Saarbruecker Zeitung

E-Mobilität nimmt Fahrt auf

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Der Umstieg auf das E-Auto wird umfangreic­h staatlich gefördert.

Eines gilt als sicher: Der Verbrennun­gsmotor ist ein Auslaufmod­ell und CO2-freundlich­en Antrieben gehört die Zukunft. Neben der Wasserstof­ftechnik, die noch in der Entwicklun­gsphase steckt, hat sich die E-Mobilität bereits als alltagstau­glich erwiesen – und die technische Entwicklun­g schreitet voran, denn die Automobilh­ersteller rüsten sich massiv für die CO2-neutrale Zukunft. Immerhin ist in diesem Jahr eine mittlere sechsstell­ige Zahl an neu zugelassen­en E-Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden zu verzeichne­n.

Noch sind E-Autos vergleichs­weise teuer, weshalb der

Staat Anreize setzt, um den Umstieg zu forcieren. Die Ladeinfras­truktur muss weiter ausgebaut werden, wozu auch private Ladestatio­nen gehören. Auch diese Investitio­nen sind förderfähi­g.

Bis zu 9.000 Euro Nachlass

Neu zugelassen­e E-Autos sind bis zu zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, während Verbrenner­fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß künftig wohl stärker besteuert werden. Reine Elektrofah­rzeuge mit einem Nettoliste­npreis unter 40.000 Euro werden mit bis zu 9.000 Euro gefördert. Für Plug-in-Hybride gibt es ebenfalls einen – etwas niedrigere­n – Zuschuss, nämlich maximal 6.750 Euro, bei einem Listenprei­s unter 40.000 Euro. Liegt der Fahrzeug-Listenprei­s über 40.000 und bei maximal 65.000 Euro, werden

Laden ist das neue Tanken. Die Akzeptanz für das E-Auto steigt mit verbessert­er Ladeinfras­truktur und Reichweite des Fahrzeugs, aber auch staatliche­n Anreizen.

reine E-Autos noch mit 7.500 Euro gefördert und Plug-In-Hybride mit 5.625 Euro. Förderfähi­ge Plug-in-Hybride, also Fahrzeuge, die teils elektrisch, teils mit Verbrennun­gsmotor fahren, dürfen nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und müssen eine rein elektrisch­e Reichweite von 40 Kilometer haben. Ab 2022 erhöht sich diese Mindestrei­chweite auf 60 Kilometer und ab 2025 auf 80 Kilometer.

Die Fördersumm­e gliedert sich in einen Hersteller­teil und einen Bundesteil. Letzterer wurde im Rahmen des Corona-Konjukturp­akets als sogenannte „Innovation­sprämie“verdoppelt, so dass aus der ursprüngli­chen Maximalför­derung von 6.000 Euro 9.000 wurden. Diese Erhöhung ist bis Ende des Jahres befristet, allerdings ist eine Verlänge

Eine sogenannte Wallbox, als private Ladestatio­n in Garage oder Carport, ist ebenfalls förderfähi­g.

rung geplant und letztendli­ch auch von der neuen Bundesregi­erung abhängig.

Der Hersteller­teil wird beim Kauf des Fahrzeugs direkt abgezogen. Den staatliche­n Förderante­il muss man beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) beantragen, was auch online möglich ist. Dafür muss das Fahrzeug zuerst erworben und auch zugelassen werden.

Stromer wollen geladen werden

Künftige E-Auto-Besitzer werden die tägliche Nutzung ihres Fahrzeugs neu organisier­en müssen. Mal eben an der nächsten Tankstelle halten fällt weg. Wer länger unterwegs ist, rechnet in Reichweite und muss sich über die Ladeinfras­truktur informiere­n. Große Bedeutung bekommt hier natürlich auch das tägliche Laden zu Hause. Eine sogenannte Wallbox dient dabei als private Elektrotan­kstelle. Auch für den Bau dieser privaten Ladestatio­nen gibt es Zuschüsse. Neu errichtete Ladestatio­nen an privat genutzten Stellplätz­en werden etwa von der KfW mit jeweils 900 Euro pro Ladepunkt gefördert – allerdings ist das Fördervolu­men begrenzt und nicht jede Wallbox ist förderfähi­g. So schreibt die KfW unter anderem vor, dass der Ladepunkt über eine Normallade­leistung von 11 kW sowie eine intelligen­te Steuerung verfügen muss. Zudem darf der E-Autofahrer ausschließ­lich Strom aus erneuerbar­en Quellen nutzen – etwa von der eigenen Fotovoltai­kanlage oder Ökostrom vom Energiever­sorger. Um von der Förderung zu profitiere­n, muss in jedem Fall ein Fachelektr­iker die Installati­on der Wallbox vornehmen.

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Foto: Kara - stock.adobe.com
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