Wenn die Krankenkasse zweimal kassiert
Erneut Verfassungsklage gegen Doppel-Zahlung von Sozialversicherungs-Beiträgen
Die Belastung der betrieblichen Altersvorsorge mit Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträgen ärgert die Betroffenen schon lange. Jetzt befassen sich die Verfassungsrichter noch einmal damit.
Saarbrücken/Karlsruhe. Mit einer Verfassungsbeschwerde geht Peter Weber, Vorstandsmitglied des Vereins Direktversicherungsgeschädigte (DGV), gegen die doppelte Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung seiner Kapitallebensversicherung vor. Vor mehreren Tagen hat Weber seine Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingereicht, nachdem er im Rechtsstreit mit der Techniker-Krankenkasse bereits alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit durchlaufen hat.
Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 fallen sämtliche Versicherungen der Betrieblichen Altersvorsorge unter die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu zählen auch so genannte „Direktversicherungen durch Entgeltumwandlung“, die vor 2004 abgeschlossen wurden. Sie laufen zwar über den Arbeitgeber, werden aber ausschließlich vom Arbeitnehmer aus seinem NettoGehalt bezahlt. „Für die Beiträge, die in diese Versicherung entrichtet wurden, sind also schon Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt worden“, argumentiert Weber. Dies sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3, Absatz 1, Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.
Dieser Grundsatz sei verletzt, so sein Argument. Es könne nicht sein, dass Versicherungen, die zwar formal über einen Arbeitgeber abgeschlossen werden, aber zu 100 Prozent aus dem Vermögen
MEINUNG des Arbeitnehmers bezahlt werden, anders behandelt werden als eine privat abgeschlossene Altersvorsorge, die ebenfalls in Gänze aus dem Vermögen des Arbeitnehmers bedient wird.
Von der doppelten Krankenund Pflegeversicherungspflicht auf Altverträge sind in Deutschland nach Schätzung des DGV über sechs Millionen Versicherungsnehmer betroffen. Viele würden sich des Problems erst bewusst, wenn bei der Auszahlung der Altersvorsorge der Brief der Krankenkasse eintrifft. Auf die Auszahlung werden sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung fällig – aktuell rund 17 Prozent. Diese werden über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt. jwo
dvg-ev.org