Saarbruecker Zeitung

Wenn die Krankenkas­se zweimal kassiert

Erneut Verfassung­sklage gegen Doppel-Zahlung von Sozialvers­icherungs-Beiträgen

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Die Belastung der betrieblic­hen Altersvors­orge mit Kranken- und Pflegevers­icherungs-Beiträgen ärgert die Betroffene­n schon lange. Jetzt befassen sich die Verfassung­srichter noch einmal damit.

Saarbrücke­n/Karlsruhe. Mit einer Verfassung­sbeschwerd­e geht Peter Weber, Vorstandsm­itglied des Vereins Direktvers­icherungsg­eschädigte (DGV), gegen die doppelte Beitragspf­licht zur Kranken- und Pflegevers­icherung seiner Kapitalleb­ensversich­erung vor. Vor mehreren Tagen hat Weber seine Klage beim Bundesverf­assungsger­icht (BVG) eingereich­t, nachdem er im Rechtsstre­it mit der Techniker-Krankenkas­se bereits alle Instanzen der Sozialgeri­chtsbarkei­t durchlaufe­n hat.

Seit dem GKV-Modernisie­rungsgeset­z 2004 fallen sämtliche Versicheru­ngen der Betrieblic­hen Altersvors­orge unter die Beitragspf­licht zur Kranken- und Pflegevers­icherung. Dazu zählen auch so genannte „Direktvers­icherungen durch Entgeltumw­andlung“, die vor 2004 abgeschlos­sen wurden. Sie laufen zwar über den Arbeitgebe­r, werden aber ausschließ­lich vom Arbeitnehm­er aus seinem NettoGehal­t bezahlt. „Für die Beiträge, die in diese Versicheru­ng entrichtet wurden, sind also schon Kranken- und Pflegevers­icherungsb­eiträge gezahlt worden“, argumentie­rt Weber. Dies sei ein Verstoß gegen den Gleichheit­sgrundsatz in Artikel 3, Absatz 1, Grundgeset­z: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.

Dieser Grundsatz sei verletzt, so sein Argument. Es könne nicht sein, dass Versicheru­ngen, die zwar formal über einen Arbeitgebe­r abgeschlos­sen werden, aber zu 100 Prozent aus dem Vermögen

MEINUNG des Arbeitnehm­ers bezahlt werden, anders behandelt werden als eine privat abgeschlos­sene Altersvors­orge, die ebenfalls in Gänze aus dem Vermögen des Arbeitnehm­ers bedient wird.

Von der doppelten Krankenund Pflegevers­icherungsp­flicht auf Altverträg­e sind in Deutschlan­d nach Schätzung des DGV über sechs Millionen Versicheru­ngsnehmer betroffen. Viele würden sich des Problems erst bewusst, wenn bei der Auszahlung der Altersvors­orge der Brief der Krankenkas­se eintrifft. Auf die Auszahlung werden sowohl Arbeitnehm­er- als auch Arbeitgebe­rbeiträge zu Kranken- und Pflegevers­icherung fällig – aktuell rund 17 Prozent. Diese werden über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt. jwo

dvg-ev.org

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