Haftbefehl gegen Psychiatrie-Patientin
In dem Prozess ging es um die Unterbringung in einer Klinik. Doch die Angeklagte erschien nicht.
(wuk) Hilfe mit einer Therapie und nicht etwa mit einer Haftstrafe – das scheint für eine 35-jährige Psychiatrie-Patientin die optimale Lösung zu sein. Das findet ihre Familie, in wachen Momenten sieht das angeblich auch die 35-Jährige selbst so. Und ihre Anwältin Claudia Charlotte Obermann kämpft seit dem Jahr 2018 darum, dass der ehemals drogensüchtigen Frau nun fachgerecht geholfen wird, statt sie wegen einer Reihe von Straftaten einfach in Haft zu schicken.
Am Dienstag sollte das Landgericht Düsseldorf erneut über das Schicksal der 35-Jährigen befinden. Doch die Angeklagte sieht krankheitsbedingt derzeit wohl nicht ein, dass ihr geholfen werden soll. Sie hat den Prozesstermin geschwänzt, kam nicht zur Verhandlung, die über ihre weitere Zukunft entscheidet. Also wird sie jetzt per Haftbefehl von der Polizei gesucht.
2018 war die ehemalige Modeschülerin beim Landgericht abgeurteilt worden. Im drogenbedingten Wahn hatte sie mit einem Beil versucht, die Tür zu ihrer früheren Wohnung an der Kölner Straße einzuschlagen, hat Zeugen, Polizisten und Ärzte danach übelst beleidigt und bedroht. Außerdem ist sie auch bei vier kleineren Diebstählen negativ aufgefallen. Ein Gutachter fand, die Frau sei wegen psychischer Störungen zwar nur eingeschränkt schuldfähig gewesen, doch sie in eine Fachtherapie-Klinik einzuweisen, lehnte eine andere Kammer des Landgerichts ab. Sie schickte die 35-Jährige lieber für 18 Monate in Haft.
Darin sah weder ihre Familie einen Sinn, noch die Angeklagte oder ihre Verteidigerin. Sie waren sich darin einig, dass die 35-Jährige dringend psychiatrisch betreut, notfalls in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik versorgt werden müsse.
Nach Revision ihrer Anwältin hat der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Landgerichtsurteil dann aufgehoben und angeordnet, dass der Fall jetzt neu aufgerollt werden muss. Speziell mit Blick darauf, ob die 35-Jährige nicht doch in einer Psychiatrie-Klinik besser aufgehoben wäre als hinter Gefängnisgittern. Doch fehlte beim Prozess am Dienstag ausgerechnet die Hauptperson. Ob die Verhandlung am Mittwoch weitergehen kann, wie geplant, hängt davon ab, ob die Fahndung der Polizei nach der Psychiatrie-Patientin kurzfristig erfolgreich ist.