Staatsanwalt wertet Brandstiftung im Kiosk als Mordversuch
Die nächtliche Brandstiftung in einem Kiosk an der Münsterstraße soll vom Landgericht jetzt als Mordversuch an den schlafenden Hausbewohnern gewertet werden. Das hat gestern der Staatsanwalt im Prozess gegen den Kiosk-Betreiber (45) gefordert – und einen Haftbefehl gegen den Angeklagten beantragt.
Bisher ging die Anklage gegen den Büdchen-Besitzer, der vor Gericht schweigt, von schwerer Brandstiftung aus. Jetzt aber wertet der Staatsanwalt die Brandstiftung als Mordversuch. Täter könne nur der 45-Jährige gewesen sein, weil nur er einen Schlüssel zum Kiosk besessen habe.
Nachts war im März 2018 laut Angaben eines Brandgutachters an vier Stellen innerhalb des Büdchens Benzin verschüttet, dann war mit Brennstoff eine Lunte bis zur Tür gelegt und von draußen angezündet worden. Einsatzkräfte der Feuerwehr gingen sofort von einem massiven Vollbrand aus, bei dem auch „Menschenleben in Gefahr“gerieten. Das bestätigte der damalige Einsatzleiter als Zeuge im Prozess vor dem Landgericht. Der Kiosk liegt im Erdgeschoss eines fünfstöckigen Wohnhauses, dessen Bewohner im Schlaf überrascht wurden. Auch der Brandexperte ging davon aus, dass es ohne die rasch erfolgte Hilfe nur wenige Minuten gedauert hätte, bis die Flammen auf die ersteWohnung übergegriffen hätten.
Weil die Strafe bei einer Verurteilung wegen Mordversuchs aber erheblich höher wäre, sah der Staatsanwalt darin auch einen Fluchtanreiz für den Angeklagten, der die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Richter ließen den 45-Jährigen übers Wochenende jedoch in seine Meerbuscher Wohnung zurückkehren. Ob sie den Anträgen des Staatsanwalts folgen, soll dann in der nächsten Woche verkündet werden.