Auf berauschte Fahrschüler vorbereiten
Wie geht ein Fahrlehrer mit einem berauschten Fahrschüler um? Am 16. Mai bietet das Projekt # freilenker in Saarbrücken eine Fahrlehrer-Fortbildung zum Thema Cannabis und Rauschmittel im Straßenverkehr an.
Zum vierten Mal bietet das Projekt #freilenker interessierten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern eine ganztägige Fortbildung zum Thema Cannabis und Rauschmittel im Straßenverkehr an. Wie die vorangegangenen Schulungen gezeigt haben, sind berauschte Fahrschüler keine Seltenheit – und der adäquate Umgang mit den DrogenKonsumenten sei für die Fahrlehrer eine Herausforderung. „Die Teilnehmenden werden von ausgewiesenen Experten speziell zur Thematik informiert – und zwar aus verschiedenen Blickwinkeln“, erklärt Verena Tittelbach vom Projekt #freilenker. Fingerspitzengefühl und rechtssicheres Handeln seien gefragt. Eben hier docke die Schulung an.
Seit 2020 arbeitet die gelernte Sozialarbeiterin in der Suchtberatung des Gesundheitsamtes des Regionalverbandes Saarbrücken, von wo aus sie das #freilenker-Projekt zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“betreut. Tittelbach betont, dass es sich hierbei um ein saarlandweites Projekt von allen Gesundheitsämtern handelt, die alle über die eigens angefertigten Öffentlichkeitsmaterialien verfügen. Die Förderung erfolgt durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) mit Mitteln der gesetzlichen Kassen. Außerdem unterstützen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie das Saar-Sozialministerium das Projekt.
Vier Referenten machen in der so genannten Multiplikatorenschulung die Fahrschullehrer fit fürs Thema. Rechtsanwalt Robert Rauer wirft aus der Sicht des Strafverteidigers seinen juristischen Blick auf den Drogenkonsum im Straßenverkehr. Der Kraftfahreignungsberater und Fachberater für die medizinischpsychologischen Untersuchungen (MPU), Sven A. Schmitt, referiert nicht nur die Geschichte und den Ablauf der MPU, sondern zeigt auch, worauf es beim Bestehen des „Idiotentests“wirklich ankommt – Stichwort: „erkennbare Verhaltensänderung“.
Der pensionierte Polizeihauptkommissar Hans-Jürgen Maurer wiederum nimmt die aktuelle Drogenlandschaft sowie eindeutige Konsum-Anzeichen unter die Lupe, bevor Diplom-Psychologe Thomas Heib den Teilnehmern praktische Tipps und Tricks in der Kommunikation mit berauschten Fahrschülern bietet.
„Unser Ziel ist es, die Fahrlehrer und dadurch auch die Fahrschüler vor allem über die Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr aufzuklären und für einen eigenverantwortlichen Umgang mit Suchtmitteln zu sensibilisieren“, sagt Tittelbach. Die Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis seien noch kaum abschätzbar. Der Kon
Fachmann erläutert, worauf es beim Bestehen des „Idiotentests“wirklich ankommt
sum von Cannabis sei für Jugendliche weiterhin verboten. „Trotz des Beschlusses gibt es weiterhin so viele Unklarheiten bei diesem Bürokratiemonster. Es bleibt abzuwarten, ob die Gesetzesänderung Auswirkungen auf den Konsum von Jugendlichen haben wird“, erklärt sie. Dass sich trotz der Legalisierung erst einmal nichts in der Straßenverkehrsordnung ändert, findet sie falsch – ebenso die gesetzliche Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol.
Ob die seit Jahren von Experten
geführte Grenzwertdebatte zu einer juristischen Neubewertung von Cannabis im Straßenverkehr führen wird, sei nicht abzusehen. Bekanntermaßen mahlten die Mühlen der Justiz langsam, meint Tittelbach. Doch eins stehe fest: Der Cannabiskonsum werde nicht verebben.
Neuerdings erfahre er auch hierzulande einen Aufschwung mit dem an mehreren Orten erhältlichen HHC. „Es handelt sich um ein halbsynthetisches Cannabinoid, bei dem im Moment nicht klar ist, ob es verkauft werden darf oder
nicht. HHC gibt es als Gummibärchen, man kann es auch vapen oder auf normales Gras aufsprühen und dann rauchen. HHC ist psychoaktiv und wird von den Konsumenten als sehr unterschiedlich in der Wirkung beschrieben“, erklärt die Suchtberaterin und führt weiter aus: „Relativ wenige Personen wissen wirklich darüber Bescheid. Leute in Drogentestungen denken, es kann ihnen mit HHC nichts passieren. Aber es werden jetzt gezielt Testverfahren entwickelt, und deshalb macht es wenig Sinn, darauf umzusteigen.“
Im Sommer läuft das #freilenkerProjekt aus. Ob und wie es weitergehen wird, ist bisher offen.
Die Teilnahme an der Fahrlehrerfortbildung kann im Rahmen der Pflichtfortbildung laut Fahrlehrergesetz angerechnet werden. Die Schulung ist am Donnerstag, 16. Mai, von 8.30 bis 17.30 Uhr im Verkehrs-Kolleg Saarbrücken, Industriestraße 5, 66129 Saarbrücken. Anmeldung bis 10. Mai unter info@ freilenker.net oder über die Homepage www.freilenker.net unter Fahrschulportal/Veranstaltungen.