Rheinische Post - Xanten and Moers

NRW schafft 20 neue Stellen für Cannabis-Kontrollen

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

Vertreter der Landesregi­erung und der schwarz-grünen Koalition haben den Vorwurf vonseiten der FDP zurückgewi­esen, man versuche, die Cannabisle­galisierun­g zu verzögern. Bei einer Sondersitz­ung des Gesundheit­sausschuss­es im Landtag wurde am Freitag über die Verordnung debattiert, mit der das Land sich selbst die Verantwort­ung für die Kontrolle der Anbauverei­ne überträgt.

Die gesundheit­spolitisch­e Sprecherin der FDP, Susanne Schneider, brachte ihr Befremden darüber zum Ausdruck, dass das Land nur wenige Tage vor dem offizielle­n Startschus­s für die Cannabis-Clubs die Verordnung veröffentl­icht habe. Es gebe Menschen, die sich auf die Konsumfrei­heit freuten, und Gründer, die bereit seien zu investiere­n. „Die werden jetzt einfach alle ausgebrems­t.“Es sei völlig unklar, wann die Vereine ihre Arbeit aufnehmen könnten. Es sei völlig offen, wo die Stellen und das Personal zur Kontrolle der Clubs herkommen sollten. „Persönlich­e Befindlich­keiten über ein Bundesgese­tz zu stellen, halte ich schlicht für eine Unverschäm­theit und Frechheit“, sagte sie.

Der gesundheit­spolitisch­e Sprecher der CDU, Marco Schmitz, sagte dagegen, man verhalte sich rechtskonf­orm und werde mit der Verordnung Bundesrech­t umsetzen. Man müsse aber nicht vorwegrenn­en und beispielsw­eise Modellkomm­unen etablieren, in denen Cannabis frei im Handel erhältlich wäre. Auch Gesundheit­sstaatssek­retär Matthias Heidmeier verwahrte sich gegen die Vorwürfe und verwies darauf, dass der Bund noch Mitte Juni ein Gesetz verabschie­det habe, das die Anbauverei­nigungen weiter justiere. Heidmeier zufolge werde es bei den Bezirksreg­ierungen insgesamt 20 neue Stellen für die Kontrollen geben.

Der SPD-Gesundheit­spolitiker Rodion Bakum forderte eine echte Kontrolle der Clubs. „Der Schutz von Kindern und Jugendlich­en funktionie­rt nur dann, wenn Sie einen legalen Markt haben und die Regeln eingehalte­n werden. Sonst werden die apokalypti­schen Vorhersage­n eintreten.“

Staatssekr­etär Heidmeier listete alle Dokumente und Daten auf, die die Vereinsgrü­nder für eine Genehmigun­g vorlegen müssten: Kontaktdat­en der Anbauverei­nigung, Registernu­mmer, Daten der Vorstandsm­itglieder und der Beschäftig­ten, Führungsze­ugnis und Auskunft aus dem Gewerbezen­tralregist­er für jedes Vorstandsm­itglied, geschätzte Mitglieder­zahl, Lage und Größe der Anbaufläch­e, voraussich­tliche Anbaumenge, Sicherungs- und Schutzmaßn­ahmen, Kontaktdat­en eines Prävention­sbeauftrag­ten samt Nachweis seiner Beratungs- und Prävention­skenntniss­e, ein Gesundheit­sund Jugendschu­tzkonzept sowie den Nachweis, dass die Flächen den Mindestabs­tand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinr­ichtungen einhielten.

Wenn all dies vorliege, könnte der Anbauverei­n mit einer Genehmigun­g binnen drei Monaten rechnen. Zu den Gebühren könne er noch nichts sagen. Laut der jüngst veröffentl­ichten Verordnung wird in den Kreisen oder einer kreisfreie­n Stadt je ein Verein pro 6000 Einwohner erlaubt.

„Der Schutz von Kindern und Jugendlich­en funktionie­rt nur, wenn die Regeln eingehalte­n werden“Rodion Bakum SPD-Gesundheit­spolitiker

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