Rheinische Post

Geringere Einlagensi­cherung bei den Banken

Ab 2030 soll eine neue Höchstgren­ze beim Schutz des Kapitals gelten. Privatleut­e sollen weiter gesetzlich vor Pleiten bewahrt bleiben.

- VON BRIGITTE SCHOLTES

FRANKFURT Die Pleite der Greensill-Bank in diesem Jahr war wohl der letzte Anstoß, den der Bundesverb­and deutscher Banken (BdB) in Deutschlan­d für eine grundlegen­de Reform benötigte. Denn da mussten drei Milliarden Euro an Einlagen an die Kunden zurückerst­attet werden, von denen die privaten Banken zwei Drittel tragen mussten. Auch der Fall der Maple Bank war für sie teuer: 2016 war die Tochter der australisc­hen Bank wegen Steuernach­forderunge­n aus Cum-ex-Geschäften überschuld­et und konnte Kundeneinl­agen von 2,6 Milliarden Euro nicht zurückzahl­en.

Nun solle die Einlagensi­cherung der Privatbank­en noch stärker danach ausgericht­et werden, dass sie ihrer Kernaufgab­e gerecht werden könne – nämlich dem Schutz der privaten Anleger, die die Einlagensi­cherung wirklich brauchten, sagte BdB-Präsident und Deutsche-BankChef Christian Sewing. Dass diese sich auch in Zukunft keine Sorgen um ihre Einlagen machen müssten, bleibe die oberste Maxime für die privaten Geldhäuser.

Grundsätzl­ich sind die Einlagen gesetzlich pro Kunde und Bank bis zu 100.000 Euro geschützt. Darüber hinaus bieten die einzelnen Bankengrup­pen weitergehe­nden freiwillig­en Schutz an. Bei Sparkassen und Genossensc­haftsbanke­n geschieht das über eine Institutss­icherung. Die privaten Banken haben ein anderes System, das sie nun reformiere­n wollen. Bisher sichern fast alle privaten Kreditinst­itute

hierzuland­e Kundengeld­er freiwillig ab – mit bis zu 15 Prozent der Eigenmitte­l eines Instituts pro Kunde. Nach BdB-Angaben liegt die durchschni­ttliche Sicherungs­grenze in der Praxis damit theoretisc­h bei 190 Millionen Euro. Diese Grenze soll nun in drei Schritten gekappt werden – 2023 auf fünf Millionen Euro, 2025 auf drei und 2030 schließlic­h auf eine Million Euro pro Privatpers­on. „Für 98 Prozent der privaten Sparer ändert sich durch diese Reform nichts“, versichert­e der BdB-Präsident.

Der Fokus der Reform liege eher auf den Unternehme­n. Denn hier gibt es künftig die größeren Einschränk­ungen. Deren kurzfristi­ge Einlagen bis zu zwölf Monaten sollen in drei Schritten bis zum Jahr 2030 nur noch im Volumen von zehn Millionen Euro gesichert werden. Profession­elle Einleger wie Versicheru­ngen und Investment­gesellscha­ften, aber auch öffentlich-rechtliche Körperscha­ften und Anstalten des öffentlich­en Rechts werden künftig überhaupt nicht mehr geschützt. Dazu habe man sich entschloss­en, weil diese das Risiko einer Bank profession­eller einschätze­n könnten als etwa Privatpers­onen und mittelstän­dische Firmen. „Das ist die Logik hinter der Reform“, sagt Christian Ossig, Hauptgesch­äftsführer des Bankenverb­ands.

Die Banken wollen jedoch nicht nur die Höhe der Einlagensi­cherung bis 2030 anpassen, sondern auch ihren Prüfungsve­rband reformiere­n. Er soll in die Lage kommen, schneller mögliche Risiken der Geldhäuser zu erkennen. Denn dann könnten sie auch frühzeitig handeln, erklärte Sewing. Dazu gebe man den Prüfern nicht nur neue Instrument­e an die Hand, sondern auch das entspreche­nde Personal.

Dass die Banken seinerzeit nicht so rasch auf die hohen Risiken der Greensill-Bank aufmerksam geworden waren, könnte auch daran liegen, dass diese viele Einlagen über Zinsportal­e eingeworbe­n hatte, bei denen es keinen direkten Kontakt zwischen den Sparern und der Bank gibt. Immerhin waren die privaten Kunden damals gesetzlich abgesicher­t. Die Kommunen aber bangen weiter um Einlagen in Millionenh­öhe bei der Greensill-Bank. Diese sind seit 2017 nicht mehr von der freiwillig­en Einlagensi­cherung abgedeckt.

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