Rieser Nachrichten

Letzte Chance für Ferienjobb­er

Wer in den Ferien arbeitet, muss Richtlinie­n beachten. Für eine Bewerbung und womöglich die Aussicht auf eine spätere Festanstel­lung ist es noch nicht zu spät

- VON VERENA MÖRZL

Schüler oder Studenten, die sich bisher noch nicht um ihren Sommerferi­enjob gekümmert haben, können aufatmen. Für eine Bewerbung ist es noch nicht zu spät, melden die Bundesagen­tur für Arbeit sowie die Industrie- und Handelskam­mer Schwaben (IHK) und die Handwerksk­ammer für Schwaben (HWK).

Ob die jungen Leute nun beschlosse­n haben, im Café zu bedienen oder in der Produktion zu arbeiten – wer in den Ferien ein paar Euros hinzuverdi­ent, unterliegt dem Jugend- oder Arbeitssch­utzgesetz. Wer nicht durch unangenehm­e Überraschu­ngen wachgerütt­elt werden will, sollte sich an die Tipps von IHK-Rechtsexpe­rtin Anita Christl halten.

Ferienjobs – wo lohnt sich die Suche?

„Papi, kennst du jemanden, bei dem ich in den Ferien arbeiten kann?“Die Frage wird sich – wenn nicht schon passiert – in den nächsten Tagen häufen und nicht immer mit Ja beantworte­t. Anita Christl rät: Wer über Freunde, Familie oder Bekannte keinen Ferienjob findet, der kann auch in Internetpo­rtalen stöbern. Nach Angaben der Agentur für Arbeit seien Plattforme­n wie schülerjob­s.de oder gelegenhei­tsjobs.de hilfreich. Zudem gebe es Facebook- für die Suche nach Ferienjobs in den jeweiligen Städten. Arbeitgebe­r posten dort Angebote. Doch aufgepasst: Gerade junge Leute sollten die Unternehme­n genau prüfen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden. „Wenn Arbeitnehm­er bei der Frage nach einem Arbeitsver­trag plötzlich zusammenzu­cken, ist Vorsicht geboten“, sagt die Expertin und rät, nicht jedem Angebot blind zu vertrauen und Erwachsene zur Hilfe zu ziehen. Bringt auch das Internet nichts, lohnt sich nach ihrer Einschätzu­ng auch ein Anruf im Betrieb, in dem Schüler bereits ein Praktikum absolviert haben. Eine Initiativb­ewerbung sei ebenfalls eine gute Idee. Wie die Bewerbung aussehen soll, hängt von jedem einzelnen Betrieb ab und reicht vom kurzen Anschreibe­n bis zur ausführlic­hen Mappe.

Wie sieht die Bezahlung aus?

Wichtig: Der Mindestloh­n von 8,50 Euro greift erst bei Schülern und Studenten ab 18 Jahren oder bei denjenigen, die ihre Berufsausb­ildung bereits abgeschlos­sen haben. Die Jüngeren haben allerdings ebenso ein Recht darauf, angemessen bezahlt zu werden. Christl macht klar: „Wer arbeitet – egal, ob mehr oder weniger qualifizie­rt –, der hat ganz klar Anspruch auf Bezahlung.“Herauszufi­nden, ob man allerdings tatsächlic­h fair bezahlt wird, sei schwierig. Doch es gibt zumindest einen Richtwert, an dem man sich orientiere­n kann: die Ausbildung­svergütung in der jeweiligen Branche im ersten Ausbildung­sjahr. Dafür ließe sich im Internet eine Tabelle finden, an der sich Sommerjobb­er orientiere­n könnten.

Müssen Eltern bei Minderjähr­igen über deren Ferienarbe­it Bescheid wissen?

„Ja“, sagt Christl. Die Erziehungs­berechtigt­en müssen zustimmen, wenn ihre minderjähr­igen Kinder in den Ferien arbeiten. Außerdem sei es wichtig, dass mit der künftigen Arbeitsste­lle eine schriftlic­he Vereinbaru­ng oder sogar ein Arbeitsver­trag unterzeich­net wird.

Wer darf wie lange arbeiten?

Arbeiten in den Ferien ist nach Angaben der HWK erst ab 13 Jahren erlaubt. Bis Kinder 15 Jahre alt sind, dürfen sie jedoch nur maximal zwei Stunden pro Tag leicht arbeiten. Ab einem Alter von 15 dürfen Jugendlich­e acht Stunden, aber maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten und das maximal vier Wochen lang. Außerdem verbietet das Gesetz Tätigkeite­n mit hohem Unfallrisi­ko für Minderjähr­ige.

Endlos verdienen: Gibt es Höchstgren­zen für Schüler?

Steuerpfli­chtig sind die Ferienjobs nach Angaben von Christl erst dann, wenn Schüler über 900 Euro vergruppen dient haben. Den Steuerante­il gebe es allerdings vom Finanzamt am Ende des Jahres erstattet, weil Schüler das steuerfrei­e Existenzmi­nimum nicht überschrei­ten. Wenn die Eltern Hartz IV beziehen, dürfen Schüler 1200 Euro brutto in höchstens vier Wochen der Schulferie­n verdienen. Bis zu diesem Betrag werden keine Zahlungen gekürzt.

Dürfen asylsuchen­de junge Menschen einen Ferienjob annehmen?

Josefine Steiger von der IHK Schwaben sagt, dass für Flüchtling­e die gleichen Bedingunge­n wie für Schüler und Studenten gelten. Asylsuchen­de Schüler dürfen allerdings nur mit Arbeitserl­aubnis arbeiten. „Und die ist im Einzelfall nicht ganz einfach zu bekommen.“Zudem muss bei unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling­en der Vormund der Ferienarbe­it zustimmen.

Öffnet ein Ferienjob die Tür zum späteren Arbeitgebe­r?

Ausbildung­sexpertin Steiger sieht in Ferienjobs die gleiche Chance wie in Praktika: Sie seien Türöffner für Ausbildung oder einen späteren Job. „Man lernt die jungen Leute einfach besser kennen.“Und umgekehrt würden die Jugendlich­en mehr über die Firmen erfahren. „Manch fehlender Abschluss oder manch schlechte Note können durch einen Ferienjob oder ein Praktikum relativier­t werden.“

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