Mord mit Kreissäge: Urteil naht
Plädoyers hinter verschlossenen Türen
Eine Studentin hat ihren Freund beim Liebesspiel mit einer Handkreissäge getötet. War es heimtückischer Mord oder „nur“Totschlag? Die Einschätzungen von Anklage und Verteidigung gehen auseinander. Das zeigte sich am Freitag, als hinter verschlossenen Türen die Plädoyers in dem aufsehenerregenden Prozess am Münchner Landgericht gehalten wurden.
Die Pädagogik-Studentin hatte während des Prozesses gestanden, ihren damaligen Lebensgefährten Ende 2008 in Haar bei München getötet zu haben. Die Staatsanwältin gehe von heimtückischem Mord aus, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde nach den Plädoyers. Eine besondere Schwere der Schuld bestehe aber nicht. Weil der Tote schnell gestorben sei, habe er keine besonderen Qualen erlitten. Dennoch forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für die 32-Jährige.
Die Verteidigerin der Angeklagten plädierte hingegen auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. „Die Geschichte ist vielschichtiger, als die Anklage es darstellt“,
Ein Tagebucheintrag lässt Fragen offen
sagte sie im Anschluss an ihr rund einstündiges Plädoyer. Die Tat ist ihrer Auffassung nach nicht aus Heimtücke geschehen. Man könne nicht beweisen, dass das Opfer zum Tatzeitpunkt gefesselt und damit wehrlos war. Das hatte die Angeklagte in einem Tagebuch geschildert – allerdings erst zwei Jahre nach der Tat. Für die Verteidigerin kann das Buch deswegen nicht als Beweismittel dienen: „Vielleicht ist es einem Fantasiegebilde entsprungen, vielleicht war es eine nachträgliche Rechtfertigung für sie selbst.“
Die Adoptiveltern des Opfers, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, stellten keinen Antrag auf ein Plädoyer. Die Mutter habe am Freitag vor Gericht aber erneut betont, dass sie ihren Sohn nie als gewalttätig erlebt habe, sagte ihr Anwalt. Das letzte Wort hatte die Angeklagte. Nach den Angaben ihrer Verteidigerin entschuldigte sie sich unter Tränen erneut bei den Eltern des Opfers. Nach derzeitiger Planung will das Gericht sein Urteil am 19. Mai verkünden.