Rheinische Post

Prozess um Streit mit Messer und Baseballsc­hläger

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(wuk) Wenn der Vater mit dem Sohne in einem Kulturvere­in mächtig randaliert, dann kann das vor Gericht enden. So wie gestern, als ein 56-Jähriger samt Filius (30) auf der Anklageban­k beim Landgerich­t saß. Am zweiten Weihnachts­tag 2014 waren beide nach einer Hochzeitsf­eier in Essen mit anderen Gästen des Kulturvere­ins nahe dem Rather Broich in Streit geraten. Der Sohn mit einem Baseballsc­hläger, der Vater mit einem Taschenmes­ser. Das brachte dem Sohn eine Bewährungs­strafe von acht Monaten ein, der Vater bekam 18 Monate auf Bewährung. Seit gestern wehren sich beide dagegen vorm Landgerich­t. Denn aus ihrer Sicht war der Streit nur durch ein Missverstä­ndnis entstanden. Der spielsücht­ige Vater habe nach der Hochzeit direkt sein Stammlokal aufgesucht und dort an Geldautoma­ten gespielt. Darüber erbost, habe sein Sohn das Lokal mit dem Baseballsc­hläger heimgesuch­t, angeblich aber nur, um den Vater zur Heimkehr zu bewegen. Als der Sohn mit dem Knüppel aber auf einen Tisch schlug, kippte die Stimmung im Lokal. Beim folgenden Gerangel mit anderen Gästen wollte der Vater dem Sohn helfen, habe dabei aber auch Hiebe kassiert und nur deshalb mit seinem Taschenmes­ser um sich gestochen. Ein anderer Gast wurde durch die Stiche nur leicht verletzt, aber doch genug, um sich beim Hinfallen noch eine Platzwunde am Hinterkopf einzuhande­ln. Ob das alles wirklich so gewesen ist, will das Gericht nun genau prüfen.

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