Mietwagen-Fahrer gibt Smartphone nicht heraus
(csr) Polizei, Zoll und OSD kontrollierten in der Nacht von Freitag zu Samstag unter anderem Taxi- und Uber-Fahrer. Jetzt wurde Bilanz gezogen.
Die Polizei Düsseldorf sprach vier Platzverweise aus, fertigte zwei Strafanzeigen wegen Verkehrsverstößen, ließ eine Blutprobe entnehmen und eröffnete einVerfahren aufgrund unzulässigem Tunings.
Die Beamten des Hauptzollamts leiteten fünf Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ein, kassierten ein Verwarnungsgeld wegen nicht mitgeführten Ausweisdokumenten, stellten zweimal den Verdacht auf Schwarzarbeit fest, fanden einen Verdacht auf Leistungsbetrug und leiteten zwei Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht ein.
In diesen beiden Fällen wurde durch die Eilstaatsanwaltschaft die Beschlagnahme von Mobiltelefonen durch die Zöllner angeordnet, um Daten der Uber-App der Fahrer auslesen zu können. Dies ist im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohnes notwendig. Eine Beschlagnahme musste mit Zwang durch die Zöllner durchgeführt werden. Einer der Betroffenen verweigerte die Herausgabe seines Smartphones trotz der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft. Das Telefon wurde beschlagnahmt.
Anwesende Vollziehungsbeamte der Düsseldorfer Stadtkasse konnten 3000 Euro vollstrecken und ein Fahrzeug pfänden.
Der OSD leitete 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund verschiedener Verstöße gegen Taxifahrer ein.
Die Beamten des Straßenverkehrsamtes leiteten 26 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen bei der Personenbeförderung ein.