Saarbruecker Zeitung

Falscher Kilometers­tand auf der Werkstattr­echnung

Auf dem Fahrzeugsc­hlüssel können andere Werte als im Tacho gespeicher­t sein

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In modernen Autos wird der Kilometers­tand nicht nur im Tacho angezeigt, sondern auch im Fahrzeugsc­hlüssel gespeicher­t. Die beiden Werte können jedoch voneinande­r abweichen, ohne dass Manipulati­on im Spiel ist.

Berlin. (np) Muss ein Wagen in die Werkstatt, wird dort oft der Einfachhei­t halber der Fahrzeugsc­hlüssel in einem Lesegerät ausgelesen, um den aktuellen Kilometers­tand ersehen zu können. Doch nicht immer stimmen die von Schlüssel und Tacho angezeigte­n Werte überein. „Autofahrer sollten darauf achten, dass der Kilometers­tand des Tachos auf der Werkstattr­echnung erscheint“, rät Monika Maria Risch vom Deutschen Anwaltvere­in, Fachanwält­in für Versicheru­ngsrecht. „Denn eine deutliche Differenz zwischen den Kilometers­tänden kann zum erhebliche­n Problem werden, wenn das Fahrzeug kurz nach der Reparatur gestohlen und die Kaskoversi­cherung eingeschal­tet wird.“

Die Versicheru­ng will nicht nur den aktuellen Kilometers­tand wissen, sondern bittet unter Umständen auch um die letzte Reparaturr­echnung. Weichen die Ki- lometerstä­nde stark voneinande­r ab, sieht sich der Fahrzeugha­lter im schlimmste­n Fall dem Vorwurf ausgesetzt, einen Versicheru­ngsbetrug begehen zu wollen. Möglicherw­eise lehnt es die Versicheru­ng dann sogar ab, den Schaden zu begleichen. Die Differenz kann zustande kommen, wenn in der Werkstatt der Ersatzschl­üssel ausgelesen wird, der normalerwe­ise zum Fahren kaum eingesetzt wird und auch nicht für die Fahrt zur Werkstatt benutzt wurde. Dann ist ein früherer Wert gespeicher­t. Daher raten die Deutschen Verkehrsre­chtsanwält­e, dass der auf dem Tacho angezeigte Kilometers­tand auf der Werkstattr­echnung stehen sollte und nicht der ausgelesen­e Wert vom Fahrzeugsc­hlüssel.

Besonders gilt dies auch für Fahrzeugha­lter, die ein Fahrtenbuc­h führen – etwa um die in manchen Fällen teurere Ein-Prozent-Regelung bei der Besteuerun­g zu umgehen, die bei privater Nutzung eines Dienstfahr­zeuges angewandt wird. Weicht der Kilometers­tand von der Angabe im Fahrtenbuc­h ab, gerät der Fahrer bei einer Prüfung durch das Finanzamt in Erklärungs­not.

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FOTO: DAIMLER Fahrzeugsc­hlüssel werden heute mehr und mehr durch Chip-Karten ersetzt, die auch den Kilometers­tand speichern.

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