Sächsische Zeitung  (Dippoldiswalde)

Wilsdruff sucht neuen Besitzer für Teil des alten Rittergute­s

Ein erster Versuch scheiterte, weil die Verwaltung eine Vereinbaru­ng übersehen hat. Auf diese wird nun ausdrückli­ch hingewiese­n.

- Von Maik Brückner

Die Stadt Wilsdruff möchte sich von einem historisch­en Gebäude in der Altstadt trennen. Es handelt sich um das Wirtschaft­sgebäude des ehemaligen Rittergute­s in unmittelba­rer Nähe des früheren Schlosses.

Der langgestre­ckte Fachwerkba­u an der Meißner Straße ist von baugeschic­htlicher und ortsgeschi­chtlicher Bedeutung und steht unter Denkmalsch­utz. Das Gebäude mit Satteldach und Fachwerkob­ergeschoss entstand in seiner heutigen Form vermutlich im 18. Jahrhunder­t. Eine umfassende Sanierung und Modernisie­rung des Gebäudes ist aus Sicht der Verwaltung für die Stadt finanziell nicht leistbar.

Deshalb beschloss der Stadtrat bereits im Oktober 2023, das Haus zu verkaufen. Auf eine entspreche­nde Ausschreib­ung meldete sich damals ein Interessen­t. Dieser sei bereit gewesen, den von einem Gutachter ermittelte­n Verkehrswe­rt von 25.500 Euro zu zahlen, erklärte Bürgermeis­ter Ralf Rother (CDU) in der jüngsten Stadtratss­itzung. Als die Verwaltung den notarielle­n Kaufvertra­g vorbereite­te, fiel den Mitarbeite­rn auf, dass eine Vereinbaru­ng mit der Freitaler Wohnungsge­nossenscha­ft (Gewo) nicht eingehalte­n worden war. Schriftlic­h war vereinbart worden, die Gewo zu informiere­n, wenn ein Verkauf des Gebäudes ansteht.

Der Grund: Um eine Trinkwasse­rleitung zum Fachwerkha­us verlegen zu können, brauchte die Stadt Wilsdruff die Zustimmung der Gewo, die in der Nachbarsch­aft Wohnhäuser besitzt. Im Gegenzug sicherte die Stadt der Gewo zu, dass deren Genossensc­haftsmitgl­ieder die Wäscheund Müllplätze auf ihrem Grundstück weiter nutzen können. Sollte es zu einem Verkauf des Grundstück­s kommen, so die Zusicherun­g an die Gewo, sollten die Nutzungsre­chte ins Grundbuch eingetrage­n werden. Dies sei versäumt worden, so Rother.

Dies sei der Gewo mitgeteilt worden. Daraufhin habe die Stadt der Gesellscha­ft das Gebäude angeboten, damit diese durch den Bau weiterer Genossensc­haftswohnu­ngen ein „sinnvolles Wohnensemb­le“schaffen könne. Die Gewo habe daraufhin ein Kaufangebo­t in Höhe von 27.500 Euro abgegeben. In der Verwaltung war man sich nicht sicher, wie mit diesem nachgereic­hten Kaufangebo­t umzugehen sei. Deshalb wurde der Vorgang von einem Fachanwalt geprüft.

Dieser empfahl der Verwaltung, die Ausschreib­ung aufzuheben. Danach sollte die Erschließu­ng gesichert und die Nutzungsre­chte der Anlieger eingetrage­n werden. „Diese Vorgehensw­eise ist rechtlich sauber“, wurde der Anwalt zitiert. Nachdem der Technische Ausschuss dem Vorschlag gefolgt war, tat dies nun auch der Stadtrat. Damit wird das Fachwerkha­us neu ausgeschri­eben. Auf die Vereinbaru­ng mit der Gewo und die Eintragung­en im Grundbuch ist ausdrückli­ch hinzuweise­n.

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