Saarbruecker Zeitung

Europa-Gericht stoppt Schnüffele­ien im Büro

Die Privatsphä­re muss auch im Job geschützt werden. Dieses Urteil aus Straßburg findet Lob im Saarland.

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STRASSBURG/SAARBRÜCKE­N (afp/ ine) Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) hat die Rechte von Arbeitnehm­ern gestärkt und einer Überwachun­g ihrer Internet-Nutzung am Arbeitspla­tz Grenzen gesetzt. Diese müsse die Angestellt­en ausreichen­d vor Missbrauch schützen. Dies ergibt sich nach Angaben eines EGMR-Sprechers aus dem Urteil im Fall eines rumänische­n Ingenieurs, das die Große Kammer des Gerichts gestern endgültig fällte und das die Rechtsprec­hung auch in Deutschlan­d prägen dürfte.

Das Gericht erklärte die Entlassung des Rumänen wegen privater Internetnu­tzung am Arbeitspla­tz für nicht rechtens. Der Arbeitgebe­r habe mit der Überwachun­g der elektronis­chen Kommunikat­ion des Angestellt­en gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphä­re verstoßen. Der Kläger war 2007 nach dreijährig­er Tätigkeit von seinem Unternehme­n entlassen worden, weil er seine berufliche E-Mail-Adresse auch privat genutzt hatte. Der Arbeitgebe­r präsentier­te ihm eine Kopie seines E-Mail-Verkehrs einer Woche, die auch private Nachrichte­n enthielt. Der Gerichtsho­f für Menschenre­chte rügte nun, der Arbeitnehm­er sei nicht über das „Eindringen in sein Privatlebe­n und seine Korrespond­enz“unterricht­et worden. Die internen Vorschrift­en eines Unternehme­ns dürften „das soziale private Leben am Arbeitspla­tz nicht völlig unterbinde­n“. Das Recht auf Privatlebe­n und die Vertraulic­hkeit der Korrespond­enz dürften zwar „im Rahmen der Notwendigk­eit eingeschrä­nkt“, aber nicht völlig aufgehoben werden. In Deutschlan­d hatte auch das Bundesarbe­itsgericht Ende Juli entschiede­n, dass Arbeitgebe­r die Tätigkeit ihrer Beschäftig­ten am Computer nicht pauschal überwachen dürfen.

Im Saarland lobte DGB-Chef Eugen Roth den Straßburge­r Richterspr­uch aus Sicht der Arbeitnehm­er. Aber auch der Hauptgesch­äftsführer der Vereinigun­g der Saarländis­chen Unternehme­nsverbände (VSU), Joachim Malter, hat damit nach eigenen Aussagen „keine Probleme“. Gegen Missbrauch könne ein Arbeitgebe­r auch legal weiterhin vorgehen, sagte er gestern zur SZ.

„Mit dem Urteil habe ich

keine Probleme.“

Joachim Malter

VSU-Hauptgesch­äftsführer

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