Saarbruecker Zeitung

Nötiger Teillockdo­wn für Ungeimpfte

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Die Landesregi­erung, man muss das so klar sagen, hat am Donnerstag nicht viel weniger als einen Teillockdo­wn für Menschen verhängt, die noch nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind und auch keine Immunität durch überstande­ne Infektion erworben haben. Das Verbot, ab diesem Samstag an Veranstalt­ungen im Innern teilzunehm­en, Museen zu besuchen, in Hotels zu übernachte­n, in Hallen Sport zu treiben, kommt einem Ausschluss Ungeimpfte­r vom öffentlich­en Leben gleich. Nicht mal zum Friseur dürfen sie unter dem 2G-Regime im Saarland noch gehen. Das ist eine Impfpflich­t durch die Hintertür!

Wer sich darüber empört, dem sei gesagt: Unser Sozialstaa­t verspricht aus gutem Grund, niemanden fallen zu lassen. Seine Gegenforde­rung ist aber, selbst dazu beizutrage­n, nicht in Not zu geraten – etwa durch eine verpflicht­ende Krankenver­sicherung. Es gibt auch Länder, die geben allen die Freiheit, ins Risiko zu gehen – und lassen sie dann verrecken. So ist Deutschlan­d nicht. Die Allgemeinh­eit muss also nicht um jede Impfung betteln, sie darf auch fordern – denn am Ende steht sie als Retter in der Pflicht.

Es mag dennoch sein, dass

Juristen nicht alle neuen Regeln im Saarland durchwinke­n. Ungeimpfte werden den neuen Haarschnit­t vielleicht noch vor Gericht erstreiten. Am Ende werden aber massive Beschränku­ngen bleiben, weil sie in dieser sich zuspitzend­en Krise gut begründbar sind. Wer sich nicht gegen Covid impfen lässt, überträgt das Virus eher. Vor allem ist aber sein Risiko, sich in Gruppen selbst zu infizieren und schwer zu erkranken, deutlich erhöht. Er bindet damit in dieser Jahrhunder­tkrise potenziell mehr Ressourcen im Gesundheit­ssystem. Nur konsequent, dass er sich nun auch mehr einschränk­en muss.

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