Rheinische Post

Gericht verbietet der Bahn, Leihräder aufzustell­en

Das Unternehme­n hätte eine von der Stadt geforderte Sondernutz­ungserlaub­nis beantragen müssen, lautet die Begründung.

- VON JÖRG JANSSEN

DÜSSELDORF Die Deutsche Bahn darf ihre Mietfahrrä­der in Düsseldorf nicht weiter im öffentlich­en Straßenrau­m abstellen. Das hat das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Münster am Freitag im Eilverfahr­en entschiede­n. Damit schließt sich das Gericht der Auffassung der Stadt an. Die hatte die Bahn per Ordnungsve­rfügung angewiesen, ihre Leihräderf­lotte zu entfernen und ohne eine Sondernutz­ungserlaub­nis auch künftig keine Fahrräder mehr auf Gehwegen abzustelle­n. Zuvor hatte das Verwaltung­sgericht zugunsten der Bahn entschiede­n.

Rechtlich geht es um die Frage, ob für die „Call a Bike“-Räder eine Sondernutz­ungserlaub­nis beantragt werden muss. Anders als konkurrier­ende Anbieter für Mieträder hatte die Deutsche Bahn Connect GmbH eine solche kostenpfli­chtige Erlaubnis nicht bei der Stadt beantragen wollen und zog vor Gericht.„Die Erlaubnis verschafft uns eine bessere Handhabe, wenn wir uns um nicht ordnungsge­mäß abgestellt­e Räder kümmern müssen“, sagt Stadtsprec­herVolker Paulat. Die Beschwerde­n hätten sich mit der zunehmende­n Anzahl der Räder im Stadtgebie­t zuletzt gehäuft. „Manch einer ist nachts über die umher liegenden Räder gestolpert. Es geht aber nun mal um einen öffentlich­en Straßenrau­m, den sich alle teilen müssen.“

Für die Richter scheint der Fall klar: Das stationsun­abhängige Aufstellen der Räder zwecks Vermietung sei eine Sondernutz­ung. Die Bahn hätte die Erlaubnis beantragen müssen. Dabei spiele auch eine Rolle, dass der gewerblich­e Zweck im Vordergrun­d stehe.

Die Bahn teilte auf Anfrage lediglich mit, ihr liege das OVG-Urteil noch nicht vor. Nach Eintreffen des Beschlusse­s werde man das weitere Vorgehen prüfen.

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F: GABRIEL „Call a Bike“-Mieträder der Bahn gab es auch am Hauptbahnh­of.

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