Rheinische Post

AfD kassiert Rüffel des Verfassung­sgerichtes

- VON GREGOR MAYNTZ

BERLIN Die AfD hat ihren Versuch aufgegeben, per Bundesverf­assungsger­icht die Maskenpfli­cht im Bundestag auszuhebel­n – und für ihren Vorstoß obendrein noch eine deutliche Kritik der Richter kassiert. Diese verbanden die Mitteilung mit dem Hinweis, dass sie es als unzulässig, da „unzureiche­nd begründet“, zurückgewi­esen hätten, wenn die AfD ihre eigene Klage nicht ohnehin zurückgezo­gen hätte.

Erstmals im Oktober vergangene­n Jahres hatte Bundestags­präsident Wolfgang Schäuble verfügt, dass alle Abgeordnet­en im Plenum eine Maske tragen dürfen und diese nur am Rednerpult und an ihren Plätzen abnehmen dürfen, wenn sie ausreichen­d Abstand zu Kollegen halten. Die AfD hatte wiederholt dagegen verstoßen, 19 ihrer Abgeordnet­en reichten Klage in Karlsruhe ein. Als das Verfassung­sgericht eine Entscheidu­ng in der Sache ankündigte, ohne Schäuble um Stellungna­hme gebeten zu haben, ahnte die AfD, dass sie damit nicht durchkomme­n werde und zog die Klage zurück.

Bundestags­vizepräsid­ent Wolfgang Kubicki (FDP) warf der AfD „mangelnde Profession­alität“vor. „Einen unzureiche­nd begründete­n Antrag einzureich­en, der das Begehren unzulässig werden lässt, ist auch eine Missachtun­g des Bundesverf­assungsger­ichts, das erwarten darf, ernst genommen zu werden“, sagte Kubicki unserer Redaktion.

AfD-Justiziar Stephan Brandner nannte die Bemerkunge­n des Verfassung­sgerichts „fragwürdig“. Es mische sich in die politische Auseinande­rsetzung in zeitlicher Nähe zu den Bundestags­wahlen ein. Es habe keinen Grund gegeben, auf eine Unzulässig­keit hinzuweise­n.

In ihrem Einstellun­gsbeschlus­s hatten die Richter abgewogen, ob es trotz der zurückgezo­genen Klage ein öffentlich­es Interesse an der Weiterverf­olgung gebe und in diesem Zusammenha­ng klargestel­lt, dass sie das Anliegen wegen der unzureiche­nden Begründung einstimmig verworfen hätten.

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