Ausgaben für das Home-Office lassen sich besser abschreiben, Firmen können Steuern später zahlen, früher in Rente gegangene Ärzte leichter Geld hinzuverdienen. Was der Staat anbietet, um die Folgen der Pandemie abzufedern.
DÜSSELDORF Je länger die Corona-Krise dauert, umso wichtiger wird die Antwort auf die Frage, wie die Folgen wirtschaftlich aufgefangen werden. Wir erklären, wo der Staat Bürger und Firmen entlastet.
Kurzarbeit Knapp 100.000 Betriebe in NRW haben Kurzarbeitergeld beantragt. Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des letzten Netttolohns, mit Kind liegt der Anspruch bei 67 Prozent. Dieses Geld ist steuerfrei, doch es muss bei der Steuererklärung mit angegeben werden. „Das Kurzarbeitergeld wird dem zu versteuernden Einkommen fiktiv zugerechnet, was dann zu einem höheren Steuersatz als ohne Kurzarbeitergeld führt“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Es könnten also Nachzahlungen fällig sein.
Home-Office Hunderttausende Beschäftigte arbeiten überwiegend von zu Hause aus. Sie können dafür nötige Ausgaben steuerlich geltend machen, sofern der Arbeitgeber diese nicht erstattet. Geräte, die inklusive Mehrwertsteuer 952 Euro gekostet haben, dürfen direkt geltend gemacht werden. Ist ein Gerät teurer, muss es über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Bei den Kosten für den Online-Zugang per Flatrate ist den Beschäftigten zu raten, dass sie diese nach Möglichkeit dem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Denn das Finanzamt erlaubt bisher nur, ein Fünftel der Telekommunikationskosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Ärgerlich ist, dass die NRW-Finanzverwaltung auch auf Nachfrage bisher nicht von ihrer Linie abrückt, dass nur Kosten für Extra-Arbeitszimmer abgesetzt werden können, aber keine Ausgaben für eine Arbeitsecke. „Solche Ausgaben wie auch Kosten für Telekommunikation sollten steuerlich leichter berücksichtigt werden“, sagt
Klocke, „diese Arbeitnehmer sorgen ja im Home-Office dafür, dass es im Unternehmen weiter vorangeht.“Klocke warnt davor, Kosten vom Arbeitgeber erstatten zu lassen und dann auch noch steuerlich anzugeben: „Das wäre Steuerbetrug.“
Fahrtkosten Beschäftigte, die der Firma wochenlang wegen Home-Office oder Kurzarbeit fernbleiben, müssen entsprechend weniger Tage bei der Berechnung der Entfernungspauschale berücksichtigen. Das NRW-Finanzministerium erklärt, man werde bei Zweifeln nachhaken. Die Behörde sagt auch, Beschäftigte, die normalerweise die Entfernungspauschale absetzten, könnten in diesem Jahr nicht für die Zeit im Homeoffice das Jahresabo im ÖPNV ansetzen.
Hinzuverdienst Arbeitnehmer aus medizinischen Berufen, die vorzeitig in Rente gegangen sind, können laut Steuerzahlerbund statt 6300 Euro im Jahr bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. So soll weiteres Personal für die Behandlung von Kranken gefunden werden. Außerdem können Kurzarbeiter ihren Lohn anrechnungsfrei aufstocken, wenn sie in systemrelevanten Bereichen wie Krankenhäusern oder im Lebensmittelhandel aushelfen.
Fristen Bürger, die ihre Steuererklärung über einen Steuerberater anfertigen lassen, mussten ihre Erklärung für 2018 eigentlich bis Ende Februar abgeben. Jetzt sei mit begründetem Antrag eine Verlängerung bis Ende Mai möglich, erklärt das nordrhein-westfälischeFinanzministerium.
Hartz IV Bei Anträgen auf Hartz IV wird die Prüfung derVermögenshöhe und der Höhe der Miete für ein halbes Jahr ausgesetzt. Kinderzuschläge gibt es leichter, sie sollen unbürokratisch verlängert werden.
HANNOVER (rtr) Der Versicherungskonzern Talanx hält trotz einer Aufforderung der EU-Regulierungsbehörde zur Aussetzung von Dividenden an seinen Ausschüttungsplänen fest. Ein Sprecher verwies auf den Dividendenvorschlag über 1,50 Euro je Aktie: „Wir gehen davon aus, auf der Hauptversammlung am 7. Mai eine Mehrheit für diesen Vorschlag zu finden.“Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hatte sich bereits skeptisch zum Vorstoß der EU-Versicherungsbehörde Eiopa geäußert, Dividenden in der Versicherungsbranche vorerst zu streichen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind der Eiopa gegenüber nicht weisungsgebunden.
DÜSSELDORF (rtr) Der Konzern hat den 19. Mai als neuen Termin für eine online abgehaltene Hauptversammlung angekündigt. Danach könne auch die vorgeschlagene Dividende von 2,40 Euro je Aktie gezahlt werden. Das ursprünglich am 5. Mai geplante Aktionärstreffen in Berlin hat Rheinmetall wegen der Corona-Krise abgesagt.