81 Jährige hat Auseinandersetzung mit Polizisten
Vor dem Amtsgericht Nördlingen macht sie ihrem Ärger über das Verhalten der Beamten Luft. Welche Strafe sie erhielt
Landkreis Die Emotionen einer 81-Jährigen aus der Mitte des Landkreises Donau-Ries kochen immer noch hoch, wenn sie an die Ereignisse denkt, wegen derer sie sich gestern vor dem Amtsgericht in Nördlingen verantworten musste. Die Angeklagte soll zwei Polizisten leicht verletzt haben.
Dabei war der Anlass für den Polizeieinsatz vergleichsweise nichtig. Denn eigentlich wollte der Bezirkskaminkehrer bei der Frau nur nach dem Rechten sehen. Diese wollte ihn aber nicht hineinlassen, weil sie ihre Öfen bereits von einem anderen Schornsteinfeger prüfen und reinigen ließ. Sie ist allerdings verpflichtet, den Bezirkskaminkehrer für die Feuerstättenschau hineinzulassen. Der rief die Polizei, um seine Arbeit erledigen zu können.
Laut Staatsanwalt Dominik Semsch soll die Seniorin einen der herbeigerufenen Polizisten mit dem Schlüssel auf die Hand geschlagen und einem anderen die Tür in den Rücken geworfen haben, sodass Letzterer zehn Tage krankgeschrieben gewesen ist und noch länger über Rückenschmerzen geklagt habe.
Ganz anders haben sich die Ereignisse aus Sicht der 81-Jährigen abgespielt. Weswegen sie auch gegen den Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 20
Euro Widerspruch eingelegt hat. Sie kritisiert das Verhalten der Polizei. Bevor sie die Hoftür habe öffnen können, seien die bereits über den Zaun gestiegen. Ihre anschließende Bitte, mit ihrem Rechtsanwalt zu telefonieren sei von einem der Beamten abgelehnt worden und nicht nur das. „Er hat mir das Telefon aus der Hand gerissen. Später hat er noch gesagt ,Geh weg, alte Schachtel’ und mir auch die Brille von der Nase geschlagen, die dann verbogen gewesen ist. Ich bin noch nie von einem Mann angegriffen worden und war völlig schockiert.“Auch könne sie dem Beamten die Tür gar nicht in den Rücken gehauen haben, da sie zwischen ihm und der Tür gestanden habe.
Aufgrund ihrer Schilderungen wollte sie deswegen erreichen, dass sie die Summe aus dem Strafbefehl nicht zahlen muss. Dass diese Hoffnung wohl nicht sehr groß ist, machten Richterin und Staatsanwalt aber schnell klar. Richterin Karin Wegele sprach von einem „milden Strafbefehl“, angesichts des Angriffs auf die Polizisten. In dieselbe Richtung ging der Hinweis des Staatsanwalts. „Wenn sich der Vorwurf so bestätigt, wird es für sie teurer als im Strafbefehl. Der Strafrahmen bewegt sich bereits an der absoluten Untergrenze, weniger geht nicht.“Ins Gespräch kam auch ein TäterOpfer-Ausgleich, den der Polizist vorgeschlagen hat, der am Rücken verletzt wurde.
Richterin Wegele legte der Seniorin nah, das weitere Vorgehen vor der Tür des Gerichtssaals noch einmal mit ihrem Anwalt zu besprechen. Der Anwalt verließ daraufhin auch den Saal, die Seniorin aber zunächst nicht. Sie musste ihren Unmut weiter bei der Richterin loswerden. „Der denkt, er darf sich alles erlauben, weil er Polizist ist“, äußerte sie erbost.
Nachdem sich der Anwalt und seine Mandantin beraten hatten, erklärte der Anwalt, dass sich der Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Geldstrafe beschränke. Nachdem die Seniorin dargelegt hatte, was sie monatlich an Rente bekommt, machte der Staatsanwalt klar, dass sie nicht mit einem geringeren Satz rechnen könne, und die 81-Jährige zog den Einspruch gegen den Strafbefehl schließlich komplett zurück. Sie muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.