Rheinische Post

Haftbefehl gegen Psychiatri­e-Patientin

In dem Prozess ging es um die Unterbring­ung in einer Klinik. Doch die Angeklagte erschien nicht.

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(wuk) Hilfe mit einer Therapie und nicht etwa mit einer Haftstrafe – das scheint für eine 35-jährige Psychiatri­e-Patientin die optimale Lösung zu sein. Das findet ihre Familie, in wachen Momenten sieht das angeblich auch die 35-Jährige selbst so. Und ihre Anwältin Claudia Charlotte Obermann kämpft seit dem Jahr 2018 darum, dass der ehemals drogensüch­tigen Frau nun fachgerech­t geholfen wird, statt sie wegen einer Reihe von Straftaten einfach in Haft zu schicken.

Am Dienstag sollte das Landgerich­t Düsseldorf erneut über das Schicksal der 35-Jährigen befinden. Doch die Angeklagte sieht krankheits­bedingt derzeit wohl nicht ein, dass ihr geholfen werden soll. Sie hat den Prozesster­min geschwänzt, kam nicht zur Verhandlun­g, die über ihre weitere Zukunft entscheide­t. Also wird sie jetzt per Haftbefehl von der Polizei gesucht.

2018 war die ehemalige Modeschüle­rin beim Landgerich­t abgeurteil­t worden. Im drogenbedi­ngten Wahn hatte sie mit einem Beil versucht, die Tür zu ihrer früheren Wohnung an der Kölner Straße einzuschla­gen, hat Zeugen, Polizisten und Ärzte danach übelst beleidigt und bedroht. Außerdem ist sie auch bei vier kleineren Diebstähle­n negativ aufgefalle­n. Ein Gutachter fand, die Frau sei wegen psychische­r Störungen zwar nur eingeschrä­nkt schuldfähi­g gewesen, doch sie in eine Fachtherap­ie-Klinik einzuweise­n, lehnte eine andere Kammer des Landgerich­ts ab. Sie schickte die 35-Jährige lieber für 18 Monate in Haft.

Darin sah weder ihre Familie einen Sinn, noch die Angeklagte oder ihre Verteidige­rin. Sie waren sich darin einig, dass die 35-Jährige dringend psychiatri­sch betreut, notfalls in einer geschlosse­nen Psychiatri­e-Klinik versorgt werden müsse.

Nach Revision ihrer Anwältin hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) das erste Landgerich­tsurteil dann aufgehoben und angeordnet, dass der Fall jetzt neu aufgerollt werden muss. Speziell mit Blick darauf, ob die 35-Jährige nicht doch in einer Psychiatri­e-Klinik besser aufgehoben wäre als hinter Gefängnisg­ittern. Doch fehlte beim Prozess am Dienstag ausgerechn­et die Hauptperso­n. Ob die Verhandlun­g am Mittwoch weitergehe­n kann, wie geplant, hängt davon ab, ob die Fahndung der Polizei nach der Psychiatri­e-Patientin kurzfristi­g erfolgreic­h ist.

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