Bewährungsstrafe für Saarbrücker Pizzakönig
Der als Pizzakönig bekannt gewordene Saarbrücker Gastronom ist wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte und insbesondere der neue Verteidiger, Prof. Guido Britz, haben trotz Corona-Krise ihre Hausaufgaben, die die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht ihnen aufgetragen hatte, fast komplett erledigt. Um überhaupt noch im Rahmen eines „Deals“(Verständigung im Strafprozess) eine Freiheitsstrafe zu erreichen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, baten Richter und Staatsanwaltschaft den „heimlichen Pizza- und Pastakönig“vor der Urteilsverkündigung kräftig zur Kasse. 330 000 Euro als Schadenswiedergutmachung waren deshalb bis zum letzten Prozesstag zu leisten. Verteidiger Britz überreichte noch im Gerichtssaal Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe ein notarielles Schuldanerkenntnis samt Grundschuld über 180 000 Euro. Weitere 150 000 Euro, die als Kaution bei der Justizkasse dafür hinterlegt waren, dass ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde, werden an den Fiskus umgebucht. Auch eine weitere Auflage erfüllte der 54 Jahre alte Saarbrücker mit italienischem Pass fristgerecht. Er leistete Aufklärungshilfe, sagte bei der Staatsanwaltschaft umfassend gegen die Unternehmerin aus, die ihm in zwei seiner Gaststätten jeweils ein zusätzliches Kassensystem als schwarze Kassen installiert hatte.
Die Weichen waren also für den „Deal“im Strafprozess, der bereits seit Monaten andauerte, gestellt. Christiane Schmitt, Vorsitzende Richterin, hatte ein Strafmaß zwischen 22 und 24 Monaten im Fall eines Geständnisses in Aussicht gestellt. Letztlich wurde der erfolgreiche Saarbrücker Gastronom wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. In dieser Zeit muss er weitere 40 000 Euro an die Staatskasse zahlen.
Über seinen Verteidiger hatte der Angeklagte zuvor ein kurzes und knappes Geständnis abgelegt. Die verbliebenen Punkte der Anklageschrift
(die Hälfte der Vorwürfe wurde im Laufe des Verfahrens eingestellt) wurden eingeräumt. Unter dem Strich blieb ein Gesamtschaden zu Lasten des Fiskus in Höhe von mehr als 520 000 Euro, wobei es bei 180 000 Euro beim Versuch der Steuerhinterziehung blieb.
Die Wirtschaftsstrafkammer sieht es, so Schmitt, als erwiesen an, dass der Inhaber eines mexikanischen und eines italienischen Lokals in Saarbrücken mit schwarzen Kassen gearbeitet hat. Neben dem offiziellen Kassenverband, über den alle eingegebenen Umsätze für den Fiskus gespeichert wurden, existierte ein zweites, schwarzes Kassensystem mit mobilen Handgeräten. Dort eingegebene Bestellungen liefen am Finanzamt vorbei. Die schwarz erzielten Umsätze von Mitte 2016 bis Ende 2017 wurden auf etwa 770 000 Euro geschätzt. Die Steuerfahnder stellten Handkassen bei einer Razzia sicher.
Oberstaatsanwalt Uthe und die Strafkammer gingen von „erheblicher krimineller Energie“des Gastwirts aus. Anwalt Britz sprach von einer „vernünftigen Verständigung“und einer spät „geänderten Strategie“. Über finanzielle Reserven verfüge sein Mandant jetzt nicht mehr, denn an den Ex-Verteidiger, der auf Konfliktkurs zu Gericht, Staatsanwalt und Fiskus war, habe er 240 000 Euro Honorar zahlen müssen.