Saarbruecker Zeitung

Der Bundesnach­richtendie­nst darf weiterhin Netzknoten überwachen

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(dpa) Der Bundesnach­richtendie­nst (BND) darf auch in Zukunft in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-Cix in Frankfurt abzapfen. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig wies eine Klage des Betreibers von De-Cix gegen den BND ab. Der Betreiber könne verpflicht­et werden, bei der strategisc­hen Fernmeldeü­berwachung durch den BND mitzuwirke­n, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbeg­ründung. Der Geheimdien­st sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinne­nministeri­ums internatio­nale Telekommun­ikation zu überwachen und aufzuzeich­nen.

Der Nachrichte­ndienst zapft seit Jahren zu Aufklärung­szwecken in großem Stil Daten aus dem größten Internet-Knotenpunk­t der Welt ab. Dabei beziehen die Agenten die Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdach­ts, sondern auch im Zuge der sogenannte­n strategisc­hen Fernmeldeü­berwachung. Dafür benötigen sie keinen konkreten Anlass.

Aus Sicht der De-Cix-Betreiber ließen die Anordnunge­n aus dem Bundesinne­nministeri­um nicht erkennen, ob sie das zuständige Kontrollgr­emium des Bundestags überhaupt durchlaufe­n hätten. Im NSA-Untersuchu­ngsausschu­ss habe sich etwa herausgest­ellt, dass bei De-Cix abgegriffe­ne Daten über den BND an die NSA gelangt seien.

Laut Gericht sind Telekommun­ikationsdi­enste wie De-Cix dennoch dazu verpflicht­et, den BND bei der Überwachun­g zu unterstütz­en. Die Haftung und Verantwort­ung liege daher nicht beim Betreiber, sondern beim Bundesinne­nministeri­um, so das Gericht.

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