Bundesregierung beschließt Deutschpflicht für Imame
BERLIN (epd) Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass Geistliche aus dem Ausland nur mit ausreichenden Deutschkenntnissen in Deutschland tätig sind. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Mittwoch in Berlin, dass das Bundeskabinett eine entsprechende Änderung der Aufenthalts- und Beschäftigungsverordnung beschlossen hat. Für eine Übergangszeit sollen demnach einfache Deutschkenntnisse für den Aufenthalt in Deutschland genügen.
Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland, das unter Berufung auf die Vorlage für das Kabinett zuerst über den Entwurf berichtete, sollen bessere Sprachkenntnisse, die im Wesentlichen eine Verständigung im Alltag verlangen, innerhalb von weniger als einem Jahr nachgewiesen werden. Die Deutschpflicht für Imame geht nach Worten des Sprechers auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück. Begründet wird die Maßnahme integrationspolitisch. „Aus religiösen Gründen Beschäftigte übernehmen in ihren Gemeinden oft eine prägende Rolle“, heißt es laut RND in dem Entwurf. Sie hätten eine „Vorbild- und Beraterfunktion“, die für ein friedliches Zusammenleben wichtig sei.
Viele Imame in Deutschland stammen aus dem Ausland. Nach einer von der Konrad-Adenauer-Stiftung vorgelegten Studie sind es 80 bis 90 Prozent. Der größte deutsche Moscheeverband Ditib beschäftigt beispielsweise vorwiegend Imame aus der Türkei. Auch viele christliche Gemeinden – Auslandsgemeinden oder die katholische Kirche – beschäftigen Geistliche aus dem Ausland. Der Änderung muss der Bundesrat noch zustimmen.