Sächsische Zeitung (Dippoldiswalde)
Wilsdruff sucht neuen Besitzer für Teil des alten Rittergutes
Ein erster Versuch scheiterte, weil die Verwaltung eine Vereinbarung übersehen hat. Auf diese wird nun ausdrücklich hingewiesen.
Die Stadt Wilsdruff möchte sich von einem historischen Gebäude in der Altstadt trennen. Es handelt sich um das Wirtschaftsgebäude des ehemaligen Rittergutes in unmittelbarer Nähe des früheren Schlosses.
Der langgestreckte Fachwerkbau an der Meißner Straße ist von baugeschichtlicher und ortsgeschichtlicher Bedeutung und steht unter Denkmalschutz. Das Gebäude mit Satteldach und Fachwerkobergeschoss entstand in seiner heutigen Form vermutlich im 18. Jahrhundert. Eine umfassende Sanierung und Modernisierung des Gebäudes ist aus Sicht der Verwaltung für die Stadt finanziell nicht leistbar.
Deshalb beschloss der Stadtrat bereits im Oktober 2023, das Haus zu verkaufen. Auf eine entsprechende Ausschreibung meldete sich damals ein Interessent. Dieser sei bereit gewesen, den von einem Gutachter ermittelten Verkehrswert von 25.500 Euro zu zahlen, erklärte Bürgermeister Ralf Rother (CDU) in der jüngsten Stadtratssitzung. Als die Verwaltung den notariellen Kaufvertrag vorbereitete, fiel den Mitarbeitern auf, dass eine Vereinbarung mit der Freitaler Wohnungsgenossenschaft (Gewo) nicht eingehalten worden war. Schriftlich war vereinbart worden, die Gewo zu informieren, wenn ein Verkauf des Gebäudes ansteht.
Der Grund: Um eine Trinkwasserleitung zum Fachwerkhaus verlegen zu können, brauchte die Stadt Wilsdruff die Zustimmung der Gewo, die in der Nachbarschaft Wohnhäuser besitzt. Im Gegenzug sicherte die Stadt der Gewo zu, dass deren Genossenschaftsmitglieder die Wäscheund Müllplätze auf ihrem Grundstück weiter nutzen können. Sollte es zu einem Verkauf des Grundstücks kommen, so die Zusicherung an die Gewo, sollten die Nutzungsrechte ins Grundbuch eingetragen werden. Dies sei versäumt worden, so Rother.
Dies sei der Gewo mitgeteilt worden. Daraufhin habe die Stadt der Gesellschaft das Gebäude angeboten, damit diese durch den Bau weiterer Genossenschaftswohnungen ein „sinnvolles Wohnensemble“schaffen könne. Die Gewo habe daraufhin ein Kaufangebot in Höhe von 27.500 Euro abgegeben. In der Verwaltung war man sich nicht sicher, wie mit diesem nachgereichten Kaufangebot umzugehen sei. Deshalb wurde der Vorgang von einem Fachanwalt geprüft.
Dieser empfahl der Verwaltung, die Ausschreibung aufzuheben. Danach sollte die Erschließung gesichert und die Nutzungsrechte der Anlieger eingetragen werden. „Diese Vorgehensweise ist rechtlich sauber“, wurde der Anwalt zitiert. Nachdem der Technische Ausschuss dem Vorschlag gefolgt war, tat dies nun auch der Stadtrat. Damit wird das Fachwerkhaus neu ausgeschrieben. Auf die Vereinbarung mit der Gewo und die Eintragungen im Grundbuch ist ausdrücklich hinzuweisen.