Püttlinger bekommt neun Monate Haft wegen Corona-Betrugs
(mju) Ein 48 Jahre alter angeblicher Geschäftsmann aus Püttlingen bleibt vorerst weiter in Haft. Die große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken verurteilte den geständigen Mann, der seit Oktober 2020 wegen anderer Vorwürfe in Untersuchungshaft sitzt, zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten wegen Subventionsbetrugs. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Haft gefordert. Eine weitere Anklage wegen Steuerhinterziehung wurde auf Antrag des zuständigen Oberstaatsanwaltes eingestellt.
Der Püttlinger, gegen den weitere Betrugs ermittlungen laufen, räumte vor Gericht ein, für eine Scheinfirma beim bayerischen Wirtschaftsministerium Anfang April 2020„ Corona-Sof ort hilfe“für Kleinbetriebe beantragt zu haben. Dabei machte er falsche Angaben zur Zahl der Mitarbeiter und einem Liquiditätsengpass von 15000 Euro. Tatsächlich hatte die GmbH keine Mitarbeiter und soll auch zu keinem Zeitpunkt Steuererklärungen abgegeben haben. Nach der Eintragung im Handelsregister sollte sich die Firma unter anderem mit der Verteilung von Finanz informationen und dem Betrieb einer Finanz-Internet plattform beschäftigen. Es konnte nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht geklärt werden, ob die Firma überhaupt eine legale Geschäftstätigkeit entwickelt hatte. Wegen der Corona-Pandemie soll sie jedenfalls nicht in existenzbedrohende Probleme geraten sein.
Nach einer Rückfrage, die wiederum wahrheitswidrig beantwortet wurde, überwies die Landeshauptstadt München im Mai 2020 einen Betrag von 9000 Euro als Soforthilfe auf ein Konto, für das der Püttlinger v er fügungs berechtigt war. Diesen Tat ertrag muss er jetzt erstatten.