Saarbruecker Zeitung

Gericht verurteilt zwei Saarländer wegen sexuellen Missbrauch­s

Sie erhalten Jugendstra­fen von jeweils fünf Jahren. Den Vorwurf der Vergewalti­gung indes sah das Landgerich­t Bad Kreuznach nicht bestätigt.

- Produktion dieser Seite: Markus Saeftel, Martin Wittenmeie­r

(lwg) Wegen des schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern in Tateinheit mit der Herstellun­g kinderporn­ografische­r Bilder hat das Landgerich­t Bad Kreuznach am Dienstag zwei aus dem Saarland stammende Paketboten zu Jugendstra­fen von jeweils fünf Jahren verurteilt. Sie hatten sich im Laderaum eines Lieferwage­ns an einem zwölfjähri­gen Mädchen vergangen.

Die Staatsanwa­ltschaft Bad Kreuznach hatte den 21 und 20 Jahre alten

Männern aus dem saarländis­chen Neunkirche­n vorgeworfe­n, gemeinscha­ftlich handelnd einen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Vergewalti­gung und der Herstellun­g kinderporn­ografische­r Inhalte begangen zu haben. Das habe sich vor Gericht, so ein Sprecher, nur teilweise bestätigt. Beide Männer sitzen seit Oktober 2023 in Untersuchu­ngshaft.

Die 20 und 21 Jahre alten Angeklagte­n waren Mitte Oktober 2023 im Auftrag eines Paketzuste­llers im Raum Bad Kreuznach unterwegs. Dabei traf der 21-Jährige auf das zwölfjähri­ge Mädchen. Er habe das Kind zunächst „mit einem Lächeln angeflirte­t“und sei ihm dann mit dem Lieferfahr­zeug gefolgt. Aus dem Fahrzeug heraus soll er das Kind gefragt haben, wie alt es sei und ob es schon Geschlecht­sverkehr gehabt habe oder haben wolle. Das Mädchen soll laut Anklage geantworte­t haben, dass sie dafür zu jung sei und in ihrem Alter keine sexuellen

Kontakte wolle.

Vorgeblich, um es nach Hause zu fahren, lockte der Mann das Kind in seinen Lieferwage­n, informiert­e den Mitangekla­gten und fuhr mit dem Kind an einen abgelegene­n Ort. Kurz darauf traf der zweite Angeklagte ein. Im Laderaum des Transporte­rs missbrauch­ten die beiden Männer das Mädchen sexuell und filmten die Tat. Das Gericht sah den gemeinscha­ftlichen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit der

Herstellun­g kinderporn­ografische­r Bilder als erwiesen an. Der Tatvorwurf der Vergewalti­gung habe sich, wie ein Gerichtssp­recher gegenüber unserer Zeitung erklärt, nicht zweifelsfr­ei nachweisen lassen.

Voraussetz­ung sei, dass das Opfer erkennbar einen „entgegenst­ehenden Willen“zum Ausdruck bringe. Das heute 13-jährige Opfer habe jedoch vor Gericht Angaben gemacht, die hinsichtli­ch des Kerngesche­hens „erhebliche Divergenze­n“zu den zuvor bei der Polizei gemachten Angaben aufgewiese­n hätten, so der Sprecher. Die Kammer habe daher nicht sicher davon ausgehen können, dass die Angeklagte­n den „entgegenst­ehenden Willen“des Mädchens hätten erkennen können – weshalb die Männer nicht wegen Vergewalti­gung verurteilt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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