Eine Milliarde für die Kultur
Bund präsentiert Rettungsprogramm
Berlin Es steht eine Menge auf dem Spiel. „Wir wollen die Kulturlandschaft so großflächig retten wie möglich“, sagt Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Mit einem „kraftvollen Aufschlag“in Höhe von einer Milliarde Euro will die CDU-Politikerin der coronabedingt darbenden Kulturszene über die Krise helfen. „Wir machen Infrastruktur“, umschrieb Grütters das Hilfspaket der Bundesregierung am Donnerstag in Berlin. Die Kultur bekomme damit ihr eigenes Programm, bleibe aber auch Teil des großen Ganzen und damit anderer Hilfsprogramme. „Es geht um eine rasche Wiedereröffnung der Betriebe“, sagte sie. Wichtig sei, damit über die Krise hinwegzukommen.
Nach Angaben von Grütters soll mit 250 Millionen Euro Kultureinrichtungen bei der Umsetzung etwa von Hygienekonzepten, Online-Ticket-Systemen oder Belüftungssystemen geholfen werden. Die Gelder sollen vor allem Einrichtungen erhalten, die nicht überwiegend öffentlich finanziert werden. Dazu zählen etwa Kulturzentren, Musikclubs, Theater, Kinos, Messen oder Literaturhäuser.
Bis zu 450 Millionen Euro sind vorgesehen, um Kulturschaffende aus der Kurzarbeit zu holen und ihr Wirken zu finanzieren. Unterteilt ist dieser Bereich in Mittel für Musikfestivals oder entsprechende Veranstalter (150 Millionen Euro), Theater und Tanz mit Privattheatern oder Festivals (150 Millionen Euro), Film mit Kinos, Produktion und Verleih (120 Millionen Euro) und andere Bereiche wie Galerien, soziokulturelle Zentren oder Buch- und Verlagsszene (30 Millionen Euro).
Für die Schaffung digitaler Angebote etwa in Museen, Konzerthallen oder Theatern stehen 150 Millionen Euro bereit. Mit 100 Millionen Euro sollen coronabedingte Einnahmeausfälle ausgeglichen werden. Bei einzelnen Künstlern und Kulturschaffenden verweist Grütters auf die vereinfachte Grundsicherung zur Absicherung individueller Lebensumstände. Die Hilferufe reißen nicht ab. So forderte am Donnerstag der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller „wirkungsvolle Hilfen“, weil es keine Kompensation für Einkommensverluste gebe.