E-Mobilität nimmt Fahrt auf
Der Umstieg auf das E-Auto wird umfangreich staatlich gefördert.
Eines gilt als sicher: Der Verbrennungsmotor ist ein Auslaufmodell und CO2-freundlichen Antrieben gehört die Zukunft. Neben der Wasserstofftechnik, die noch in der Entwicklungsphase steckt, hat sich die E-Mobilität bereits als alltagstauglich erwiesen – und die technische Entwicklung schreitet voran, denn die Automobilhersteller rüsten sich massiv für die CO2-neutrale Zukunft. Immerhin ist in diesem Jahr eine mittlere sechsstellige Zahl an neu zugelassenen E-Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden zu verzeichnen.
Noch sind E-Autos vergleichsweise teuer, weshalb der
Staat Anreize setzt, um den Umstieg zu forcieren. Die Ladeinfrastruktur muss weiter ausgebaut werden, wozu auch private Ladestationen gehören. Auch diese Investitionen sind förderfähig.
Bis zu 9.000 Euro Nachlass
Neu zugelassene E-Autos sind bis zu zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, während Verbrennerfahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß künftig wohl stärker besteuert werden. Reine Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro werden mit bis zu 9.000 Euro gefördert. Für Plug-in-Hybride gibt es ebenfalls einen – etwas niedrigeren – Zuschuss, nämlich maximal 6.750 Euro, bei einem Listenpreis unter 40.000 Euro. Liegt der Fahrzeug-Listenpreis über 40.000 und bei maximal 65.000 Euro, werden
Laden ist das neue Tanken. Die Akzeptanz für das E-Auto steigt mit verbesserter Ladeinfrastruktur und Reichweite des Fahrzeugs, aber auch staatlichen Anreizen.
reine E-Autos noch mit 7.500 Euro gefördert und Plug-In-Hybride mit 5.625 Euro. Förderfähige Plug-in-Hybride, also Fahrzeuge, die teils elektrisch, teils mit Verbrennungsmotor fahren, dürfen nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und müssen eine rein elektrische Reichweite von 40 Kilometer haben. Ab 2022 erhöht sich diese Mindestreichweite auf 60 Kilometer und ab 2025 auf 80 Kilometer.
Die Fördersumme gliedert sich in einen Herstellerteil und einen Bundesteil. Letzterer wurde im Rahmen des Corona-Konjukturpakets als sogenannte „Innovationsprämie“verdoppelt, so dass aus der ursprünglichen Maximalförderung von 6.000 Euro 9.000 wurden. Diese Erhöhung ist bis Ende des Jahres befristet, allerdings ist eine Verlänge
Eine sogenannte Wallbox, als private Ladestation in Garage oder Carport, ist ebenfalls förderfähig.
rung geplant und letztendlich auch von der neuen Bundesregierung abhängig.
Der Herstellerteil wird beim Kauf des Fahrzeugs direkt abgezogen. Den staatlichen Förderanteil muss man beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, was auch online möglich ist. Dafür muss das Fahrzeug zuerst erworben und auch zugelassen werden.
Stromer wollen geladen werden
Künftige E-Auto-Besitzer werden die tägliche Nutzung ihres Fahrzeugs neu organisieren müssen. Mal eben an der nächsten Tankstelle halten fällt weg. Wer länger unterwegs ist, rechnet in Reichweite und muss sich über die Ladeinfrastruktur informieren. Große Bedeutung bekommt hier natürlich auch das tägliche Laden zu Hause. Eine sogenannte Wallbox dient dabei als private Elektrotankstelle. Auch für den Bau dieser privaten Ladestationen gibt es Zuschüsse. Neu errichtete Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen werden etwa von der KfW mit jeweils 900 Euro pro Ladepunkt gefördert – allerdings ist das Fördervolumen begrenzt und nicht jede Wallbox ist förderfähig. So schreibt die KfW unter anderem vor, dass der Ladepunkt über eine Normalladeleistung von 11 kW sowie eine intelligente Steuerung verfügen muss. Zudem darf der E-Autofahrer ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen nutzen – etwa von der eigenen Fotovoltaikanlage oder Ökostrom vom Energieversorger. Um von der Förderung zu profitieren, muss in jedem Fall ein Fachelektriker die Installation der Wallbox vornehmen.