Nötiger Teillockdown für Ungeimpfte
Die Landesregierung, man muss das so klar sagen, hat am Donnerstag nicht viel weniger als einen Teillockdown für Menschen verhängt, die noch nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind und auch keine Immunität durch überstandene Infektion erworben haben. Das Verbot, ab diesem Samstag an Veranstaltungen im Innern teilzunehmen, Museen zu besuchen, in Hotels zu übernachten, in Hallen Sport zu treiben, kommt einem Ausschluss Ungeimpfter vom öffentlichen Leben gleich. Nicht mal zum Friseur dürfen sie unter dem 2G-Regime im Saarland noch gehen. Das ist eine Impfpflicht durch die Hintertür!
Wer sich darüber empört, dem sei gesagt: Unser Sozialstaat verspricht aus gutem Grund, niemanden fallen zu lassen. Seine Gegenforderung ist aber, selbst dazu beizutragen, nicht in Not zu geraten – etwa durch eine verpflichtende Krankenversicherung. Es gibt auch Länder, die geben allen die Freiheit, ins Risiko zu gehen – und lassen sie dann verrecken. So ist Deutschland nicht. Die Allgemeinheit muss also nicht um jede Impfung betteln, sie darf auch fordern – denn am Ende steht sie als Retter in der Pflicht.
Es mag dennoch sein, dass
Juristen nicht alle neuen Regeln im Saarland durchwinken. Ungeimpfte werden den neuen Haarschnitt vielleicht noch vor Gericht erstreiten. Am Ende werden aber massive Beschränkungen bleiben, weil sie in dieser sich zuspitzenden Krise gut begründbar sind. Wer sich nicht gegen Covid impfen lässt, überträgt das Virus eher. Vor allem ist aber sein Risiko, sich in Gruppen selbst zu infizieren und schwer zu erkranken, deutlich erhöht. Er bindet damit in dieser Jahrhundertkrise potenziell mehr Ressourcen im Gesundheitssystem. Nur konsequent, dass er sich nun auch mehr einschränken muss.