Geringere Einlagensicherung bei den Banken
Ab 2030 soll eine neue Höchstgrenze beim Schutz des Kapitals gelten. Privatleute sollen weiter gesetzlich vor Pleiten bewahrt bleiben.
FRANKFURT Die Pleite der Greensill-Bank in diesem Jahr war wohl der letzte Anstoß, den der Bundesverband deutscher Banken (BdB) in Deutschland für eine grundlegende Reform benötigte. Denn da mussten drei Milliarden Euro an Einlagen an die Kunden zurückerstattet werden, von denen die privaten Banken zwei Drittel tragen mussten. Auch der Fall der Maple Bank war für sie teuer: 2016 war die Tochter der australischen Bank wegen Steuernachforderungen aus Cum-ex-Geschäften überschuldet und konnte Kundeneinlagen von 2,6 Milliarden Euro nicht zurückzahlen.
Nun solle die Einlagensicherung der Privatbanken noch stärker danach ausgerichtet werden, dass sie ihrer Kernaufgabe gerecht werden könne – nämlich dem Schutz der privaten Anleger, die die Einlagensicherung wirklich brauchten, sagte BdB-Präsident und Deutsche-BankChef Christian Sewing. Dass diese sich auch in Zukunft keine Sorgen um ihre Einlagen machen müssten, bleibe die oberste Maxime für die privaten Geldhäuser.
Grundsätzlich sind die Einlagen gesetzlich pro Kunde und Bank bis zu 100.000 Euro geschützt. Darüber hinaus bieten die einzelnen Bankengruppen weitergehenden freiwilligen Schutz an. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken geschieht das über eine Institutssicherung. Die privaten Banken haben ein anderes System, das sie nun reformieren wollen. Bisher sichern fast alle privaten Kreditinstitute
hierzulande Kundengelder freiwillig ab – mit bis zu 15 Prozent der Eigenmittel eines Instituts pro Kunde. Nach BdB-Angaben liegt die durchschnittliche Sicherungsgrenze in der Praxis damit theoretisch bei 190 Millionen Euro. Diese Grenze soll nun in drei Schritten gekappt werden – 2023 auf fünf Millionen Euro, 2025 auf drei und 2030 schließlich auf eine Million Euro pro Privatperson. „Für 98 Prozent der privaten Sparer ändert sich durch diese Reform nichts“, versicherte der BdB-Präsident.
Der Fokus der Reform liege eher auf den Unternehmen. Denn hier gibt es künftig die größeren Einschränkungen. Deren kurzfristige Einlagen bis zu zwölf Monaten sollen in drei Schritten bis zum Jahr 2030 nur noch im Volumen von zehn Millionen Euro gesichert werden. Professionelle Einleger wie Versicherungen und Investmentgesellschaften, aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts werden künftig überhaupt nicht mehr geschützt. Dazu habe man sich entschlossen, weil diese das Risiko einer Bank professioneller einschätzen könnten als etwa Privatpersonen und mittelständische Firmen. „Das ist die Logik hinter der Reform“, sagt Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands.
Die Banken wollen jedoch nicht nur die Höhe der Einlagensicherung bis 2030 anpassen, sondern auch ihren Prüfungsverband reformieren. Er soll in die Lage kommen, schneller mögliche Risiken der Geldhäuser zu erkennen. Denn dann könnten sie auch frühzeitig handeln, erklärte Sewing. Dazu gebe man den Prüfern nicht nur neue Instrumente an die Hand, sondern auch das entsprechende Personal.
Dass die Banken seinerzeit nicht so rasch auf die hohen Risiken der Greensill-Bank aufmerksam geworden waren, könnte auch daran liegen, dass diese viele Einlagen über Zinsportale eingeworben hatte, bei denen es keinen direkten Kontakt zwischen den Sparern und der Bank gibt. Immerhin waren die privaten Kunden damals gesetzlich abgesichert. Die Kommunen aber bangen weiter um Einlagen in Millionenhöhe bei der Greensill-Bank. Diese sind seit 2017 nicht mehr von der freiwilligen Einlagensicherung abgedeckt.