Gericht verurteilt zwei Saarländer wegen sexuellen Missbrauchs
Sie erhalten Jugendstrafen von jeweils fünf Jahren. Den Vorwurf der Vergewaltigung indes sah das Landgericht Bad Kreuznach nicht bestätigt.
(lwg) Wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornografischer Bilder hat das Landgericht Bad Kreuznach am Dienstag zwei aus dem Saarland stammende Paketboten zu Jugendstrafen von jeweils fünf Jahren verurteilt. Sie hatten sich im Laderaum eines Lieferwagens an einem zwölfjährigen Mädchen vergangen.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hatte den 21 und 20 Jahre alten
Männern aus dem saarländischen Neunkirchen vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd einen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung und der Herstellung kinderpornografischer Inhalte begangen zu haben. Das habe sich vor Gericht, so ein Sprecher, nur teilweise bestätigt. Beide Männer sitzen seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft.
Die 20 und 21 Jahre alten Angeklagten waren Mitte Oktober 2023 im Auftrag eines Paketzustellers im Raum Bad Kreuznach unterwegs. Dabei traf der 21-Jährige auf das zwölfjährige Mädchen. Er habe das Kind zunächst „mit einem Lächeln angeflirtet“und sei ihm dann mit dem Lieferfahrzeug gefolgt. Aus dem Fahrzeug heraus soll er das Kind gefragt haben, wie alt es sei und ob es schon Geschlechtsverkehr gehabt habe oder haben wolle. Das Mädchen soll laut Anklage geantwortet haben, dass sie dafür zu jung sei und in ihrem Alter keine sexuellen
Kontakte wolle.
Vorgeblich, um es nach Hause zu fahren, lockte der Mann das Kind in seinen Lieferwagen, informierte den Mitangeklagten und fuhr mit dem Kind an einen abgelegenen Ort. Kurz darauf traf der zweite Angeklagte ein. Im Laderaum des Transporters missbrauchten die beiden Männer das Mädchen sexuell und filmten die Tat. Das Gericht sah den gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit der
Herstellung kinderpornografischer Bilder als erwiesen an. Der Tatvorwurf der Vergewaltigung habe sich, wie ein Gerichtssprecher gegenüber unserer Zeitung erklärt, nicht zweifelsfrei nachweisen lassen.
Voraussetzung sei, dass das Opfer erkennbar einen „entgegenstehenden Willen“zum Ausdruck bringe. Das heute 13-jährige Opfer habe jedoch vor Gericht Angaben gemacht, die hinsichtlich des Kerngeschehens „erhebliche Divergenzen“zu den zuvor bei der Polizei gemachten Angaben aufgewiesen hätten, so der Sprecher. Die Kammer habe daher nicht sicher davon ausgehen können, dass die Angeklagten den „entgegenstehenden Willen“des Mädchens hätten erkennen können – weshalb die Männer nicht wegen Vergewaltigung verurteilt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.