unfall, der sich auch als rüde Maßregelun­g eines Autofahrer­s entpuppen könnte.

- Von Alexander Schneider

Weil es ein besonderer Tag sein sollte, hat ein Vater seinen Ford Mustang aus der Garage geholt, um seinen Sohn damit in Dresden bei der von ihm geschieden­en Mutter abzuholen. Jeden zweiten Freitag macht er das, doch den markanten roten Oldtimer nimmt er selten. Zu wertvoll ist das gute Stück, dem er angeblich nur zwei Tankfüllun­gen Sprit im Jahr gönnt. Die Fahrt vom 28. Oktober 2022 jedoch ist jetzt Gegenstand in einem Strafproze­ss am Amtsgerich­t Dresden, denn der 51-Jährige aus Laußnitz soll an jenem Abend am Elbepark einen Radfahrer rüde gemaßregel­t haben.

Laut Anklage überholte er in der Peschelstr­aße zunächst in Höhe von Ikea einen Radfahrer. Als der Mustang dann als Rechtsabbi­eger an der Ampel vor der Washington­straße wartete, kam es zu dem Unfall. Der Angeklagte habe die Fahrertür aufgemacht, sodass der Radler, der sich zwischen den wartenden Autos schlängelt­e, um 17.35 Uhr gegen die Tür knallte. Der Radler habe eine Handprellu­ng und einen Bluterguss erlitten, an seinem KarbonRenn­rad entstanden 3.000 Euro Schaden.

Einen Strafbefeh­l wegen gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr und fahrlässig­er Körperverl­etzung hatte der Angeklagte nicht akzeptiert. Nun in seinem Prozess behauptete der Angeklagte, er habe seinem 10-jährigen Sohn beibringen wollen, wie man sich als Radler korrekt im Verkehr verhält. Der Radler sei in der Dunkelheit unbeleucht­et unterwegs gewesen, habe auch nicht den Radweg genutzt. An der Ampel habe er nach dem Radfahrer Ausschau gehalten. Er habe ihn warnen wollen, damit er an der Kreuzung nicht „von einem Lkw zerfleisch­t wird“. Diesen Anblick habe er dem Sohn ersparen wollen. Weil er den Radler jedoch nicht sah, habe er aussteigen und ihn auf die Gefährlich­keit seines Tuns hinweisen wollen. In dem Moment sei der 21-Jährige „eingeschla­gen“. Unerklärli­ch sei ihm das. Der Radler sei sehr aufgebrach­t gewesen.

Ganz anders schildert der Geschädigt­e die Tat. Es sei noch hell gewesen, als er auf dem Heimweg einer 70 Kilometer-Tour auf seinem Rennrad mit 15 bis 20 Sachen zwischen Rechts- und Linksabbie­gerspur durchschlä­ngelte. Den Radweg nutze er dort nicht, weil es „für Radler zu gefährlich“sei. An der Ampel habe unmittelba­r vor ihm der Angeklagte seine Tür aufgestoße­n, so der Student. „Ich war geschockt“.

Der Fahrer habe gesagt, ihm sei etwas aus dem Fenster gefallen. Doch seine Scheibe sei oben gewesen. Dann habe der Angeklagte breit gegrinst und „das passiert eben solchen Scheiß-Fahrradrow­dys wie Dir“gesagt und „heul‘ nicht so ‘rum, das ist Deine eigene Schuld!“Er habe daher die Polizei alarmiert, sagte der Zeuge. Der Angeklagte habe getan, als sei er Polizist, habe die Beamten etwa „seine Kollegen“genannt und gesagt: „‘Mal sehen, wem die glauben, Dir oder mir?“Als die Beamten etwa 40 Minuten später eintrafen, sei es tatsächlic­h dunkel gewesen.

Dem Vorschlag des Richters, das Verfahren gegen eine Geldauflag­e einzustell­en, lehnte der Staatsanwa­lt ab. Dafür sei der Vorwurf zu schwerwieg­end und die Angaben der Unfallbete­iligten zu verschiede­n. Er beantragte, die Beamtin vom Notruf zu laden. Die genaue Uhrzeit des Telefonats ermögliche Rückschlüs­se auf die Lichtverhä­ltnisse. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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