AfD kassiert Rüffel des Verfassungsgerichtes
BERLIN Die AfD hat ihren Versuch aufgegeben, per Bundesverfassungsgericht die Maskenpflicht im Bundestag auszuhebeln – und für ihren Vorstoß obendrein noch eine deutliche Kritik der Richter kassiert. Diese verbanden die Mitteilung mit dem Hinweis, dass sie es als unzulässig, da „unzureichend begründet“, zurückgewiesen hätten, wenn die AfD ihre eigene Klage nicht ohnehin zurückgezogen hätte.
Erstmals im Oktober vergangenen Jahres hatte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble verfügt, dass alle Abgeordneten im Plenum eine Maske tragen dürfen und diese nur am Rednerpult und an ihren Plätzen abnehmen dürfen, wenn sie ausreichend Abstand zu Kollegen halten. Die AfD hatte wiederholt dagegen verstoßen, 19 ihrer Abgeordneten reichten Klage in Karlsruhe ein. Als das Verfassungsgericht eine Entscheidung in der Sache ankündigte, ohne Schäuble um Stellungnahme gebeten zu haben, ahnte die AfD, dass sie damit nicht durchkommen werde und zog die Klage zurück.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) warf der AfD „mangelnde Professionalität“vor. „Einen unzureichend begründeten Antrag einzureichen, der das Begehren unzulässig werden lässt, ist auch eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichts, das erwarten darf, ernst genommen zu werden“, sagte Kubicki unserer Redaktion.
AfD-Justiziar Stephan Brandner nannte die Bemerkungen des Verfassungsgerichts „fragwürdig“. Es mische sich in die politische Auseinandersetzung in zeitlicher Nähe zu den Bundestagswahlen ein. Es habe keinen Grund gegeben, auf eine Unzulässigkeit hinzuweisen.
In ihrem Einstellungsbeschluss hatten die Richter abgewogen, ob es trotz der zurückgezogenen Klage ein öffentliches Interesse an der Weiterverfolgung gebe und in diesem Zusammenhang klargestellt, dass sie das Anliegen wegen der unzureichenden Begründung einstimmig verworfen hätten.