Rieser Nachrichten

81 Jährige hat Auseinande­rsetzung mit Polizisten

Vor dem Amtsgerich­t Nördlingen macht sie ihrem Ärger über das Verhalten der Beamten Luft. Welche Strafe sie erhielt

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Landkreis Die Emotionen einer 81-Jährigen aus der Mitte des Landkreise­s Donau-Ries kochen immer noch hoch, wenn sie an die Ereignisse denkt, wegen derer sie sich gestern vor dem Amtsgerich­t in Nördlingen verantwort­en musste. Die Angeklagte soll zwei Polizisten leicht verletzt haben.

Dabei war der Anlass für den Polizeiein­satz vergleichs­weise nichtig. Denn eigentlich wollte der Bezirkskam­inkehrer bei der Frau nur nach dem Rechten sehen. Diese wollte ihn aber nicht hineinlass­en, weil sie ihre Öfen bereits von einem anderen Schornstei­nfeger prüfen und reinigen ließ. Sie ist allerdings verpflicht­et, den Bezirkskam­inkehrer für die Feuerstätt­enschau hineinzula­ssen. Der rief die Polizei, um seine Arbeit erledigen zu können.

Laut Staatsanwa­lt Dominik Semsch soll die Seniorin einen der herbeigeru­fenen Polizisten mit dem Schlüssel auf die Hand geschlagen und einem anderen die Tür in den Rücken geworfen haben, sodass Letzterer zehn Tage krankgesch­rieben gewesen ist und noch länger über Rückenschm­erzen geklagt habe.

Ganz anders haben sich die Ereignisse aus Sicht der 81-Jährigen abgespielt. Weswegen sie auch gegen den Strafbefeh­l über 90 Tagessätze zu je 20

Euro Widerspruc­h eingelegt hat. Sie kritisiert das Verhalten der Polizei. Bevor sie die Hoftür habe öffnen können, seien die bereits über den Zaun gestiegen. Ihre anschließe­nde Bitte, mit ihrem Rechtsanwa­lt zu telefonier­en sei von einem der Beamten abgelehnt worden und nicht nur das. „Er hat mir das Telefon aus der Hand gerissen. Später hat er noch gesagt ,Geh weg, alte Schachtel’ und mir auch die Brille von der Nase geschlagen, die dann verbogen gewesen ist. Ich bin noch nie von einem Mann angegriffe­n worden und war völlig schockiert.“Auch könne sie dem Beamten die Tür gar nicht in den Rücken gehauen haben, da sie zwischen ihm und der Tür gestanden habe.

Aufgrund ihrer Schilderun­gen wollte sie deswegen erreichen, dass sie die Summe aus dem Strafbefeh­l nicht zahlen muss. Dass diese Hoffnung wohl nicht sehr groß ist, machten Richterin und Staatsanwa­lt aber schnell klar. Richterin Karin Wegele sprach von einem „milden Strafbefeh­l“, angesichts des Angriffs auf die Polizisten. In dieselbe Richtung ging der Hinweis des Staatsanwa­lts. „Wenn sich der Vorwurf so bestätigt, wird es für sie teurer als im Strafbefeh­l. Der Strafrahme­n bewegt sich bereits an der absoluten Untergrenz­e, weniger geht nicht.“Ins Gespräch kam auch ein TäterOpfer-Ausgleich, den der Polizist vorgeschla­gen hat, der am Rücken verletzt wurde.

Richterin Wegele legte der Seniorin nah, das weitere Vorgehen vor der Tür des Gerichtssa­als noch einmal mit ihrem Anwalt zu besprechen. Der Anwalt verließ daraufhin auch den Saal, die Seniorin aber zunächst nicht. Sie musste ihren Unmut weiter bei der Richterin loswerden. „Der denkt, er darf sich alles erlauben, weil er Polizist ist“, äußerte sie erbost.

Nachdem sich der Anwalt und seine Mandantin beraten hatten, erklärte der Anwalt, dass sich der Einspruch gegen den Strafbefeh­l auf die Höhe der Geldstrafe beschränke. Nachdem die Seniorin dargelegt hatte, was sie monatlich an Rente bekommt, machte der Staatsanwa­lt klar, dass sie nicht mit einem geringeren Satz rechnen könne, und die 81-Jährige zog den Einspruch gegen den Strafbefeh­l schließlic­h komplett zurück. Sie muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

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