Saarbruecker Zeitung

Bußgeldbes­cheide aus dem Ausland haben häufig Folgen

-

FRANKFURT (dpa) Bußgeldbes­cheide aus dem EU-Ausland können auch in Deutschlan­d vollstreck­t werden. In der Regel ist das ab 70 Euro inklusive Verfahrens­kosten der Fall, teilt der Automobilc­lub von Deutschlan­d (AVD) mit. Auf Post aus dem Ausland sollten Autohalter sofort reagieren und gegebenenf­alls Einwände erheben – etwa dann, wenn sie nicht selbst der Fahrer waren. Sei der Bescheid erst einmal rechtskräf­tig, könne es im Einzelfall sein, dass bestimmte Einsprüche wegen Verzugs nicht mehr akzeptiert würden, so der AVD.

Länder wie Frankreich, Holland oder Italien versenden Schreiben und Bescheide für Deutschlan­d in deutscher Sprache. Oft geben Codenummer­n auch den Zugang zu Unterlagen auf den Onlineseit­en der Behörden frei. Ein Anwalt hilft im Zweifel bei der Beurteilun­g. Rechtskräf­tige Bescheide stellt laut AVD dann das Bundesamt für Justiz in Bonn zu, das die Gelder für die ausländisc­hen Behörden eintreibt. Späestens dann sollten Autofahrer Einwände vorbringen.

Fahrverbot­e, Führersche­inentzüge oder Einträge ins Verkehrsre­gister hätten in Deutschlan­d keine Konsequenz­en, so der AVD. Haftstrafe­n wie etwa aus der Schweiz wegen hohen Tempoübers­chreitunge­n könnten aber im Einzelfall auch in Deutschlan­d vollzogen werden.

Will ein Polizist einen Autofahrer im Ausland einen Strafzette­l direkt bezahlen lassen, sollte der Fahrer im Zweifel die Zahlung „höflich zurückweis­en“und ein Verfahren abwarten. Es könne dann allerdings sein, dass der Polizist eine Art Kaution erheben muss, für die Autofahrer unbedingt eine Quittung verlangen sollten, so der Rat des AVD.

Newspapers in German

Newspapers from Germany