Letzte Chance für Ferienjobber
Wer in den Ferien arbeitet, muss Richtlinien beachten. Für eine Bewerbung und womöglich die Aussicht auf eine spätere Festanstellung ist es noch nicht zu spät
Schüler oder Studenten, die sich bisher noch nicht um ihren Sommerferienjob gekümmert haben, können aufatmen. Für eine Bewerbung ist es noch nicht zu spät, melden die Bundesagentur für Arbeit sowie die Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK) und die Handwerkskammer für Schwaben (HWK).
Ob die jungen Leute nun beschlossen haben, im Café zu bedienen oder in der Produktion zu arbeiten – wer in den Ferien ein paar Euros hinzuverdient, unterliegt dem Jugend- oder Arbeitsschutzgesetz. Wer nicht durch unangenehme Überraschungen wachgerüttelt werden will, sollte sich an die Tipps von IHK-Rechtsexpertin Anita Christl halten.
Ferienjobs – wo lohnt sich die Suche?
„Papi, kennst du jemanden, bei dem ich in den Ferien arbeiten kann?“Die Frage wird sich – wenn nicht schon passiert – in den nächsten Tagen häufen und nicht immer mit Ja beantwortet. Anita Christl rät: Wer über Freunde, Familie oder Bekannte keinen Ferienjob findet, der kann auch in Internetportalen stöbern. Nach Angaben der Agentur für Arbeit seien Plattformen wie schülerjobs.de oder gelegenheitsjobs.de hilfreich. Zudem gebe es Facebook- für die Suche nach Ferienjobs in den jeweiligen Städten. Arbeitgeber posten dort Angebote. Doch aufgepasst: Gerade junge Leute sollten die Unternehmen genau prüfen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden. „Wenn Arbeitnehmer bei der Frage nach einem Arbeitsvertrag plötzlich zusammenzucken, ist Vorsicht geboten“, sagt die Expertin und rät, nicht jedem Angebot blind zu vertrauen und Erwachsene zur Hilfe zu ziehen. Bringt auch das Internet nichts, lohnt sich nach ihrer Einschätzung auch ein Anruf im Betrieb, in dem Schüler bereits ein Praktikum absolviert haben. Eine Initiativbewerbung sei ebenfalls eine gute Idee. Wie die Bewerbung aussehen soll, hängt von jedem einzelnen Betrieb ab und reicht vom kurzen Anschreiben bis zur ausführlichen Mappe.
Wie sieht die Bezahlung aus?
Wichtig: Der Mindestlohn von 8,50 Euro greift erst bei Schülern und Studenten ab 18 Jahren oder bei denjenigen, die ihre Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben. Die Jüngeren haben allerdings ebenso ein Recht darauf, angemessen bezahlt zu werden. Christl macht klar: „Wer arbeitet – egal, ob mehr oder weniger qualifiziert –, der hat ganz klar Anspruch auf Bezahlung.“Herauszufinden, ob man allerdings tatsächlich fair bezahlt wird, sei schwierig. Doch es gibt zumindest einen Richtwert, an dem man sich orientieren kann: die Ausbildungsvergütung in der jeweiligen Branche im ersten Ausbildungsjahr. Dafür ließe sich im Internet eine Tabelle finden, an der sich Sommerjobber orientieren könnten.
Müssen Eltern bei Minderjährigen über deren Ferienarbeit Bescheid wissen?
„Ja“, sagt Christl. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen, wenn ihre minderjährigen Kinder in den Ferien arbeiten. Außerdem sei es wichtig, dass mit der künftigen Arbeitsstelle eine schriftliche Vereinbarung oder sogar ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird.
Wer darf wie lange arbeiten?
Arbeiten in den Ferien ist nach Angaben der HWK erst ab 13 Jahren erlaubt. Bis Kinder 15 Jahre alt sind, dürfen sie jedoch nur maximal zwei Stunden pro Tag leicht arbeiten. Ab einem Alter von 15 dürfen Jugendliche acht Stunden, aber maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten und das maximal vier Wochen lang. Außerdem verbietet das Gesetz Tätigkeiten mit hohem Unfallrisiko für Minderjährige.
Endlos verdienen: Gibt es Höchstgrenzen für Schüler?
Steuerpflichtig sind die Ferienjobs nach Angaben von Christl erst dann, wenn Schüler über 900 Euro vergruppen dient haben. Den Steueranteil gebe es allerdings vom Finanzamt am Ende des Jahres erstattet, weil Schüler das steuerfreie Existenzminimum nicht überschreiten. Wenn die Eltern Hartz IV beziehen, dürfen Schüler 1200 Euro brutto in höchstens vier Wochen der Schulferien verdienen. Bis zu diesem Betrag werden keine Zahlungen gekürzt.
Dürfen asylsuchende junge Menschen einen Ferienjob annehmen?
Josefine Steiger von der IHK Schwaben sagt, dass für Flüchtlinge die gleichen Bedingungen wie für Schüler und Studenten gelten. Asylsuchende Schüler dürfen allerdings nur mit Arbeitserlaubnis arbeiten. „Und die ist im Einzelfall nicht ganz einfach zu bekommen.“Zudem muss bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der Vormund der Ferienarbeit zustimmen.
Öffnet ein Ferienjob die Tür zum späteren Arbeitgeber?
Ausbildungsexpertin Steiger sieht in Ferienjobs die gleiche Chance wie in Praktika: Sie seien Türöffner für Ausbildung oder einen späteren Job. „Man lernt die jungen Leute einfach besser kennen.“Und umgekehrt würden die Jugendlichen mehr über die Firmen erfahren. „Manch fehlender Abschluss oder manch schlechte Note können durch einen Ferienjob oder ein Praktikum relativiert werden.“