Hallgebäude: Falsche Argumentation
Zum Bericht „Hallgebäude: Faul reagiert auf Kritik“in den Rieser Nachrichten am 17. Januar:
Bei allem Respekt: Die Frage, ob ein Quader am Hallgebäude einen Touristen fern hält oder anzieht, ist für die Bewertung der Bauplanung so relevant wie die Veränderung der Häufigkeit von Blitzschlägen in den Daniel. Man könnte in dieser Argumentationskultur fortfahren und behaupten, dass wegen eines Grundschulanbaus kein zusätzliches Kind geboren wird. Auch darum geht es nicht. Es geht um eine Weichenstellung des Baurechts in der Altstadt.
Der geplante Baukörper hat offensichtlich eine andere Formensprache als die Altstadt und wird mit profunden Argumenten als architektonisch inakzeptabler Appendix des solitären Hallgebäudes empfunden. Mit Goethe: „Wenn Ihr’s nicht fühlt, Ihr werdets nicht erjagen.“Fake News: Der Quader kommt unter denkmalrechtlichen Ensembleschutz. Richtig ist, dass sich niemand auf alte Bausünden berufen kann, um neue zu begehen. Hat die Stadt unausweichliche Gründe, sich in ihrer Verantwortung über das Altstadt-Baurecht zu setzen, dann muss sie zuerst das Recht ändern.
Eine Volksbefragung ändert nicht das geltende Baurecht. Sie befeuert Gesinnungen und Emotionen. Das sollten wir uns nicht wünschen.
Zu den bekannt gewordenen Kosten: Ein privater Schulbetreiber, der vier Millionen Euro investiert, müsste bei beispielsweise 30 Jahren Nutzungsdauer sowie 200 Nutzungstage im Jahr pro Schultag 667 Euro Abschreibung kalkulieren. Das heißt, dass der Anbau die Stadt für 30 Jahre Nutzungsdauer keinesfalls weniger als 1000 Euro pro Schultag kostet.
Ist es nach Lage der Dinge für Nördlingen so viel wert? Das bleibt die Frage.